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Sachverständigenbüro Vollwinkel · Kfz-Gutachten im Rhein-Main-Gebiet
So läuft es bei uns

Ablauf nach dem Unfall in fünf Schritten

Sie machen den Termin und unterschreiben. Den Rest, bis zur Auszahlung, übernehmen wir und Ihr Anwalt.

Davide Balsamello prüft die mit Pfeilen markierten Schadenstellen am Heck eines Kundenfahrzeugs, der Stoßfänger ist bereits abgenommen

In 24 Stunden sind wir bei Ihnen, in Frankfurt und im ganzen Rhein-Main-Gebiet

Diese Kunden vertrauen auf unsere Kfz-Gutachten

5 Schritte vom Anruf bis zum fertigen Gutachten
30 bis 60 Minuten, je nach Schadenbild

Zwischen Ihrem Anruf und dem Geld auf Ihrem Konto liegen fünf Schritte. Vier davon erledigen wir mit Ihrem Anwalt. Ihr Teil: anrufen, einen Termin machen, beim Termin unterschreiben.

Erst begutachten, dann reparieren

Mit der Reparatur verschwindet das Schadenbild. Wer den Schaden vorher dokumentieren lässt, hat die Beweismittel, auf die sich Versicherung und Gericht später stützen. Warten Sie mit dem Werkstatttermin, bis die Besichtigung gelaufen ist.

Die fünf Schritte

Jeder Schritt hat einen klaren Abschluss. Nach jedem wissen Sie, was als Nächstes passiert.

  1. Ihr Anruf

    Sie schildern kurz, was passiert ist: Fahrzeug, Schadenstelle, Unfallgegner bekannt oder nicht. Wir sagen Ihnen, ob ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag der richtige Weg ist. Die telefonische Erstberatung zum Schaden und zum Ablauf ist kostenlos.

  2. Der Termin

    In 24 Stunden sind wir bei Ihnen

    Wir vereinbaren die Besichtigung dort, wo das Fahrzeug steht: zu Hause, in der Werkstatt, am Arbeitsplatz. In 24 Stunden sind wir bei Ihnen, in Frankfurt und im ganzen Rhein-Main-Gebiet.

  3. Die Aufnahme vor Ort

    30 bis 60 Minuten

    Wir fotografieren das Schadenbild, messen nach, lesen die Fahrzeugdaten aus und prüfen auf Vorschäden.

  4. Die Ausarbeitung

    in der Regel wenige Werktage

    Wir kalkulieren den Reparaturweg auf SilverDAT-Basis, ermitteln Wiederbeschaffungswert und Restwert, beziffern die Wertminderung und die Ausfalldauer.

  5. Die Übergabe an den Anwalt

    Sie erhalten das Gutachten. Mit Ihrer Vollmacht geht der komplette Fall an einen Anwalt für Verkehrsrecht aus unserem Netzwerk, wenn Sie das wünschen. Der Anwalt fordert den Schaden bei der gegnerischen Versicherung ein und meldet sich, wenn das Geld überwiesen ist.

Was Sie zum Termin bereitlegen

Nichts davon ist Pflicht. Jedes Dokument, das vorliegt, verkürzt die Rückfragen.

  • Fahrzeugschein

    Zulassungsbescheinigung Teil I, für Fahrzeugdaten und Erstzulassung.

  • Unfallbericht oder Polizei-Aktenzeichen

    Wenn die Polizei aufgenommen hat.

  • Daten des Unfallgegners

    Versicherung, Kennzeichen, Schadennummer, falls schon bekannt.

  • Serviceheft oder Rechnungen

    Belegt Pflegezustand und Vorschäden.

  • Eigene Fotos vom Unfallort

    Auch unscharfe Handyfotos helfen bei der Rekonstruktion.

Was nach dem Gutachten passiert

Reparatur

Sie wählen die Werkstatt frei. Das Gutachten beschreibt den Reparaturweg, an dem sich die Werkstatt orientieren kann.

Fiktive Abrechnung

Der Schaden kann auf Gutachtenbasis abgerechnet werden, ohne dass repariert wird. Ausgezahlt wird dann der Netto-Reparaturbetrag.

Ersatzmobilität

Die im Gutachten ausgewiesene Ausfalldauer ist die Grundlage für Nutzungsausfall oder Mietwagen.

Wir liefern die Technik und die Zahlen; ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, klärt ein Anwalt für Verkehrsrecht, den bei einem Haftpflichtschaden in der Regel die gegnerische Versicherung bezahlt.

Häufige Fragen

Wie schnell kommen Sie zum Fahrzeug?

In 24 Stunden sind wir bei Ihnen, in Frankfurt und im ganzen Rhein-Main-Gebiet. Den genauen Zeitpunkt stimmen wir am Telefon ab.

Wo wird das Fahrzeug begutachtet?

Dort, wo es steht. Wir kommen nach Hause, in die Werkstatt, auf den Firmenparkplatz oder zum Abstellort nach einem Abschleppvorgang. Das gilt im gesamten Rhein-Main-Gebiet.

Wie lange dauert die Besichtigung?

Je nach Schadenbild 30 bis 60 Minuten. Bei größeren Schäden oder bei Vorschäden kann es länger dauern, weil mehr dokumentiert wird.

Muss das Fahrzeug fahrbereit sein?

Nein. Wir begutachten auch nicht fahrbereite Fahrzeuge am Abstellort. Sagen Sie beim Anruf Bescheid, damit wir den Zugang klären.

Was passiert, wenn die Versicherung Positionen kürzt?

Wir erläutern die Kalkulation und die verwendeten Daten. Ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, klärt ein Anwalt für Verkehrsrecht.

Was Sie jetzt tun können

Zwei Wege. Beide dauern keine fünf Minuten, und danach müssen Sie nichts weiter veranlassen.

Termin buchen

Drei Angaben: Name, Telefon, Postleitzahl. Wir melden uns zurück, ohne dass Sie warten müssen.

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