Ihre Rechte nach einem unverschuldeten Unfall
Fünf Punkte, an denen Sie entscheiden – und was das Gutachten dazu beiträgt.

In 24 Stunden sind wir bei Ihnen, in Frankfurt und im ganzen Rhein-Main-Gebiet
Diese Kunden vertrauen auf unsere Kfz-Gutachten
Wer einen Unfall nicht verursacht hat, entscheidet an mehreren Stellen selbst: über den Gutachter, über die Werkstatt, über Reparatur oder Auszahlung, über Mietwagen oder Nutzungsausfall.
Jeder dieser Punkte steht unten mit der Norm dahinter und mit dem, was das Gutachten dazu beiträgt.
Sie wählen den Gutachter
Sie entscheiden selbst, welchen Kfz-Sachverständigen Sie mit der Begutachtung beauftragen.
Auch die gegnerische Versicherung kann Ihnen einen Sachverständigen vorschlagen oder mit der Besichtigung beauftragen. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen.
Unsere Aufgabe als Sachverständige ist die neutrale und fachlich nachvollziehbare Dokumentation und Bewertung des Fahrzeugschadens. Das Gutachten hält den Schadenumfang und die für die Regulierung relevanten technischen Werte nachvollziehbar fest.
Damit schafft es eine belastbare Grundlage für die weitere Schadenabwicklung.
Freie Gutachterwahl
Wer einen unverschuldeten Unfall hatte, darf den Kfz-Gutachter selbst auswählen. Die gegnerische Versicherung kann einen eigenen Sachverständigen anbieten; annehmen müssen Sie dieses Angebot nicht.
[KLÄREN: Fundstelle] — genaues Aktenzeichen der BGH-Rechtsprechung vor Veröffentlichung ergänzen
Fundstelle: § 249 BGB in Verbindung mit der Rechtsprechung zur Schadenfeststellung · Rechtsstand: 2026-09-11
Sie wählen die Werkstatt
Die Reparaturwerkstatt wählen Sie selbst. Ein Verweis der gegnerischen Versicherung auf eine Partnerwerkstatt ist ein Angebot, keine Vorgabe. Ob im Einzelfall auf eine günstigere Werkstatt verwiesen werden darf, hängt von Fahrzeugalter und Reparaturhistorie ab.
Das Gutachten beschreibt den Reparaturweg auf Basis der Herstellerdaten. Daran kann sich jede Werkstatt orientieren.
Freie Werkstattwahl
Die Reparaturwerkstatt wählen Sie selbst. Ein Verweis der gegnerischen Versicherung auf eine Partnerwerkstatt ist ein Angebot, keine Vorgabe. Die Frage, ob im Einzelfall auf eine günstigere Werkstatt verwiesen werden darf, hängt vom Fahrzeugalter und der Reparaturhistorie ab.
[KLÄREN: Fundstelle] — Einzelfallabhängig, Aktenzeichen vor Veröffentlichung ergänzen
Fundstelle: § 249 BGB in Verbindung mit der Rechtsprechung zum Werkstattrisiko · Rechtsstand: 2026-09-11
Wo unsere Arbeit endet
Wir kümmern uns um die technische Seite Ihres Schadens.
Wir nehmen den Schaden auf, dokumentieren ihn und erstellen das Kfz-Gutachten. Wenn Sie anschließend Unterstützung bei der rechtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche wünschen, empfehlen wir die Einschaltung eines Anwalts für Verkehrsrecht.
Ein Anwalt vertritt Ihre rechtlichen Interessen und übernimmt auf Wunsch die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung.
Sie entscheiden selbst, ob Sie einen Anwalt einschalten möchten und welchen Anwalt Sie beauftragen.
Auf Wunsch können wir Ihnen den Kontakt zu einem Verkehrsrechtsanwalt vermitteln.
Was Sie in den ersten Tagen erledigen
Schaden dokumentieren
Fotografieren Sie nach Möglichkeit das Fahrzeug und die Unfallstelle, bevor das Fahrzeug repariert oder der Schaden verändert wird.
Eigenen Gutachter beauftragen
Lassen Sie den Schaden möglichst vor einer Reparatur fachgerecht aufnehmen, damit das ursprüngliche Schadenbild vollständig dokumentiert werden kann.

24h-Notfalltelefon
Bei einem Unfall oder Schaden erreichen Sie unser Notfalltelefon rund um die Uhr.
Wir nehmen die wichtigsten Informationen zu Ihrem Schaden auf, helfen Ihnen bei den ersten Schritten und koordinieren den weiteren Ablauf.
Unsere Sachverständigen sind tagsüber für Schadenaufnahmen und Gutachten im Einsatz.
Telefon
069 34876746
Reparieren oder auszahlen lassen
Nach rechts wischen für weitere Spalten.
| Weg | Was ausgezahlt wird | Was das Gutachten liefert |
|---|---|---|
| Reparatur in der Werkstatt | die tatsächlichen Kosten nach Rechnung | Reparaturweg, Ersatzteile, Arbeitswerte |
| Fiktive Abrechnung | der Netto-Reparaturbetrag aus dem Gutachten | die Kalkulationsgrundlage |
| Wirtschaftlicher Totalschaden | Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert | beide Werte, belegt am regionalen Markt |
| Reparatur über dem Wiederbeschaffungswert | bis zu 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts bei Weiternutzung | Nachweis der fachgerechten und vollständigen Reparatur |
Wertminderung trotz Reparatur
Wertminderung, also der Verlust an Marktwert trotz Reparatur: Die merkantile Wertminderung entsteht, weil ein reparierter Unfallwagen am Markt weniger erzielt als ein unfallfreier. Die technische Wertminderung erfasst den Rest an Beeinträchtigung, der auch nach fachgerechter Reparatur bleibt.
Beide Posten weist das Gutachten gesondert aus.
Merkantile Wertminderung
Wertminderung, also der Verlust an Marktwert trotz Reparatur: Die merkantile Wertminderung entsteht, weil ein reparierter Unfallwagen am Markt weniger erzielt als ein unfallfreier. Der Sachverständige beziffert sie im Gutachten.
Berechnungsmethoden (etwa Ruhkopf/Sahm, Halbgewachs, BVSK) sind nicht gesetzlich festgelegt
Fundstelle: § 251 BGB · Rechtsstand: 2026-09-11
Technische Wertminderung
Die technische Wertminderung erfasst den Rest an Beeinträchtigung, der auch nach fachgerechter Reparatur bleibt, etwa an tragenden Teilen. Sie wird gesondert vom merkantilen Minderwert ausgewiesen.
Fundstelle: § 251 BGB · Rechtsstand: 2026-09-11
Mietwagen oder Nutzungsausfall
Nach rechts wischen für weitere Spalten.
| Variante | Wann sie passt | Grundlage |
|---|---|---|
| Mietwagen | wenn Sie täglich fahren und ein Ersatzfahrzeug brauchen | erforderlicher Aufwand, § 249 Abs. 2 BGB |
| Nutzungsausfall | wenn Sie auf ein Ersatzfahrzeug verzichten | Fahrzeuggruppe und Ausfalldauer aus dem Gutachten |
Rechtsgrundlagen dieser Seite
Alle Aussagen auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden Normen. Rechtsstand: 11. September 2026.
Quellen und Rechtsstand (12)
- Freie Gutachterwahl — § 249 BGB in Verbindung mit der Rechtsprechung zur Schadenfeststellung · Stand 2026-09-11
- Freie Werkstattwahl — § 249 BGB in Verbindung mit der Rechtsprechung zum Werkstattrisiko · Stand 2026-09-11
- Fiktive Abrechnung — § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB · Stand 2026-09-11
- Wirtschaftlicher Totalschaden — § 249 BGB, § 251 BGB · Stand 2026-09-11
- 130-Prozent-Regel — § 249 BGB in Verbindung mit der Rechtsprechung des BGH zum Integritätsinteresse · Stand 2026-09-11
- Merkantile Wertminderung — § 251 BGB · Stand 2026-09-11
- Technische Wertminderung — § 251 BGB · Stand 2026-09-11
- Mietwagen — § 249 Abs. 2 BGB · Stand 2026-09-11
- Nutzungsausfall — § 249 BGB, § 251 BGB in Verbindung mit den Nutzungsausfalltabellen nach Sanden/Danner/Küppersbusch · Stand 2026-09-11
- Anwaltskosten nach einem unverschuldeten Unfall — § 249 BGB, RVG · Stand 2026-09-11
- Wer was übernimmt: Büro, Anwalt, Versicherung — § 2, § 5 RDG · Stand 2026-09-17
- Beweislage und Reparatur — § 249 BGB in Verbindung mit den Beweisregeln der ZPO · Stand 2026-09-11
Wir liefern die Technik und die Zahlen; ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, klärt ein Anwalt für Verkehrsrecht, den bei einem Haftpflichtschaden in der Regel die gegnerische Versicherung bezahlt.
Häufige Fragen
Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?
Nein. Wer einen unverschuldeten Unfall hatte, darf den Kfz-Gutachter selbst auswählen. Die gegnerische Versicherung kann einen eigenen Sachverständigen anbieten; annehmen müssen Sie dieses Angebot nicht.
Darf mich die Versicherung in ihre Partnerwerkstatt schicken?
Die Reparaturwerkstatt wählen Sie selbst. Ein Verweis auf eine Partnerwerkstatt ist ein Angebot. Ob im Einzelfall auf eine günstigere Werkstatt verwiesen werden darf, hängt vom Fahrzeugalter und der Reparaturhistorie ab.
Bekomme ich Geld für die Tage ohne Auto?
Nutzungsausfall kommt in Betracht, wenn kein Mietwagen genommen wird, ein Nutzungswille bestand und das Fahrzeug tatsächlich nicht verfügbar war. Die Ausfalldauer steht im Gutachten. Ob ein Anspruch besteht, klärt ein Anwalt für Verkehrsrecht.
Was ist merkantile Wertminderung?
Wertminderung, also der Verlust an Marktwert trotz Reparatur. Ein reparierter Unfallwagen erzielt am Markt weniger als ein unfallfreier. Der Sachverständige beziffert diesen Betrag im Gutachten.
Wer zahlt meinen Anwalt?
Bei einem Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch die Kosten eines Anwalts für Verkehrsrecht, soweit die Einschaltung erforderlich war. Bei Mitverschulden anteilig.
Was Sie jetzt tun können
Zwei Wege. Beide dauern keine fünf Minuten, und danach müssen Sie nichts weiter veranlassen.
Im Schadenfall wissen, wen Sie anrufen können
Unser Notfalltelefon ist rund um die Uhr erreichbar. Wir nehmen Ihren Fall auf und koordinieren die nächsten Schritte. Die Begutachtung erfolgt anschließend durch unser Sachverständigenteam.
069 34876746Termin buchen
Drei Angaben: Name, Telefon, Postleitzahl. Wir melden uns zurück, ohne dass Sie warten müssen.
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