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Sachverständigenbüro Vollwinkel · Kfz-Gutachten im Rhein-Main-Gebiet
Gutachten verstehen

Vorschaden im Gutachten: Ersetzt wird nur, was der neue Unfall verursacht hat

Ein alter Schaden senkt den Wert vor dem Unfall. Liegt er an derselben Stelle wie der neue, müssen Sie belegen, was neu ist. Ohne Belege kann der Ersatz für diesen Bereich ganz ausfallen.

DBDavide Balsamello · Kfz-Sachverständiger, Ingenieur Fahrzeugtechnik30. Oktober 2026Vorschaden, Altschaden, Haftpflichtschaden

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Vorschaden im Gutachten: Ersetzt wird nur, was der neue Unfall verursacht hat

Ein Vorschaden ändert die Auszahlung, weil nur ersetzt wird, was der neue Unfall verursacht hat. Ein reparierter Altschaden kann den Wiederbeschaffungswert und die Wertminderung senken. Liegt der alte Schaden an derselben Stelle wie der neue, müssen Sie belegen, was neu ist und wie der alte repariert wurde. Gelingt das nicht, kann der Ersatz für diesen Bereich ganz ausfallen.

Ihre LageWas mit der Auszahlung passiertWas Sie dafür brauchen
Alter Schaden fachgerecht repariert, an einer anderen StelleDie Reparaturkosten des neuen Schadens bleiben gleich; Wiederbeschaffungswert und Wertminderung können niedriger ausfallenRechnung oder Fotos der damaligen Reparatur
Alter Schaden fachgerecht repariert, an derselben StelleDer neue Schaden wird ersetzt, wenn Sie Umfang und Reparatur des alten belegenRechnung, Fotos, früheres Gutachten
Alter Schaden unrepariert, an einer anderen StelleDer neue Schaden wird ersetzt, der alte nicht; der Wert vor dem Unfall sinktEin Gutachten, das beide Schäden trennt
Alter Schaden unrepariert oder ohne Beleg, an derselben StelleErsetzt wird nur ein abgrenzbarer Teil; lässt sich keiner bestimmen, fällt der Ersatz für diesen Bereich ausBelege zum Altschaden oder ein Gutachter, der die Spuren trennt
Vorschaden dem Gutachter verschwiegenKein Ausschluss allein deshalb, aber das Gutachten kann unbrauchbar werden, sein Honorar dann auchDen Vorschaden vor der Besichtigung nennen

Fundstellen: § 249 BGB, § 287 Abs. 1 ZPO, §§ 28, 31 VVG · OLG Hamm, Urteil vom 25. Januar 2022, 9 U 46/21 · OLG Düsseldorf, Urteil vom 9. März 2021, 1 U 72/20 · Rechtsstand: Oktober 2026

Ersetzt wird der Zustand vor dem Unfall, mit seinem alten Schaden

Nach einem Haftpflichtschaden, also einem Unfall, den ein anderer verursacht hat, sind Sie so zu stellen, wie Sie ohne den Unfall stünden (§ 249 BGB). Maßstab ist Ihr Auto am Tag vor dem Unfall. Hatte es dort schon eine Delle in der Tür, gehört die Delle zu diesem Zustand. Die Gegenseite schuldet ein Auto mit Delle, nicht eines ohne.

Daraus folgen zwei Wirkungen. Die erste trifft die Reparatur: Kosten für Teile, die schon vorher beschädigt waren, gehören nicht zum neuen Schaden. Die zweite trifft den Wert. Der Wiederbeschaffungswert, also der Preis für ein gleichwertiges Fahrzeug, richtet sich nach einem Auto mit derselben Vorgeschichte. Wie er ermittelt wird, steht im Ratgeber zum Wiederbeschaffungswert.

Bei der Wertminderung, also dem Verlust an Marktwert trotz Reparatur, wirkt ein Altschaden ebenso. Ein Auto, das schon als Unfallwagen gilt, verliert durch einen zweiten Schaden am Markt oft weniger als ein unfallfreies. Wie der Gutachter das beziffert, erklärt der Ratgeber zur merkantilen Wertminderung.

Liegt der alte Schaden an derselben Stelle, müssen Sie seine Reparatur belegen

Schwierig wird es, wenn der neue Schaden genau dort sitzt, wo schon einmal etwas war. Dann ist offen, welche Spur von welchem Ereignis stammt. Das Oberlandesgericht Hamm hat dafür am 25. Januar 2022 eine klare Linie gezogen (9 U 46/21). Der Geschädigte muss darlegen und mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nachweisen, dass der Schaden insgesamt oder ein abgrenzbarer Teil davon auf den neuen Unfall zurückgeht. Dazu gehört grundsätzlich, welche Vorschäden es gab und mit welchen Reparaturen sie vor dem Unfall fachgerecht beseitigt wurden.

Detail eines Heckabschlusses mit roten und gelben Pfeilmarkierungen auf dem Blech, daneben eine Hand im Handschuh.
Markierungen am Blech trennen Spuren, die zum Unfallhergang passen, von älteren Beschädigungen. Foto: Sachverständigenbüro Vollwinkel

Das Gericht hielt auch fest, dass die Anforderungen daran nicht überspannt werden dürfen. Volle Gewissheit muss niemand liefern; es genügt die überwiegende Wahrscheinlichkeit nach § 287 ZPO. Im Fall aus Hamm hatte das Auto an der linken Seite mehrere Vorschäden, zwei davon repariert, eine Beule über dem hinteren Radkasten nicht. Der Kläger bekam den neuen Schaden ersetzt, abzüglich 1.425,70 Euro für die Beseitigung dieser alten Beule. Das ist der abgrenzbare Teil, von dem der Leitsatz spricht.

Für die Besichtigung heißt das: Wir sehen am Blech, an Spachtelschichten und an der Lackschichtdicke, ob ein Teil schon einmal bearbeitet wurde. Ob es fachgerecht repariert wurde, belegt am Ende aber erst die Rechnung oder das Foto von damals.

Ohne Belege kann der Ersatz für den ganzen Bereich ausfallen

Wie hart die Folge sein kann, zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 9. März 2021 (1 U 72/20). Das Fahrzeug hatte massive Vorschäden, die den neuen Schaden überlagerten. Der Kläger hätte den Umfang dieser Vorschäden im Einzelnen und die Reparaturen dazu konkret vortragen müssen. Das tat er nicht.

Das Gericht sah sich deshalb außerstande, wenigstens einen Mindestschaden zu schätzen. Der Kläger bekam für die Fahrzeugschäden nichts. Auch die Kosten seines Gutachtens blieben bei ihm: Das Gutachten taugte nicht zur Schadenermittlung, und das hatte der Kläger nach Ansicht des Gerichts selbst zu vertreten.

Den Unterschied zwischen beiden Fällen machen die Unterlagen. In Hamm ließ sich der alte Schaden beziffern und abziehen, in Düsseldorf nicht. Wer Fotos und Rechnungen eines früheren Schadens aufbewahrt, hat später den Beleg in der Hand. Wie man Spuren vor einem Streit festhalten lässt, erklärt der Ratgeber zum Beweissicherungsgutachten.

Die Fehler, die bei einem Vorschaden Geld kosten

  • Den Altschaden dem Gutachter nicht nennen, weil er „schon repariert“ ist.

  • Rechnung und Fotos einer früheren Reparatur wegwerfen.

  • Den neuen Schaden reparieren lassen, bevor die Stelle begutachtet ist.

  • Einen unreparierten Altschaden mit in die Reparatur geben und ihn mit abrechnen.

Verschweigen kostet nicht den Anspruch, aber oft das Gutachten

Im Fall aus Hamm war die alte Beule zunächst nicht als Vorschaden angegeben. Daraus folgt nicht, dass der ganze Anspruch verloren ist. Sein Leitsatz lautet: „Das Verschweigen von Vorschäden führt nicht zu einem Anspruchsausschluss nach § 242 BGB.“ Was nachweislich durch den Unfall entstanden ist, bleibt ersatzfähig.

Das Risiko liegt woanders. Ein Gutachten, das einen Altschaden an derselben Stelle nicht kennt, kalkuliert ihn womöglich mit. Dann trägt es die Schadenhöhe nicht mehr, und wie in Düsseldorf kann auch sein Honorar strittig werden. Wir fragen deshalb vor jeder Besichtigung nach früheren Schäden und weisen sie im Unfallgutachten getrennt aus.

Wir liefern die Technik und die Zahlen; ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, klärt ein Anwalt für Verkehrsrecht, den bei einem Haftpflichtschaden in der Regel die gegnerische Versicherung bezahlt.

Kfz-Sachverständiger mit Brille kniet vor dem demontierten Heckabschluss eines Transporters und fotografiert die markierten Stellen, im Hintergrund eine blaue Hebebühnensäule.
Fotos vor der Reparatur sind später der Beleg dafür, wie ein Schaden aussah und dass er beseitigt wurde. Foto: Sachverständigenbüro Vollwinkel

In der Kasko fragt Ihre eigene Versicherung nach Vorschäden

Bei einem Kaskoschaden, also einem Schaden, den Ihre eigene Versicherung reguliert, gilt Ihr Vertrag. Nach § 31 VVG kann der Versicherer jede Auskunft verlangen, die er zur Feststellung des Schadens und seiner Leistungspflicht braucht. Dazu gehören Fragen nach Vorschäden.

Eine falsche oder unvollständige Antwort kann eine Obliegenheitsverletzung sein. Bei Vorsatz ist der Versicherer nach § 28 Abs. 2 VVG leistungsfrei, bei grober Fahrlässigkeit darf er kürzen. Hatte die falsche Angabe keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadens, muss er trotzdem leisten, außer bei Arglist (§ 28 Abs. 3 VVG). Welche Obliegenheiten Ihr Vertrag nennt, steht in Ihren Versicherungsbedingungen. Wann die Kasko ein Gutachten bezahlt, erklärt der Ratgeber Kaskoschaden.

Diese Unterlagen zum Altschaden bringen Sie zur Besichtigung mit

  • Rechnung der früheren Reparatur mit Werkstatt und Datum

  • Früheres Gutachten oder Kostenvoranschlag

  • Fotos des alten Schadens, vor und nach der Reparatur

  • Beim Gebrauchtkauf: Kaufvertrag mit den Angaben zu Unfallschäden

Häufige Fragen zum Vorschaden im Gutachten

Ich habe das Auto gebraucht gekauft und kenne die Vorschäden nicht. Was dann?

Dann sagen Sie genau das. Das OLG Hamm hat betont, dass die Anforderungen an den Vortrag zum Vorschaden nicht überspannt werden dürfen. Der Gutachter kann an Lack und Blech erkennen, ob ein Teil schon bearbeitet wurde, und das im Gutachten festhalten.

Zählt ein Steinschlag oder ein Kratzer als Vorschaden?

Ja, jeder Schaden, der vor dem Unfall da war, gehört zum Zustand des Autos. Liegt er weit weg vom neuen Schaden, ändert er die Reparaturkosten nicht, kann aber den Wert vor dem Unfall leicht senken.

Darf ich einen unreparierten Altschaden bei der Reparatur gleich mitmachen lassen?

Ja, aber auf eigene Rechnung. Die Gegenseite zahlt nur den neuen Schaden. Das Gutachten weist den Altschaden deshalb getrennt aus, damit die Werkstatt beide Posten auseinanderhalten kann.

Ob an Ihrem Auto ein alter Schaden im Spiel ist und welcher Teil zum neuen Unfall gehört, sehen wir bei der Besichtigung am Blech, und genau so steht es dann im Gutachten. Unter 069 34876746 erreichen Sie unser Notfalltelefon rund um die Uhr: Sie schildern den Schaden, wir klären den Ablauf und machen den Termin. In 24 Stunden sind wir bei Ihnen, in Frankfurt und im ganzen Rhein-Main-Gebiet. Auf Wunsch vermitteln wir den Kontakt zu einem Anwalt für Verkehrsrecht.

Was Sie jetzt tun können

Auch außerhalb der Bürozeiten geht jemand ans Telefon, nimmt den Schaden auf und macht den Termin.

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