Ein Mietwagen lohnt sich, wenn Sie das Auto jeden Tag brauchen und viel fahren. Nutzungsausfall lohnt sich, wenn Sie die Zeit mit Bahn, Rad oder einem zweiten Auto überbrücken: Dann bekommen Sie Geld statt eines Ersatzwagens. Für dieselben Tage gibt es nur eines von beiden, und beide rechnen mit der Ausfalldauer aus dem Gutachten.
| Mietwagen | Nutzungsausfall | |
|---|---|---|
| Sie bekommen | ein Ersatzfahrzeug | Geld für jeden Tag ohne Auto |
| Passt, wenn | Sie täglich fahren müssen und keine Alternative haben | Sie die Tage ohne eigenes Auto überbrücken können |
| So wird gerechnet | tatsächliche Mietkosten, soweit sie erforderlich waren | Tagessatz der Fahrzeuggruppe × Ausfalltage |
| Woher die Tage kommen | Mietdauer, gemessen an der Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer im Gutachten | Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer im Gutachten |
| Wo gekürzt wird | geringe Fahrleistung, Luxusklasse, Tarif | Ausfalldauer, Fahrzeuggruppe, fehlender Nutzungswille |
| Ihr Aufwand | Anmietung, Rückgabe, Belege | keiner außer dem Nachweis |
| Ihr Risiko | der gekürzte Teil der Mietrechnung bleibt offen | der Betrag liegt meist unter den Mietkosten |
Fundstellen: § 249 BGB, § 249 Abs. 2 BGB, § 251 BGB; Nutzungsausfalltabellen nach Sanden/Danner/Küppersbusch · Rechtsstand: September 2026
Ohne belegte Ausfalldauer gibt es für keinen der beiden Wege eine Zahl
Für beide Wege braucht es dieselbe Angabe: wie lange das Fahrzeug fehlt. Das Gutachten dokumentiert die Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer. Bei einer Reparatur ist das die Zeit, die eine Fachwerkstatt für die kalkulierten Arbeiten braucht. Bei einem Totalschaden ist es die Zeit, die die Suche nach einem gleichwertigen Fahrzeug realistisch dauert.
Im Kostenvoranschlag fehlt sie. Wer ohne Gutachten abrechnet, hat für die Zahl der Ausfalltage keinen Beleg, über den sich mit der Versicherung reden lässt. Wo die Grenze zwischen beidem liegt, steht im Artikel Kostenvoranschlag oder Gutachten: die Schadenhöhe entscheidet. Welche Werte ein Unfallgutachten außerdem festhält, steht auf der Leistungsseite.
Nutzungsausfall zahlt die Versicherung nur für Tage, an denen Sie fahren wollten
Nutzungsausfall, also die Entschädigung für die Tage ohne Auto: Die Höhe richtet sich nach Fahrzeuggruppe und Ausfalldauer. Maßgeblich für die Fahrzeuggruppe sind die Nutzungsausfalltabellen, die Modelle nach Klasse und Alter ordnen. Dort ist jeder Gruppe ein fester Tagessatz zugeordnet.
Die drei Bedingungen für Nutzungsausfall
Sie haben für diese Tage keinen Mietwagen genommen.
Sie hätten das Fahrzeug in dieser Zeit benutzt, es bestand also ein Nutzungswille.
Das Fahrzeug war tatsächlich nicht verfügbar.
Am Nutzungswillen scheitert der Anspruch für Tage, an denen Sie nicht gefahren wären, etwa im Urlaub oder im Krankenhaus. Steht im Haushalt ein zweites Auto bereit, fragt die Versicherung außerdem, ob Sie überhaupt ohne Fahrzeug waren.
Beim Mietwagen wird ersetzt, was erforderlich war
Statt Nutzungsausfall kann ein Mietwagen genommen werden. Ersetzt wird der erforderliche Aufwand; bei geringer Fahrleistung und bei Luxusklassen kann die Erstattung gekürzt werden.
Kürzungen sind verbreitet. Wer den Mietwagen kaum bewegt, hört von der Versicherung, er sei nicht nötig gewesen. Beim Tarif helfen Vergleichsangebote mit Datum, die zeigen, was ein Mietwagen am Ort gekostet hätte.
Bevor Sie einen Mietwagen buchen
Schätzen Sie, wie viele Kilometer Sie in den Ausfalltagen wirklich fahren.
Prüfen Sie, ob ein zweites Auto im Haushalt die Zeit abdeckt.
Holen Sie zwei Angebote mit Datum ein und heben Sie sie auf.
Mieten Sie in der eigenen Fahrzeugklasse oder darunter.
Lassen Sie die Ausfalldauer im Gutachten festhalten.
Was die Versicherung kürzt und was sie schuldet, ist eine Rechtsfrage. Wir liefern die Technik und die Zahlen; ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, klärt ein Anwalt für Verkehrsrecht, den bei einem Haftpflichtschaden in der Regel die gegnerische Versicherung bezahlt. Auf Wunsch vermitteln wir den Kontakt zu einem Anwalt für Verkehrsrecht.
Zwei Haushalte, zwei richtige Entscheidungen
Der Pendler: Mietwagen. Weiter Arbeitsweg, keine brauchbare Bahnverbindung, Schichtdienst. Ohne Auto funktioniert sein Alltag nicht, und die tägliche Fahrleistung ist so hoch, dass die Erforderlichkeit kaum in Frage steht. Sein Risiko liegt allein beim Tarif.
Die Stadtbewohnerin: Nutzungsausfall. Zur Arbeit fährt sie mit der S-Bahn, das Auto braucht sie für den Wocheneinkauf und am Wochenende. Für einen Mietwagen, der die meiste Zeit steht, bräuchte sie eine Begründung. Der Nutzungsausfall bringt ihr Geld für die Tage ohne eigenes Auto, ohne Anmietung und ohne Streit über den Tarif.
Die Entscheidung hängt an drei Angaben: wie viel Sie in den Ausfalltagen fahren, ob es eine Alternative im Haushalt gibt und wie lange das Fahrzeug laut Gutachten fehlt. Was Sie sonst selbst entscheiden, steht im Artikel Unverschuldeter Unfall: Gutachter, Werkstatt und Anwalt wählen Sie selbst.
Drei Fehler, die bei der Ersatzmobilität Geld kosten
Für dieselben Tage beides verlangen: Nutzungsausfall kommt nur in Betracht, wenn kein Mietwagen genommen wurde.
Eine Luxusklasse anmieten: Auch das ist ein Kürzungsgrund, und der gekürzte Teil der Mietrechnung bleibt offen.
Ohne Gutachten abrechnen: Dann fehlt der Beleg für die Ausfalldauer, an der beide Wege hängen.
Häufige Fragen zu Nutzungsausfall und Mietwagen
Darf ich den Mietwagen buchen, bevor das Gutachten vorliegt?
Buchen dürfen Sie vorher. Ersetzt wird aber nur der erforderliche Aufwand, und den misst die Versicherung später an der Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer im Gutachten. Miettage, die darüber hinausgehen, sind schwer zu begründen.
Gibt es Nutzungsausfall, wenn ich nicht reparieren lasse?
Der Schaden kann auf Gutachtenbasis abgerechnet werden, ohne dass repariert wird. Nutzungsausfall setzt aber voraus, dass das Fahrzeug tatsächlich nicht verfügbar war. Fahren Sie mit dem beschädigten Auto weiter, fehlt für diese Tage die Grundlage.
Wer zahlt das Gutachten, aus dem die Ausfalldauer stammt?
Nach einem unverschuldeten Unfall die Haftpflichtversicherung des Verursachers (§ 249 BGB), wie die übrigen Schadenpositionen auch. Was bei Mitschuld oder Kasko gilt, steht im Artikel Kfz-Gutachten nach dem Unfall: bei fremder Schuld zahlt die Gegenseite.
Die Entscheidung zwischen Mietwagen und Nutzungsausfall fällt meist in den ersten Tagen nach dem Unfall. Rufen Sie an, bevor Sie einen Mietwagen buchen: Unter 069 89004352 erreichen Sie unser Notfalltelefon rund um die Uhr, und die telefonische Erstberatung ist kostenlos. Wir nehmen den Fall auf und machen den Termin für die Besichtigung, damit die Ausfalldauer früh im Gutachten steht.