In der Regel nicht. Bei einem Haftpflichtschaden, also einem Unfall, den ein anderer verursacht hat, gehören Verbringungskosten und UPE-Aufschläge zu den Reparaturkosten. Haben Sie reparieren lassen, zählt die Werkstattrechnung. Rechnen Sie ohne Reparatur nach Gutachten ab, ersetzt die Versicherung beide Posten, wenn markengebundene Werkstätten in Ihrer Region sie üblicherweise berechnen.
| Ihre Lage | Darf die Versicherung streichen? | Grund |
|---|---|---|
| Repariert, Rechnung bezahlt, Werkstatt ohne eigenes Verschulden ausgewählt | nein, auch wenn ein Posten zu hoch ist | Das Werkstattrisiko trägt die Gegenseite |
| Repariert, Rechnung offen, Sie verlangen Zahlung an die Werkstatt | nein | wie oben, Ihre Ansprüche gegen die Werkstatt gehen an die Gegenseite |
| Repariert, Rechnung offen, Sie verlangen das Geld an sich selbst | ja, wenn Sie nicht beweisen, dass der Posten nötig war | Das Werkstattrisiko liegt dann bei Ihnen |
| Sie haben Ihre Forderung an die Werkstatt abgetreten | ja, wenn die Werkstatt den Posten nicht belegt | Die Werkstatt trägt das Werkstattrisiko selbst |
| Abrechnung nach Gutachten ohne Reparatur, die Posten sind in der Region üblich | nein | Maßstab sind die Preise markengebundener Fachwerkstätten der Region |
| Wie zuvor, aber die Versicherung nennt eine gleichwertige, leicht erreichbare Werkstatt ohne Aufschläge | in der Regel ja | Schadensminderungspflicht, Ausnahmen bei Autos bis drei Jahre und bei Wartung in der Markenwerkstatt |
| Kaskoschaden, also ein Schaden, den Ihre eigene Versicherung reguliert | Ihr Vertrag entscheidet | Es gelten die Versicherungsbedingungen, nicht § 249 BGB |
Fundstellen: § 249 Abs. 2 BGB, § 254 Abs. 2 BGB · BGH, Urteile vom 16. Januar 2024, VI ZR 38/22, vom 25. September 2018, VI ZR 65/18, und vom 20. Oktober 2009, VI ZR 53/09 · Rechtsstand: Oktober 2026
Beide Posten gehören zu den Reparaturkosten
Verbringungskosten fallen an, wenn die Werkstatt Ihr Auto während der Reparatur zu einem anderen Betrieb bringt, meist zur Lackiererei, weil sie selbst nicht lackiert. UPE-Aufschläge sind Aufschläge auf die unverbindliche Preisempfehlung (UPE), die der Hersteller für ein Ersatzteil nennt.
Nach § 249 Abs. 2 BGB können Sie nach einem Haftpflichtschaden statt der Reparatur den Geldbetrag verlangen, den sie erfordert. Ersetzt wird, was zur Reparatur erforderlich ist, beim Transport genauso wie bei Teilen und Arbeitszeit. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat 2018 festgehalten, dass UPE-Aufschläge keine eigene Schadensposition sind. Sie gehören zu den Ersatzteilkosten. Werkstätten kalkulieren ihre Teilepreise selbst, und diese Preise können über oder unter der Empfehlung des Herstellers liegen.
Nach der Reparatur trägt die Gegenseite das Risiko der Rechnung
Haben Sie eine Fachwerkstatt mit der Reparatur beauftragt, ersetzt die Versicherung des Unfallgegners deren Rechnung grundsätzlich vollständig. So hat es der BGH am 16. Januar 2024 in fünf Verfahren bestätigt. Zu ersetzen sind auch Posten, die wegen überhöhter Ansätze oder unwirtschaftlicher Arbeitsweise der Werkstatt zu teuer sind. Dasselbe gilt für Arbeitsschritte, die auf der Rechnung stehen, aber nicht gemacht wurden, solange Sie das nicht erkennen konnten. Voraussetzung ist, dass Sie die Werkstatt ohne eigenes Verschulden ausgewählt und überwacht haben. Dieses Werkstattrisiko liegt bei der Gegenseite: Hält sie einen Posten für falsch, muss sie sich mit der Werkstatt auseinandersetzen.
Für eine offene Rechnung gilt das mit einer Einschränkung. Sie können die Zahlung dann nur an die Werkstatt verlangen und treten im Gegenzug Ihre Ansprüche gegen die Werkstatt an die Gegenseite ab. Wer das Geld an sich selbst verlangt, trägt das Werkstattrisiko selbst und muss beweisen, dass jeder Posten nötig war.
In einem der fünf Verfahren (VI ZR 38/22) hatte die Versicherung 80 Euro Verbringungskosten bestritten und Lackierkosten von 1.164,80 Euro netto für überhöht gehalten. Das Amtsgericht Bremen sprach die 80 Euro zu, vor dem BGH ging es danach nur noch um die Lackierung. Die Geschädigte hatte ihre Forderung an die Werkstatt abgetreten, und damit trug die Werkstatt das Werkstattrisiko. Der BGH verwies die Sache an das Landgericht Bremen zurück. Dort muss die Werkstatt nun belegen, dass die Lackierkosten erforderlich waren.
Welche Werkstatt Sie beauftragen, entscheiden Sie selbst. Mehr dazu steht im Ratgeber Unverschuldeter Unfall: Gutachter, Werkstatt und Anwalt wählen Sie selbst.
Ohne Reparatur zählt, was Werkstätten in Ihrer Region berechnen
Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie sich den Schaden nach Gutachten auszahlen und legen keine Werkstattrechnung vor. Streicht die Versicherung dann Verbringungskosten oder UPE-Aufschläge mit der Begründung, sie seien nicht angefallen, trägt dieses Argument allein nicht. Die Ansicht, UPE-Aufschläge seien nur bei einer tatsächlichen Reparatur zu zahlen, wird nach dem BGH nur noch sehr selten vertreten. Im Urteil vom 25. September 2018 (VI ZR 65/18) entschied er: Sie dürfen die üblichen Ersatzteilkosten einer markengebundenen Fachwerkstatt ansetzen, die Ihr Kfz-Gutachter auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat. Berechnen diese Werkstätten in Ihrer Region einen Aufschlag auf die UPE, gehört er dazu.
Ein eigenes BGH-Urteil zu Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung haben wir nicht gefunden. Zwei Oberlandesgerichte haben beide Posten nach demselben Maßstab geprüft und unterschiedlich entschieden. Das OLG Düsseldorf sprach am 6. März 2012 (I-1 U 108/11) UPE-Aufschläge und Verbringungskosten von zusammen 850,61 Euro zu, weil markengebundene Fachwerkstätten im Großraum Düsseldorf sie üblicherweise berechnen. Am 30. Oktober 2012 lehnte das OLG Hamm (I-9 U 5/12) beide Posten ab. Das vorgelegte Gutachten belegte nur, dass sie in der einen Werkstatt anfallen, die es seiner Kalkulation zugrunde gelegt hatte. Auf eine regionale Übung ließ sich daraus nach dem Gericht nicht schließen.
Wer nach Gutachten abrechnet, braucht deshalb eine Kalkulation, die auf den Preisen markengebundener Fachwerkstätten der Region beruht und nicht auf einer einzelnen Werkstatt. Ein Kostenvoranschlag bildet die Preise des Betriebs ab, der ihn erstellt. Die Kalkulation für die Abrechnung nach Gutachten steht im Unfallgutachten.
Ein Verweis auf eine günstigere Werkstatt kann die Aufschläge kosten
Bei fiktiver Abrechnung müssen Sie sich auf eine günstigere Werkstatt verweisen lassen, wenn sie gleichwertig repariert und für Sie mühelos erreichbar ist (§ 254 Abs. 2 BGB, Schadensminderungspflicht). Das muss die Versicherung darlegen und notfalls beweisen. Im Fall von 2018 nannte sie für einen knapp fünf Jahre alten Fiat Punto eine Werkstatt in 6,1 Kilometer Entfernung, die 95 statt 103,75 Euro netto je Stunde berechnete. Der BGH ließ die Verweisung gelten und erlaubte, die Ersatzteile ohne den Aufschlag zu schätzen. Strittig waren zuletzt 221,96 Euro.
Unzumutbar kann der Verweis trotzdem sein. Bei Autos bis drei Jahre müssen Sie ihn nach dem BGH grundsätzlich nicht hinnehmen, weil eine Reparatur außerhalb der Markenwerkstatt Gewährleistung, Herstellergarantie oder Kulanz erschweren kann (Urteil vom 20. Oktober 2009, VI ZR 53/09). Für ältere Autos kann dasselbe gelten, wenn sie regelmäßig in einer markengebundenen Werkstatt gewartet oder dort repariert wurden. Belegen lässt sich das mit Serviceheft und Werkstattrechnungen.
Wir liefern die Technik und die Zahlen; ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, klärt ein Anwalt für Verkehrsrecht, den bei einem Haftpflichtschaden in der Regel die gegnerische Versicherung bezahlt.
In der Kasko entscheidet Ihr Vertrag
Bei einem Kaskoschaden gelten die Bedingungen Ihrer eigenen Versicherung und nicht die Regeln zum Schadensersatz. Die Musterbedingungen des GDV (AKB 2015, Ziffer A.2.5.2.1) sehen „die für die Reparatur erforderlichen Kosten“ vor. Bei vollständiger und fachgerechter Reparatur zahlt der Versicherer sie gegen Rechnung bis zum Wiederbeschaffungswert, also dem Preis für ein gleichwertiges Fahrzeug. Ohne Reparatur zahlt er bis zum Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, also dessen, was Ihr beschädigtes Fahrzeug noch wert ist.
Verbringungskosten und UPE-Aufschläge nennen die Musterbedingungen nicht eigens. Sie sind eine unverbindliche Empfehlung des Verbands, Ihr Vertrag darf abweichen. Was ein Gutachten im Kaskofall leistet, beschreibt die Seite Kaskoschaden.
So prüfen Sie die beiden Posten im Gutachten
Die Verbringungskosten stehen als eigener Betrag in der Kalkulation.
Bei den Ersatzteilen ist zu erkennen, ob und mit welchem Prozentsatz ein Aufschlag auf die UPE angesetzt ist.
Das Gutachten begründet beide Posten mit den Preisen markengebundener Fachwerkstätten in Ihrer Region, nicht mit einer einzelnen Werkstatt.
Serviceheft und Werkstattrechnungen liegen bereit, falls die Versicherung auf eine günstigere Werkstatt verweist.
Häufige Fragen zu Verbringungskosten und UPE-Aufschlägen
Sind Verbringungskosten dasselbe wie Abschleppkosten?
Nein. Abschleppkosten fallen für den Weg vom Unfallort bis zur Werkstatt an, so beschreiben es auch die Musterbedingungen der Kasko (AKB 2015, Ziffer A.2.5.2.2). Verbringungskosten entstehen später, während der Reparatur, wenn das Auto zwischen zwei Betrieben bewegt wird.
Wie hoch ist ein UPE-Aufschlag?
Eine feste Höhe gibt es nicht. Im Fall, den der BGH 2018 entschieden hat, hatte der Sachverständige 10 Prozent auf die unverbindliche Preisempfehlung angesetzt. Welcher Aufschlag in Ihrer Region üblich ist, ermittelt der Kfz-Gutachter aus den Preisen der markengebundenen Fachwerkstätten dort.
Wer die Kosten des Gutachtens trägt, steht im Ratgeber Kfz-Gutachten nach dem Unfall: bei fremder Schuld zahlt die Gegenseite.
Ob die Werkstätten in Ihrer Region Verbringungskosten und Aufschläge auf Ersatzteile berechnen, gehört in die Kalkulation, bevor die Versicherung kürzt. Wir kalkulieren auf SilverDAT, der Kalkulationsbasis, mit der auch Versicherer rechnen. Unter 069 34876746 erreichen Sie unser Notfalltelefon rund um die Uhr: Sie schildern den Schaden, wir klären den Ablauf und machen den Termin. In 24 Stunden sind wir bei Ihnen, in Frankfurt und im ganzen Rhein-Main-Gebiet. Auf Wunsch vermitteln wir den Kontakt zu einem Anwalt für Verkehrsrecht.
Quellen