Wer an seinem geparkten Auto einen frischen Schaden entdeckt, fährt zuerst nicht weg. Am Abstellort lassen sich Parkposition, Anstoßhöhe, Fremdlack, Splitter und Zeugen festhalten. Ist der Verursacher verschwunden, rufen Sie die Polizei. Erst wenn alles fotografiert und aufgenommen ist, bewegen Sie das Auto.
| Spur | So sichern Sie sie | Wofür sie später zählt |
|---|---|---|
| Parkposition | Auto aus vier Richtungen fotografieren, Hausnummer oder Schild mit aufs Bild | zeigt, dass der Schaden dort und nicht unterwegs entstand |
| Anstoßhöhe | Zollstock oder Maßband vom Boden bis zur Schadenmitte anlegen und mitfotografieren | passt zur Stoßfängerhöhe des anderen Autos oder nicht |
| Fremdlack und Abrieb | Nahaufnahme, daneben ein Gegenstand als Größenvergleich | weist auf die Farbe des anderen Fahrzeugs hin |
| Splitter am Boden | fotografieren, einsammeln und aufbewahren | Bruchstücke von Leuchten oder Stoßfängern lassen sich einem Fahrzeug zuordnen |
| Zettel am Auto | vor dem Abnehmen fotografieren, dann aufheben | nennt im besten Fall Name oder Kennzeichen |
| Zeugen und Kameras | Anwohner, Geschäfte und Parkhausbetreiber fragen, Namen notieren | Aufnahmen werden oft nach kurzer Zeit überschrieben |
Fundstellen: § 142 StGB, § 158 StPO, § 7 StVG, § 12 PflVG · GDV-Musterbedingungen AKB 2015, Stand 30.04.2025 · Rechtsstand: Oktober 2026
Am Abstellort lässt sich der Schaden belegen, später nicht mehr
Fahren Sie mit dem Schaden zur Werkstatt oder nach Hause, steht nur noch Ihr Wort dafür, wo er entstanden ist. Die Parkposition mit dem Nachbarfahrzeug, die Hausnummer im Hintergrund und die Uhrzeit des Fotos ersetzen das. Fotografieren Sie zuerst weit, dann halbnah, dann jede Schadenstelle aus der Nähe.
Die Anstoßhöhe ist die Spur, die am häufigsten fehlt. Ein Maßband vom Boden bis zur Mitte der Delle reicht. Ein Kleinwagen trifft ein parkendes Auto an anderer Stelle als ein Geländewagen oder ein Transporter mit Anhängerkupplung. Wird der Verursacher später gefunden, lässt sich so prüfen, ob sein Fahrzeug den Schaden verursacht haben kann.
Fremdlack sitzt meist am Rand einer Schleifspur. Wischen Sie ihn nicht ab und polieren Sie nicht nach, auch wenn es verlockt. Splitter von Leuchten oder Stoßfängern unter dem Auto stammen oft vom anderen Fahrzeug, nicht von Ihrem.
Wer wegfährt, ohne sich zu melden, begeht eine Straftat
Wer an einem Unfall beteiligt war und den Ort verlässt, ohne seine Personalien zu hinterlassen oder angemessen zu warten, macht sich strafbar (§ 142 StGB). Wer sich entfernt hat, muss die Feststellungen unverzüglich nachholen. Das Gesetz nennt dafür die Meldung bei einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mit Anschrift und Kennzeichen.
Für Sie heißt das: Ein Parkschaden ohne Nachricht ist ein Fall für die Polizei, sie ermittelt den Verursacher. Anzeige erstatten können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder beim Amtsgericht (§ 158 StPO). Am wirksamsten ist der Anruf, solange Ihr Auto noch an der Stelle steht. Dann sehen die Beamten Parkposition und Spuren selbst. Notieren Sie Dienststelle und Aktenzeichen.
Mit Kennzeichen zahlt die Haftpflicht des Verursachers
Hinterlässt der Verursacher Name und Kennzeichen, oder ermittelt ihn die Polizei, ist der Parkschaden ein Haftpflichtschaden, also ein Unfall, den ein anderer verursacht hat. Der Halter des anderen Autos haftet für den Schaden, den sein Fahrzeug anrichtet (§ 7 StVG), seine Kfz-Haftpflicht reguliert. Welche Versicherung das ist, ermittelt der Zentralruf der Autoversicherer anhand des Kennzeichens.
In diesem Fall wählen Sie den Kfz-Gutachter selbst, siehe Darf ich meinen Kfz-Gutachter selbst aussuchen? Ob bei einer kleinen Delle ein Kostenvoranschlag reicht, steht im Ratgeber Kostenvoranschlag oder Gutachten: die Schadenhöhe entscheidet.
Wir liefern die Technik und die Zahlen; ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, klärt ein Anwalt für Verkehrsrecht, den bei einem Haftpflichtschaden in der Regel die gegnerische Versicherung bezahlt.
Ohne Verursacher bleibt meist die eigene Vollkasko
Bleibt der Verursacher unbekannt, gibt es niemanden, dessen Haftpflicht zahlt. Der Entschädigungsfonds für nicht ermittelte Fahrzeuge ersetzt Schäden am Auto nur, wenn beim selben Ereignis auch ein Mensch erheblich verletzt wurde (§ 12 PflVG). Für den reinen Parkschaden scheidet er damit aus.
Bleibt die Vollkasko. In den Musterbedingungen des GDV deckt sie Schäden durch Unfall und durch mut- oder böswillige Handlungen Fremder (AKB A.2.2.2.2 und A.2.2.2.3). Die Teilkasko zählt Unfallschäden nicht auf. Ihr eigener Vertrag kann abweichen, maßgeblich sind Ihre Bedingungen. Zwei Pflichten aus den Musterbedingungen betreffen Sie direkt: den Schaden innerhalb einer Woche melden (E.1.1.1) und vor der Reparatur die Weisung der Versicherung einholen (E.1.3.2). Wie wir bei einem Kaskoschaden, also einem Schaden, den Ihre eigene Versicherung reguliert, vorgehen, beschreibt die Seite Kaskoschaden.
Am unreparierten Auto sieht man mehr als auf dem Handyfoto
Ein Parkrempler sieht oft harmlos aus: ein Kratzer im Stoßfänger, eine kleine Delle in der Tür. Moderne Stoßfänger federn aber zurück. Dahinter können Halter gebrochen, Sensoren verschoben oder der Querträger verformt sein. Das zeigt sich erst, wenn jemand den Stoßfänger abnimmt.
Bei der Besichtigung messen wir Höhe und Richtung jeder Verformung, halten Fremdlack fest und fotografieren mit Maßstab. Diese Aufnahmen bleiben, auch wenn das Auto längst repariert ist. Wird der Verursacher Wochen später ermittelt, lassen sich seine Fahrzeugspuren damit abgleichen. Wie das abläuft, steht auf der Seite Beweissicherung. Was gilt, wenn der Gegner den Anstoß bestreitet, erklärt der Ratgeber Unfallgegner bestreitet die Schuld.
Vier Fehler, die beim Parkschaden den Beweis kosten
Wegfahren, bevor Parkposition und Umgebung fotografiert sind.
Fremdlack abwischen oder die Stelle polieren.
Den Zettel am Auto wegwerfen, weil kein Kennzeichen draufsteht.
Reparieren lassen, bevor Polizei, Versicherung oder Kfz-Gutachter den Schaden gesehen haben.
Häufige Fragen zum Parkschaden
Ich habe den Schaden erst zu Hause bemerkt. Lohnt sich die Anzeige noch?
Ja. Die Polizei nimmt die Anzeige auch später auf. Beschreiben Sie, wo und wann das Auto stand, und fotografieren Sie die Schäden trotzdem genau. Die Parkposition lässt sich dann nicht mehr zeigen; umso mehr zählen Zeugen und Kameraaufnahmen vom Abstellort.
Was mache ich mit einem Zettel ohne Kennzeichen?
Fotografieren und aufbewahren, auch wenn nur eine Telefonnummer oder ein Vorname draufsteht. Geben Sie ihn der Polizei mit der Anzeige. Rufen Sie die Nummer an, notieren Sie Name, Anschrift und Kennzeichen des Anrufers.
Steigt mein Beitrag, wenn ich die Vollkasko in Anspruch nehme?
Nach den Musterbedingungen wird der Vertrag nach einer Entschädigung zurückgestuft (AKB I.3.5), wie stark, steht in der Tabelle Ihres Vertrags. Als schadenfrei gilt er trotzdem, wenn der Verursacher oder seine Haftpflicht Ihrer Versicherung die Entschädigung voll erstattet (AKB I.4.1.2 c). Deshalb lohnt die Anzeige auch dann, wenn Sie zuerst die Vollkasko nutzen.
Ob an Ihrem Auto mehr steckt als ein Kratzer, sehen wir bei der Besichtigung, bevor die Werkstatt anfängt. Unter 069 34876746 erreichen Sie unser Notfalltelefon rund um die Uhr: Sie schildern den Schaden, wir klären den Ablauf und machen den Termin. In 24 Stunden sind wir bei Ihnen, in Frankfurt und im ganzen Rhein-Main-Gebiet. Auf Wunsch vermitteln wir den Kontakt zu einem Anwalt für Verkehrsrecht.
Quellen