Bestreitet der Unfallgegner die Schuld, müssen Sie den Hergang beweisen, den Sie schildern. Tragfähig sind vor allem Zeugen, Fotos der Unfallstelle, die Unfallaufnahme der Polizei und die Spuren an beiden Fahrzeugen. Die Spuren verschwinden mit der Reparatur. Deshalb wird das Auto zuerst begutachtet und erst danach repariert.
| Beweis | Was er zeigen kann | Bis wann er sich sichern lässt |
|---|---|---|
| Zeugen | den Ablauf aus fremder Sicht | solange die Zeugen an der Unfallstelle sind |
| Fotos der Unfallstelle | Endstellung, Fahrstreifen, Splitter, Bremsspuren | bevor ein Fahrzeug bewegt wird |
| Unfallaufnahme der Polizei | Aussagen, Skizze, Spuren aus Sicht der Beamten | nur, wenn die Polizei am Unfallort war |
| Dashcam-Aufnahme | den Ablauf in Bewegung | bevor die Kamera die Datei überschreibt |
| Spuren an beiden Fahrzeugen | Höhe und Richtung des Anstoßes, Fremdlack | bis zur Reparatur |
Fundstellen: §§ 7, 17 StVG, § 34 StVO, § 286 ZPO, § 475 StPO · BGH, Urteile vom 13.12.2016 – VI ZR 32/16 und vom 15.05.2018 – VI ZR 233/17 · Rechtsstand: Oktober 2026
Ohne Beweis wird der Schaden zwischen beiden Haltern aufgeteilt
Stoßen zwei Autos zusammen, haftet jeder Halter für die Gefahr, die von seinem Fahrzeug ausgeht (§ 7 StVG). Wie der Schaden zwischen beiden verteilt wird, regelt § 17 StVG: Es kommt darauf an, wer ihn vorwiegend verursacht hat. Ganz entfällt die Haftung nur, wenn der Unfall für einen Fahrer unabwendbar war, er also jede gebotene Sorgfalt beachtet hat.
Ob Ihre Schilderung stimmt, entscheidet im Streitfall das Gericht nach freier Überzeugung (§ 286 ZPO). Es würdigt alles, was vorliegt. Bleibt der Hergang offen, lässt sich nicht feststellen, dass der Gegner den Unfall vorwiegend verursacht hat. Dann kann ein Teil Ihres Schadens bei Ihnen bleiben. Bei einer Mitschuld wird auch das Gutachten nur anteilig ersetzt, siehe Kfz-Gutachten nach dem Unfall: bei fremder Schuld zahlt die Gegenseite.
Wir liefern die Technik und die Zahlen; ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, klärt ein Anwalt für Verkehrsrecht, den bei einem Haftpflichtschaden in der Regel die gegnerische Versicherung bezahlt.
Beim Auffahrunfall spricht der erste Anschein gegen den Hintermann
Für eine häufige Lage hat der Bundesgerichtshof die Beweisfrage geklärt. Fährt jemand auf, spricht der erste Anschein dafür, dass er zu wenig Abstand hatte, unaufmerksam war oder zu schnell fuhr. Das gilt auch auf der Autobahn. Der Vorausfahrende muss dann nicht beweisen, dass er alles richtig gemacht hat.
Der Anschein trägt nicht mehr, wenn weitere Umstände bekannt sind, etwa ein Spurwechsel des Vorausfahrenden kurz vor dem Anstoß. Diesen Spurwechsel muss aber der Auffahrende beweisen. Gelingt ihm das nicht, bleibt es beim Auffahrunfall und beim Anschein gegen ihn (BGH, Urteil vom 13.12.2016 – VI ZR 32/16).
Für Sie heißt das: Wer einen Hergang behauptet, der vom typischen Bild abweicht, braucht dafür Zeugen, Fotos oder Spuren.
Zeugen und Endstellung lassen sich nur am Unfallort sichern
Widerspricht der andere Fahrer schon an der Unfallstelle, rufen Sie die Polizei. Wann das außerdem sinnvoll ist und welche Fotos Sie machen, steht im Ratgeber Unfall ohne eigene Schuld: was Sie in den ersten Stunden tun.
Die Straßenverkehrs-Ordnung hilft dabei. Jeder Beteiligte muss auf Verlangen Namen und Anschrift nennen und Führerschein und Fahrzeugschein vorzeigen. Unfallspuren dürfen nicht beseitigt werden, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen sind (§ 34 StVO).
Zeugen sind oft Passanten, die nach wenigen Minuten weiterfahren. Ein Name und eine Telefonnummer genügen. Im Unfallbericht halten Sie fest, was geschehen ist, und unterschreiben nur, was Sie selbst gesehen haben.
Eine Dashcam-Aufnahme darf das Gericht verwerten
2018 hatte der Bundesgerichtshof über einen seitlichen Zusammenstoß zweier Linksabbieger zu entscheiden. Strittig war, wer seinen Fahrstreifen verlassen hatte. Der Kläger bot die Aufnahme seiner Dashcam als Beweis an. Nach damaligem Datenschutzrecht war die dauerhafte, anlasslose Aufzeichnung unzulässig. Verwerten durfte das Gericht sie trotzdem (BGH, Urteil vom 15.05.2018 – VI ZR 233/17).
Den Ausschlag gaben die Abwägung und die Lage im Verkehr: Der Unfall geschah im öffentlichen Straßenraum, und Unfallbeteiligte geraten wegen der Schnelligkeit des Geschehens häufig in Beweisnot. Ob eine Aufnahme im Einzelfall verwertet wird, entscheidet das Gericht nach dieser Abwägung. Kopieren Sie die Datei noch am Unfalltag auf ein zweites Gerät.
Am unreparierten Auto zeigt sich, ob eine Schilderung passt
Wenn Aussage gegen Aussage steht, bleiben die Fahrzeuge als stille Zeugen. Ein Auffahrunfall hinterlässt ein anderes Schadenbild als ein Spurwechsel, bei dem ein Auto schräg in die Seite des anderen zieht. Wir messen Höhe und Richtung jeder Verformung, suchen Fremdlack und Abrieb und prüfen, ob die Kontaktpunkte beider Autos zueinander passen.
Über die Schuld entscheidet der Kfz-Gutachter nicht. Er stellt fest, ob die Spuren technisch zu einer Schilderung passen, und hält das in Fotos und Maßen fest. Wie wir dabei vorgehen, beschreibt die Seite Beweissicherung. Den Kfz-Gutachter wählen Sie nach fremdverschuldetem Unfall selbst: Darf ich meinen Kfz-Gutachter selbst aussuchen?
Die Akte der Polizei sieht Ihr Anwalt ein
War die Polizei am Unfallort, liegen Aussagen, Skizze und Fotos der Beamten in einer Ermittlungsakte. Privatpersonen bekommen daraus Auskunft über einen Rechtsanwalt, der ein berechtigtes Interesse darlegt; reicht die Auskunft nicht, kann Akteneinsicht gewährt werden (§ 475 StPO). Wer nach dem Unfall wofür zuständig ist, steht auf der Seite Ihre Rechte nach einem unverschuldeten Unfall.
Wenn der Gegner schon am Unfallort widerspricht
Polizei rufen, Aktenzeichen und Dienststelle notieren.
Zeugen nach Namen und Telefonnummer fragen.
Die Endstellung aus vier Richtungen fotografieren, bevor ein Auto bewegt wird.
Eine Dashcam-Datei noch am selben Tag auf ein zweites Gerät kopieren.
Das Auto unrepariert lassen, bis der Kfz-Gutachter es gesehen hat.
Häufige Fragen zur bestrittenen Schuld
Was gilt, wenn es keine Zeugen gibt?
Dann tragen die Spuren an den Fahrzeugen und Ihre Fotos den größten Teil des Beweises. Beim typischen Auffahrunfall hilft zusätzlich der erste Anschein gegen den Auffahrenden. Lässt sich der Hergang gar nicht klären, verteilt das Gericht den Schaden nach § 17 StVG auf beide Halter.
Zählt die Aussage meines Beifahrers?
Ja, ein Beifahrer kann als Zeuge aussagen. Wie viel Gewicht seine Aussage hat, würdigt das Gericht frei (§ 286 ZPO), zusammen mit allen anderen Beweisen.
Darf ich reparieren lassen, solange die Schuld strittig ist?
Ja, es ist Ihr Auto. Mit der Reparatur verschwinden aber Anstoßhöhe, Fremdlack und Verformung, also genau die Spuren, die einen strittigen Hergang belegen können. Lassen Sie den Schaden deshalb vorher aufnehmen.
Ob an Ihrem Auto Spuren zu sichern sind, sehen wir bei der Besichtigung, bevor die Werkstatt anfängt. Unter 069 34876746 erreichen Sie unser Notfalltelefon rund um die Uhr: Sie schildern den Schaden, wir klären den Ablauf und machen den Termin. In 24 Stunden sind wir bei Ihnen, in Frankfurt und im ganzen Rhein-Main-Gebiet. Auf Wunsch vermitteln wir den Kontakt zu einem Anwalt für Verkehrsrecht.