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Sachverständigenbüro Vollwinkel · Kfz-Gutachten im Rhein-Main-Gebiet
Nach dem Unfall

Unfall ohne eigene Schuld: was Sie in den ersten Stunden tun

Erst absichern, dann Polizei, Fotos und Daten, dann ein Kfz-Gutachter Ihrer Wahl, zuletzt die Werkstatt: die Reihenfolge nach einem unverschuldeten Unfall.

DBDavide Balsamello · Kfz-Sachverständiger, Ingenieur Fahrzeugtechnik25. September 2026Unfall, Checkliste, Beweissicherung

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Unfall ohne eigene Schuld: was Sie in den ersten Stunden tun

Nach einem Unfall ohne eigene Schuld zählt die Reihenfolge: erst absichern und Verletzte versorgen, dann Polizei, Fotos und Daten, dann die Schadenmeldung, dann ein Kfz-Gutachter Ihrer Wahl. In die Werkstatt geht das Auto erst danach. Mit der Reparatur verschwindet das Schadenbild, und was bis dahin niemand festgehalten hat, lässt sich nicht mehr belegen.

Die Reihenfolge nach einem Unfall ohne eigene Schuld

Sichern Sie zuerst die Unfallstelle: Warnblinker an, Warnweste an, Warndreieck aufstellen. Erst dann aussteigen und sich um das Auto kümmern.

Wer verletzt ist, geht vor. Rufen Sie im Zweifel über den Notruf den Rettungsdienst.

Die Polizei rufen Sie, sobald die Schuldfrage strittig ist oder einer der Fälle unten zutrifft.

Fotografieren Sie, bevor ein Fahrzeug bewegt wird: Endstellung, Schäden, Spuren, Kennzeichen.

Notieren Sie Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners sowie Namen und Telefonnummern von Zeugen.

Melden Sie den Schaden bei der gegnerischen Versicherung, mit Aktenzeichen, Unfallort und Kennzeichen. Ihre eigene Versicherung informieren Sie ebenfalls.

Den Kfz-Gutachter rufen Sie an, bevor Sie einen Werkstatttermin vereinbaren.

Repariert wird erst, wenn der Schaden aufgenommen ist, in der Werkstatt Ihrer Wahl.

Das Warndreieck steht 50, 100 oder 200 Meter vor der Unfallstelle

Die Entfernung hängt von der Straße ab: innerorts etwa 50 Meter, auf Landstraßen etwa 100 Meter, auf der Autobahn etwa 200 Meter. Das sind Richtwerte aus der Praxis. Maßgeblich ist, dass der nachfolgende Verkehr die Unfallstelle rechtzeitig erkennt, vor einer Kurve oder Kuppe also eher weiter weg.

Die Endstellung der Fahrzeuge ist ein Beweismittel, das sich später nicht rekonstruieren lässt. Wenn Sie ein Auto aus Sicherheitsgründen von der Fahrbahn fahren müssen, fotografieren Sie die Endstellung vorher aus mehreren Richtungen oder markieren Sie die Reifenpositionen mit Kreide.

Warnkegel auf nassem Asphalt bei Nacht, im Hintergrund unscharfe Lichter
Bei Nacht und Nässe sieht der nachfolgende Verkehr eine Unfallstelle spät, das Warndreieck gehört dann eher weiter nach hinten. Foto: Unsplash+

Die Polizei muss nicht zu jedem Blechschaden, in diesen Fällen sollten Sie trotzdem anrufen

Wenn beide Seiten den Hergang gleich schildern und niemand verletzt ist, reicht ein vollständig ausgefüllter Unfallbericht. Rufen Sie die Polizei, wenn:

  • die Schuldfrage strittig oder unklar ist,

  • jemand verletzt ist oder es den Verdacht auf eine Verletzung gibt,

  • der Unfallgegner alkoholisiert wirkt oder nicht ansprechbar ist,

  • ein beteiligtes Fahrzeug ein ausländisches Kennzeichen trägt oder ein Mietwagen ist,

  • der Unfallgegner wegfahren will oder seine Daten nur unvollständig nennt.

Notieren Sie das Aktenzeichen und die Dienststelle. Beides fragen später die Versicherung und der Kfz-Gutachter ab.

Polizeifahrzeug mit Blaulicht am Abend, daneben ein gelbes Warnschild mit Unfallsymbol
Ist die Schuldfrage strittig, hält der Polizeibericht den Hergang fest, bevor die Beteiligten ihre Erinnerung abgleichen. Foto: Unsplash

Fotos von der Unfallstelle lassen sich nicht nachholen

Fast alles andere können Sie in den Tagen danach erledigen. Die Lage an der Unfallstelle nicht. Fotografieren Sie deshalb mehr, als Ihnen nötig erscheint:

MotivWorauf es ankommt
Gesamtsituationaus vier Richtungen, mit Fahrbahnmarkierung und Beschilderung
Endstellungbevor ein Fahrzeug bewegt wird
Schäden an beiden Autoserst die Übersicht, dann das Detail, gern mit einem Gegenstand als Größenvergleich
SpurenBremsspuren, Splitter, ausgelaufene Flüssigkeit, Abrieb am Bordstein
Kennzeichen und Papierebeide Kennzeichen, der Versicherungsnachweis des Gegners

Zeugen fahren schnell weiter. Fragen Sie nach Namen und Telefonnummer, solange sie noch da sind.

Vier Fehler, die sich später nicht mehr korrigieren lassen

  • Ein Schuldanerkenntnis am Unfallort unterschreiben. Ein Unfallbericht hält den Hergang fest, eine Erklärung über die Schuld ist etwas anderes und gehört nicht an den Straßenrand.

  • Den Kfz-Gutachter erst nach der Reparatur rufen. Dann lässt sich der Schaden nur noch aus Rechnungen ableiten, nicht mehr am Fahrzeug zeigen.

  • Einen Kostenvoranschlag für ein Gutachten halten. Er nennt nur die Reparaturkosten; Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Ausfalldauer fehlen darin. Wo die Grenze liegt, steht im Ratgeber Kostenvoranschlag oder Gutachten.

  • Am Telefon der gegnerischen Versicherung etwas zusagen. Gutachter und Werkstatt wählen Sie selbst. Ein Verweis auf eine Partnerwerkstatt ist ein Angebot, keine Vorgabe.

Den Kfz-Gutachter rufen Sie vor dem Werkstatttermin

Nach einem unverschuldeten Unfall wählen Sie den Kfz-Gutachter selbst. Bietet die gegnerische Versicherung einen eigenen Sachverständigen an, dürfen Sie das ablehnen.

Der Zeitpunkt entscheidet über die Beweislage: Was vor der Instandsetzung dokumentiert ist, bleibt als Beweismittel für Versicherung und Gericht erhalten. Das Unfallgutachten hält den Schadenumfang fest und dazu Werte, die in keinem Kostenvoranschlag stehen: Wiederbeschaffungswert, also den Preis für ein gleichwertiges Fahrzeug, Wertminderung, also den Verlust an Marktwert trotz Reparatur, und die Ausfalldauer. Was ein Unfallgutachten sonst enthält, steht auf der Seite Unfallgutachten.

Frau Stankay am Schreibtisch im Büro von Vollwinkel, den Telefonhörer in der Hand
Ihren Anruf im Büro in Frankfurt-Griesheim nimmt Frau Stankay an, sie nimmt den Fall auf und stimmt den Besichtigungstermin mit Ihnen ab. Foto: Sachverständigenbüro Vollwinkel

Wir nehmen den Schaden auf, dokumentieren ihn und erstellen das Gutachten. Auf Wunsch vermitteln wir den Kontakt zu einem Anwalt für Verkehrsrecht. Wir liefern die Technik und die Zahlen; ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, klärt ein Anwalt für Verkehrsrecht, den bei einem Haftpflichtschaden in der Regel die gegnerische Versicherung bezahlt.

Was ins Handschuhfach gehört

  • eine Warnweste für jeden Sitzplatz und das Warndreieck

  • ein Blatt mit Feldern für Datum, Uhrzeit, Ort, Kennzeichen, Versicherung und Zeugen

  • die Telefonnummer Ihrer eigenen Versicherung

  • ein Kugelschreiber, der schreibt

Häufige Fragen zu den ersten Stunden nach dem Unfall

Darf ich mit dem beschädigten Auto nach Hause fahren?

Nur, wenn es verkehrssicher ist. Leuchten, Reifen, Lenkung und Bremsen müssen funktionieren, und es darf nichts schleifen oder auslaufen. Wenn Sie das nicht sicher beurteilen können, lassen Sie das Fahrzeug abschleppen. Eine Fahrt mit verdecktem Schaden kann den Schaden vergrößern.

Was ist, wenn mir zu Hause weitere Schäden auffallen?

Notieren und fotografieren Sie sie und nennen Sie sie beim Termin. Bei der Besichtigung prüft der Kfz-Gutachter auch, was von außen nicht zu sehen ist, etwa verschobene Spaltmaße oder beschädigte Halterungen hinter dem Stoßfänger.

Wer bezahlt den Kfz-Gutachter?

Nach einem unverschuldeten Unfall die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Ihr Anteil liegt bei 0 Euro, wenn sie voll eintritt. Was bei Mitschuld oder Kasko gilt, steht im Ratgeber Kfz-Gutachten nach dem Unfall: bei fremder Schuld zahlt die Gegenseite; welche Rechte Sie sonst haben, im Ratgeber Unverschuldeter Unfall: Gutachter, Werkstatt und Anwalt wählen Sie selbst.

Unser Notfalltelefon unter 069 89004352 ist rund um die Uhr erreichbar, auch direkt von der Unfallstelle. Sie schildern den Schaden, wir nehmen Ihren Fall auf und machen den Termin: In 24 Stunden sind wir bei Ihnen, in Frankfurt und im ganzen Rhein-Main-Gebiet. Die telefonische Erstberatung zum Schaden und zum Ablauf ist kostenlos.

Quellen

Absicherung der Unfallstelle: § 15 StVO, § 34 StVO · Freie Gutachterwahl, Kosten und Beweislage: § 249 BGB in Verbindung mit der Rechtsprechung zur Schadenfeststellung · Abgrenzung zur Rechtsdienstleistung: § 2 RDG, § 5 RDG · Rechtsstand: September 2026

Was Sie jetzt tun können

Auch außerhalb der Bürozeiten geht jemand ans Telefon, nimmt den Schaden auf und macht den Termin.

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