Nach einem Zusammenstoß mit einem Reh, Hirsch oder Wildschwein zahlt die Teilkasko den Schaden an Ihrem Auto. Dafür brauchen Sie drei Belege: die Polizei am Unfallort, eine Wildunfallbescheinigung und Fotos von Tier, Unfallstelle und Fahrzeug. Melden Sie den Schaden innerhalb einer Woche und reparieren Sie erst nach Rücksprache mit Ihrer Versicherung.
Die Reihenfolge am Unfallort und danach
Warnblinker an, Warnweste anziehen, Unfallstelle mit dem Warndreieck absichern. Das Tier nicht anfassen, auch wenn es tot wirkt.
Polizei anrufen und den Wildunfall melden. Nach der Wildunfallbescheinigung fragen.
Fotografieren: das Tier, die Stelle mit Leitpfosten oder Kilometerschild, die Front des Autos aus mehreren Abständen und die Spuren am Fahrzeug.
Das Tier liegen lassen. Bergen und Entsorgen übernimmt der Förster oder Jagdpächter.
Den Schaden innerhalb einer Woche Ihrer Versicherung melden und vor der Reparatur deren Weisung abwarten.
Fundstellen: GDV-Musterbedingungen AKB 2015, Stand 30.04.2025, Ziffern A.2.2.1.4, A.2.5.8, E.1.1.1, E.1.3.2, E.1.3.3 und I.4.1.2 · § 2 Abs. 1 BJagdG · § 292 StGB · §§ 83, 90 VVG · Rechtsstand: Oktober 2026
Die Teilkasko zahlt nur für den Zusammenstoß mit Haarwild
In den Musterbedingungen des GDV ist genau ein Ereignis versichert: der Zusammenstoß des fahrenden Autos mit Haarwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes (AKB A.2.2.1.4). Dazu zählen Reh, Rothirsch, Damhirsch und Wildschwein, aber auch Feldhase, Wildkaninchen, Fuchs, Dachs und Marder (§ 2 Abs. 1 BJagdG).
Nicht darunter fallen Vögel, Hunde, Katzen und Weidetiere wie Kühe oder Pferde. Die Musterbedingungen sind unverbindlich. Ob Ihr Vertrag weitere Tiere einschließt, steht in Ihren Versicherungsbedingungen.
Der GDV zählte für 2024 rund 276.000 Wildunfälle mit kaskoversicherten Autos. Ein Schaden kostete im Schnitt etwa 4.100 Euro, zusammen über 1,1 Milliarden Euro. Am höchsten ist das Risiko in der Dämmerung und im Frühjahr, vor allem im April und Mai.
Ohne Polizei und Bescheinigung fehlt der Beweis, dass es ein Tier war
Die Versicherung zahlt nur, wenn feststeht, dass ein Wildtier den Schaden verursacht hat. Die Musterbedingungen verlangen deshalb, einen Wildschaden über einem im Vertrag genannten Betrag unverzüglich der Polizei anzuzeigen (AKB E.1.3.3). Wie hoch dieser Betrag ist, steht in Ihrem Vertrag. Rufen Sie die Polizei deshalb in jedem Fall an; die Höhe eines Wildschadens lässt sich am Unfallort kaum schätzen.
Die Wildunfallbescheinigung dient der Versicherung als Nachweis für den Hergang. Der GDV empfiehlt sie ausdrücklich, zusammen mit Fotos von Unfallort, Tier und Auto.
Am Fahrzeug selbst sitzen die Spuren, die einen Wildunfall von einem Parkrempler unterscheiden: Haare, Blut oder Gewebe in Kühlergrill, Stoßfänger und Scheinwerfern. Fotografieren Sie sie aus der Nähe, bevor Sie in die Waschanlage fahren. Wie man Spuren am Auto sichert, beschreibt der Ratgeber Parkschaden entdeckt: welche Spuren Sie am Auto sichern.
Das tote Tier bleibt liegen, auch wenn es nur ein Hase ist
Wild gehört dem, der in diesem Revier jagen darf. Wer es mitnimmt, macht sich wegen Jagdwilderei strafbar (§ 292 StGB). Verletzte oder getötete Tiere sollen Sie nach dem Rat des GDV nicht berühren. Ein verletztes Reh oder Wildschwein kann ausschlagen oder beißen.
Läuft ein angefahrenes Tier in den Wald, merken Sie sich die Richtung und sagen sie der Polizei. Der Jagdpächter sucht es dann. Für die Teilkasko zählt der Zusammenstoß, nicht der Fund des Tieres; ohne Tier werden Ihre Fotos der Spuren am Auto umso wichtiger.
Beim Ausweichen ohne Berührung zahlt die Teilkasko nach den Musterbedingungen nicht
Weichen Sie aus und landen im Graben, ohne das Tier zu treffen, ist das kein Zusammenstoß. Dann kommen zwei Wege in Frage. Die Vollkasko zahlt den Unfall, mit Rückstufung Ihres Schadenfreiheitsrabatts. Oder die Versicherung ersetzt den Schaden als Aufwendung, um den Zusammenstoß abzuwenden, soweit Sie das Ausweichen den Umständen nach für geboten halten durften (§ 83 Abs. 1, § 90 VVG).
Für den zweiten Weg müssen Sie beweisen, dass dort ein Tier war, und das Ausweichen muss verhältnismäßig gewesen sein. Ob das bei einem kleinen Tier wie einem Hasen gilt, ist eine Frage des Einzelfalls. Der GDV rät, vor Wild zu bremsen und die Spur zu halten, weil Ausweichmanöver oft zu schwereren Unfällen führen.
Vier Fehler nach einem Wildunfall
Weiterfahren und den Wildunfall erst zu Hause melden, ohne Polizei und Bescheinigung.
Das Auto waschen, bevor die Haar- und Blutspuren fotografiert sind.
Reparieren lassen, ohne die Weisung der Versicherung einzuholen (AKB E.1.3.2).
Das tote Tier in den Kofferraum legen.
Was nach dem Wildunfall von der Auszahlung abgeht
| Lage | Wer zahlt | Was abgeht |
|---|---|---|
| Zusammenstoß mit Haarwild, Teilkasko vorhanden | Teilkasko | Selbstbeteiligung der Teilkasko (AKB A.2.5.8) |
| Zusammenstoß mit Haarwild, nur Vollkasko gemeldet | Vollkasko | Selbstbeteiligung; der Vertrag bleibt schadenfrei (I.4.1.2 d) |
| Ausweichen ohne Berührung | Vollkasko oder Aufwendungsersatz | Selbstbeteiligung; bei Vollkasko Rückstufung |
| Zusammenstoß mit Haarwild, nur Haftpflichtversicherung | keine Versicherung | Sie tragen den Schaden am eigenen Auto selbst |
Ein Teilkaskoschaden belastet Ihren Schadenfreiheitsrabatt nach den Musterbedingungen nicht. Wertminderung und Nutzungsausfall ersetzt die Kasko nicht (A.2.5.7.1); das sind Posten, die man nur von einem Unfallgegner verlangen kann.
Wir liefern die Technik und die Zahlen; ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, klärt ein Anwalt für Verkehrsrecht, den bei einem Haftpflichtschaden in der Regel die gegnerische Versicherung bezahlt.
Ob ein Gutachter kommt, bestimmt beim Wildschaden Ihre Versicherung
Beim Kaskoschaden legt die Versicherung fest, was sie zur Schadenhöhe sehen will: einen eigenen Sachverständigen, einen Kostenvoranschlag der Werkstatt oder Fotos. Ein Gutachter, den Sie ohne ihre Zustimmung beauftragen, wird in der Regel nicht erstattet. Bei kleinen Schäden reicht oft der Kostenvoranschlag, siehe Kostenvoranschlag oder Gutachten: die Schadenhöhe entscheidet.
An der Front moderner Autos sitzt der teure Teil des Schadens oft unsichtbar hinter dem Stoßfänger: Halter, Kühler, Sensoren der Assistenzsysteme. Ein Reh, das nur eine Delle hinterlassen hat, kann deshalb mehr kosten, als es von außen aussieht.
Häufige Fragen zum Wildunfall
Darf ich nach einem Wildunfall weiterfahren?
Erst wenn Polizei und Bescheinigung erledigt sind und das Auto verkehrssicher ist. Leuchten Warnlampen, tropft Kühlflüssigkeit oder hängt der Stoßfänger, lassen Sie es abschleppen.
Was tun, wenn ein anderes Auto beteiligt ist?
Dann gilt zusätzlich alles, was nach einem Unfall mit Unfallgegner zu tun ist, siehe Unfall ohne eigene Schuld: was Sie in den ersten Stunden tun.
Zahlt die Teilkasko auch, wenn das Tier geflüchtet ist?
Versichert ist der Zusammenstoß, nicht das gefundene Tier. Sie müssen ihn aber belegen, mit Polizei, Spuren am Auto und Fotos der Unfallstelle.
Ob ein Wildschaden ein Gutachten braucht oder ein Kostenvoranschlag reicht, klären wir mit Ihnen am Telefon, bevor ein Auftrag entsteht. Unter 069 34876746 erreichen Sie unser Notfalltelefon rund um die Uhr: Sie schildern den Schaden, wir klären den Ablauf und machen den Termin. In 24 Stunden sind wir bei Ihnen, in Frankfurt und im ganzen Rhein-Main-Gebiet. Wie ein Kaskogutachten bei uns abläuft, steht auf der Seite Kaskoschaden.