Für das H-Kennzeichen brauchen Sie eine Begutachtung nach § 23 StVZO, kein Wertgutachten. Sie prüft, ob das Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt ist, weitgehend dem Originalzustand entspricht und in einem guten Erhaltungszustand ist. Das Wertgutachten brauchen Sie trotzdem, aber für einen anderen Empfänger: Es belegt den Wert, den Sie mit Ihrer Oldtimer-Versicherung vereinbaren.
| Begutachtung nach § 23 StVZO | Wertgutachten | |
|---|---|---|
| Frage | Darf das Fahrzeug als Oldtimer zugelassen werden? | Was ist das Fahrzeug wert? |
| Wer es verlangt | die Zulassungsstelle | die Versicherung, ein Käufer, ein Gericht, die Erben |
| Wer es erstellt | ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer oder ein Prüfingenieur | ein Kfz-Sachverständiger |
| Was geprüft wird | Alter, Originalzustand, Erhaltungszustand, dazu eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung | Zustandsnote, Originalität, Historie, Marktdaten |
| Ergebnis | Einstufung als Oldtimer, Grundlage für das H-Kennzeichen | Marktwert, Wiederbeschaffungswert, Zustandsnote |
| Rolle des Werts | keine | der Kern des Dokuments |
Für das H-Kennzeichen allein genügt die Begutachtung. Wer den Klassiker außerdem richtig versichern will, und das ist der Regelfall, braucht beide Dokumente. Die Begutachtung nach § 23 StVZO erstellt eine amtlich anerkannte Stelle; wir übernehmen die Einschätzung davor und das Wertgutachten danach, beschrieben auf der Seite Oldtimer-Gutachten.
Fundstellen: § 2 Nr. 22 FZV, § 23 StVZO, § 249 BGB · Rechtsstand: September 2026
Die Begutachtung fragt nach Alter, Original und Zustand, nicht nach dem Wert
Beim Alter ist die Sache einfach: Maßgeblich ist die Erstzulassung, seit der mindestens 30 Jahre vergangen sein müssen. Nachlesen können Sie das Datum in der Zulassungsbescheinigung Teil I.
Beim Originalzustand soll das Fahrzeug weitgehend so dastehen, wie es ausgeliefert wurde. Was an Zubehör und Umbauten in der Bauzeit üblich war, steht dem in der Regel nicht entgegen. Spätere Modernisierungen wie moderne Felgen, ein anderes Fahrwerk oder nachgerüstete Elektronik können die Einstufung verhindern.
Mit gutem Erhaltungszustand ist gemeint: technisch in Ordnung, gepflegt, verkehrssicher. Als Zweck nennt die Verordnung die Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts. Ein Scheunenfund mit Durchrostungen erfüllt das nicht, ein sorgfältig restauriertes Fahrzeug erfüllt es; dazwischen entscheidet die Einschätzung des Prüfers.
Woran die Einstufung als Oldtimer häufig scheitert
Ein modernes Radio mit sichtbarem Display, aktuelle Felgen oder eine Sportauspuffanlage aus dem Zubehör.
Eine Umrüstung auf LED-Scheinwerfer.
Frischer Lack über durchgerosteten Schwellern oder Radhäusern.
Fehlende Belege für zeitgenössische Teile und Nachfertigungen.
Erst den Zustand klären, dann zur Begutachtung, zuletzt das Wertgutachten
Vom Klassiker in der Garage zum H-Kennzeichen
Alter prüfen: Die Erstzulassung in der Zulassungsbescheinigung Teil I muss mindestens 30 Jahre zurückliegen.
Zustand einschätzen lassen: Eine Oldtimer-Kurzbewertung zeigt, wo das Fahrzeug steht und was vor der Begutachtung noch zu tun ist. Das erspart einen zweiten Anlauf.
Offene Punkte abarbeiten: nicht zeitgemäße Teile zurückbauen, Mängel beheben, Rechnungen und Fotos der Arbeiten zusammenstellen.
Begutachtung nach § 23 StVZO: Ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer oder ein Prüfingenieur begutachtet das Fahrzeug nach der Oldtimer-Richtlinie und untersucht es dabei im Umfang einer Hauptuntersuchung. Mit dem Gutachten beantragen Sie das H-Kennzeichen bei der Zulassungsstelle.
Wertgutachten für die Police: sinnvoll nach Abschluss aller Arbeiten, weil der Wert dann den tatsächlichen Zustand abbildet.
Das Wertgutachten brauchen Sie für die Versicherung, nicht für die Zulassung
Bei Oldtimer-Policen gilt meist ein vereinbarter Wert statt des Zeitwerts. Diesen Wert melden Sie dem Versicherer, und er muss belegt sein. Ist er zu niedrig angesetzt, tragen Sie im Schadenfall die Differenz.
Das Wertgutachten enthält deshalb mehr als eine Zahl: den Abgleich von Fahrgestell- und Motornummer, die Zustandsbewertung, eine Beschreibung der Originalität, eine Fotodokumentation und die Marktdaten, aus denen sich der Wert ergibt. Für welche Anlässe außer der Versicherung ein Wertgutachten nötig ist, zeigt der Ratgeber Oldtimer-Wertgutachten: wofür Sie es brauchen.
Das H-Kennzeichen lohnt sich vor allem bei großen Motoren und alter Abgasnorm
Mit H-Kennzeichen gilt ein pauschaler Steuersatz statt der Besteuerung nach Hubraum und Schadstoffklasse. Je größer der Motor und je älter die Abgasnorm, desto eher rechnet sich der Aufwand. Auch Umweltzonen wie die in Frankfurt dürfen Sie ohne Plakette befahren.
Dem steht die Erwartung gegenüber, dass der Wagen als Kulturgut erhalten und nicht als Alltagsfahrzeug verschlissen wird. Wer täglich pendelt, sollte vor der Begutachtung durchrechnen, ob eine reguläre Zulassung besser passt.
Häufige Fragen zum H-Kennzeichen
Reicht eine gute Zustandsnote für das H-Kennzeichen?
Nein. Die Zustandsnote von 1 bis 5 ist der Standard für Oldtimer-Bewertungen und ein Maßstab für den Wert. Die Begutachtung nach § 23 StVZO fragt nach dem Erhaltungszustand im Sinne der Vorschrift. Beides hängt zusammen: Ein Fahrzeug, das bei der Zustandsbewertung im unteren Bereich landet, wirft auch bei der Begutachtung Fragen auf.
Wer bezahlt die Gutachten?
Begutachtung und Wertgutachten sind Privataufträge, die Sie selbst bezahlen. Anders ist es nach einem Unfall, den ein anderer verursacht hat: Dann trägt die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten des Gutachtens, mehr dazu im Ratgeber, wer das Kfz-Gutachten nach dem Unfall bezahlt. Wir liefern die Technik und die Zahlen; ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, klärt ein Anwalt für Verkehrsrecht, den bei einem Haftpflichtschaden in der Regel die gegnerische Versicherung bezahlt.
Kommen Sie für die Einschätzung zum Fahrzeug?
Ja. Die Kurzbewertung machen wir am Standort des Fahrzeugs, im Rhein-Main-Gebiet und über das Partnernetz auch darüber hinaus. Ein Klassiker ohne Zulassung muss dafür nicht bewegt werden.
Ob Ihr Fahrzeug die Voraussetzungen voraussichtlich erfüllt, lässt sich oft am Telefon eingrenzen: Baujahr, Umbauten, Zustand. Rufen Sie uns unter 069 89004352 an; die telefonische Erstberatung ist kostenlos.
Quellen
Fahrzeug-Zulassungsverordnung, § 2 Nr. 22 (Begriff Oldtimer): gesetze-im-internet.de · Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, § 23 (Gutachten für die Einstufung als Oldtimer): gesetze-im-internet.de · Bürgerliches Gesetzbuch, § 249 (Schadensersatz): gesetze-im-internet.de