Ein Oldtimer-Wertgutachten brauchen Sie, sobald ein anderer den Wert Ihres Fahrzeugs anerkennen muss: die Versicherung für den vereinbarten Wert, ein Gericht, die Erben oder die Bank. Vor einem Kauf reicht meist eine Kurzbewertung. Für das H-Kennzeichen hilft keines von beiden, dafür verlangt die Zulassungsstelle eine Begutachtung nach § 23 StVZO.
| Anlass | Welches Gutachten | Was darin stehen muss |
|---|---|---|
| Versicherung abschließen oder Wert anpassen (vereinbarter Wert, Agreed Value) | ausführliches Wertgutachten, auf Wunsch als DAT Schätzurkunde | Zustandsnote, Marktwert, Wiederbeschaffungswert, Fotodokumentation, Abgleich von Fahrgestell- und Motornummer |
| Kauf | Kurzbewertung | Zustandsnote, Marktwertspanne, Prüfprotokoll zu Substanz, Lack und Nummern |
| Verkauf | Kurzbewertung oder Wertgutachten | begründeter Marktwert mit Vergleichsdaten, Belege zur Historie |
| Unfall- oder Transportschaden | Unfallgutachten mit Oldtimer-Bewertung | Schadenbild vor der Reparatur, Reparaturkosten, Zustand und Wert vor dem Schaden |
| Nachlass, Trennung, Schenkung | ausführliches Wertgutachten | Wert zum Stichtag, nachvollziehbare Herleitung, Fotodokumentation |
| Finanzierung | ausführliches Wertgutachten, wenn die Bank einen Wertnachweis verlangt | Fahrzeugidentität, Zustandsnote, Marktwert |
| H-Kennzeichen | Begutachtung nach § 23 StVZO, kein Wertgutachten | Alter, Originalzustand, Erhaltungszustand |
Die Tabelle zeigt den Regelfall. Was Ihr Versicherer im Einzelnen verlangt, steht in den Vertragsbedingungen. Warum das H-Kennzeichen einen eigenen Weg geht, erklärt der Ratgeber H-Kennzeichen: welches Gutachten Sie brauchen. Alle Leistungen für Klassiker finden Sie unter Oldtimer-Gutachten.
Fundstellen: § 2 Nr. 22 FZV, § 23 StVZO, § 249 BGB · Rechtsstand: September 2026
Die Versicherung ersetzt den Wert, den Sie vorher belegt haben
Oldtimer-Policen arbeiten meist nicht mit dem Zeitwert, sondern mit einem vereinbarten Wert, im Englischen Agreed Value. Diesen Betrag legen Sie beim Abschluss mit dem Versicherer fest, und er muss belegt sein. Dafür ist das Wertgutachten da.
Liegt der Wert zu niedrig, fehlt Ihnen im Schadenfall die Differenz. Liegt er zu hoch, zahlen Sie über Jahre Beitrag für einen Betrag, den das Fahrzeug nicht erreicht. Nach einer Restaurierung oder größeren Arbeiten gehört der Wert neu festgestellt, ebenso in mehrjährigem Abstand, weil sich der Markt bewegt.
Auf Wunsch erstellen wir die DAT Schätzurkunde, ein standardisiertes Wertgutachten. Wir sind DAT Expert Partner, das Sachverständigen-Netzwerk der Deutschen Automobil Treuhand. Was im Gutachten steht, zeigt die Seite Oldtimer-Wertgutachten.
Beim Kauf zählt, was unter dem frischen Lack steckt
Vor dem Kauf geht es nicht um eine Zahl für die Police, sondern um die Frage, ob Zustand und Preis zusammenpassen. Wir messen Lackschichtdicken, prüfen Spaltmaße und Schweißnähte, sehen uns den Unterboden an und gleichen Fahrgestell- und Motornummer mit den Papieren ab. Dafür genügt die Oldtimer-Kurzbewertung mit Zustandsnote, Marktwertspanne und Prüfprotokoll.
Beim Verkauf ersetzt ein begründeter Wert die lange Verhandlung. Er zeigt dem Käufer, woraus der Preis entsteht: aus Zustand, Originalität, belegter Historie und der Marktlage des Modells.
Nach einem Schaden zählt der Zustand vor dem Unfall
Wird ein Oldtimer beschädigt, geht es um die Frage, was das Fahrzeug vorher wert war. Ein Listenpreis hilft dabei nicht. Hier trägt ein älteres Wertgutachten mit Fotodokumentation, weil es Zustand und Originalität vor dem Schaden zeigt. Fehlt es, muss der Sachverständige den Vorzustand aus Schadenbild, Rechnungen und Fotos herleiten.
Mit der Reparatur verschwindet das Schadenbild, deshalb gehört die Dokumentation vor den ersten Handgriff der Werkstatt. Bei einem Haftpflichtschaden, also einem Unfall, den ein anderer verursacht hat, trägt die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten des Gutachtens. Wie das abläuft, steht im Ratgeber dazu, wer das Kfz-Gutachten nach dem Unfall bezahlt.
Wir liefern die Technik und die Zahlen; ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, klärt ein Anwalt für Verkehrsrecht, den bei einem Haftpflichtschaden in der Regel die gegnerische Versicherung bezahlt.
Die Zustandsnote entscheidet über den Betrag
Die Zustandsnote von 1 bis 5 ist der Standard für Oldtimer-Bewertungen. Note 1 steht für einen makellosen Zustand, Note 5 für ein restaurierungsbedürftiges Fahrzeug. Wir vergeben sie nicht auf einen Blick, sondern leiten sie aus Teilbewertungen für Karosserie, Lack, Technik und Interieur ab. Frischer Lack auf müder Substanz ergibt deshalb keine Zwei.
Neben der Note verschieben zwei Befunde den Wert. Bei der Originalität schadet zeitgenössisches Zubehör nicht, spätere Modernisierungen senken den Wert, auch wenn sie teuer waren. Bei der Historie zählen Rechnungen, Serviceheft und Fotos einer Restaurierung; Arbeiten ohne Belege kann niemand anrechnen.
Fünf Fehler, die beim Oldtimer-Wert Geld kosten
Einen Wert aus einem Online-Portal als Versicherungssumme melden. Er hält keiner Prüfung stand.
Nach der Restaurierung den vereinbarten Wert nicht anpassen.
Arbeiten ohne Rechnungen und Fotos ausführen lassen.
Für das H-Kennzeichen ein Wertgutachten bestellen, obwohl die Zulassungsstelle die Begutachtung nach § 23 StVZO braucht.
Nach einem Schaden reparieren lassen, bevor das Schadenbild dokumentiert ist.
Häufige Fragen zum Oldtimer-Wertgutachten
Was kostet ein Oldtimer-Wertgutachten?
Ein Wertgutachten für Versicherung, Verkauf oder Nachlass ist ein Privatauftrag, den Sie selbst bezahlen. Der Preis richtet sich nach dem Aufwand: Fahrzeug, Zustand, Umfang der Dokumentation und Anfahrt. Wir nennen ihn am Telefon, bevor Sie beauftragen.
Kommen Sie zum Fahrzeug?
Ja. Wir begutachten dort, wo das Fahrzeug steht: in der Garage, in der Halle oder beim Restaurierungsbetrieb, im Rhein-Main-Gebiet und über das Partnernetz auch darüber hinaus.
Bewerten Sie auch Fahrzeuge, die nicht fahrbereit sind?
Ja. Auch ein zerlegtes oder restaurierungsbedürftiges Fahrzeug hat einen Wert. Zustandsnote und Umfang der Dokumentation fallen dann entsprechend aus.
Welches Gutachten Ihr Anlass verlangt, lässt sich meist in einem kurzen Gespräch klären. Rufen Sie uns unter 069 89004352 an und nennen Sie Modell, Baujahr, Zustand und Anlass; die telefonische Erstberatung ist kostenlos. Danach wissen Sie, ob ein Wertgutachten oder eine Kurzbewertung passt und was sie kostet.
Quellen
Fahrzeug-Zulassungsverordnung, § 2 Nr. 22 (Begriff Oldtimer): gesetze-im-internet.de · Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, § 23 (Gutachten für die Einstufung als Oldtimer): gesetze-im-internet.de · Bürgerliches Gesetzbuch, § 249 (Schadensersatz): gesetze-im-internet.de