Nein. Hat ein anderer den Unfall verursacht, beauftragen Sie Ihren eigenen Kfz-Gutachter und können den Gutachter ablehnen, den die gegnerische Versicherung schicken will. Einen generellen Anspruch auf eine eigene Besichtigung Ihres Autos hat die Versicherung laut OLG Celle nicht. Sie schulden ihr Auskunft und Belege. Eine Nachbesichtigung kann sie ausnahmsweise verlangen, etwa bei begründeten Zweifeln an Ihrem Gutachten.
| Was die gegnerische Versicherung verlangt | Müssen Sie mitmachen? | Fundstelle |
|---|---|---|
| Sie bietet einen eigenen Sachverständigen an, bevor Sie einen beauftragt haben | Nein, bei fremder Schuld wählen Sie den Kfz-Gutachter selbst | § 249 BGB, BGH VI ZR 280/22 |
| Sie will Ihr Auto besichtigen lassen, obwohl Ihr Gutachten vorliegt und sie nichts daran beanstandet | Nein, ein genereller Anspruch darauf besteht nicht | OLG Celle, 14 U 83/21 |
| Sie nennt begründete Zweifel an Ihrem Gutachten, etwa an ungeklärten Vorschäden | Eine Ablehnung ohne berechtigten Grund kann die Zahlung aufhalten | OLG Celle, 14 U 83/21; AG Düsseldorf, 36 C 1991/12 |
| Sie fragt nach dem Unfallhergang und der Schadenhöhe | Ja, soweit die Auskunft dafür erforderlich ist | § 119 Abs. 3 VVG |
| Sie verlangt Belege | Ja, soweit Ihnen die Beschaffung billigerweise zuzumuten ist | § 119 Abs. 3 VVG |
| Sie will die Reparatur erst freigeben | Nein, ohne Besichtigungswunsch der Versicherung hängt Ihr Reparaturauftrag nicht von ihr ab | OLG Celle, 14 U 83/21 |
| Ihre eigene Kaskoversicherung will den Schaden untersuchen | Nach den Musterbedingungen ja, soweit es Ihnen zumutbar ist | AKB 2015, E.1.1.3 und E.1.3.2 |
Fundstellen: § 249 BGB · §§ 115, 119, 120 VVG · BGH, Urteil vom 12. März 2024, VI ZR 280/22 · OLG Celle, Urteil vom 1. Dezember 2021, 14 U 83/21 · AG Düsseldorf, Urteil vom 18. Dezember 2012, 36 C 1991/12 · AKB 2015, Ziffern A.2.5.3, E.1.1.3 und E.1.3.2 · Rechtsstand: Oktober 2026
Den Gutachter der gegnerischen Versicherung können Sie ablehnen
Meldet sich die Versicherung des Verursachers und will einen Sachverständigen zu Ihrem Auto schicken, ist das ein Angebot. Sie dürfen es ablehnen. Bei einem Haftpflichtschaden, also einem Unfall, den ein anderer verursacht hat, sind Sie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs berechtigt, einen qualifizierten Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Wie weit dieses Wahlrecht reicht, steht in Darf ich meinen Kfz-Gutachter selbst aussuchen? Bei fremder Schuld ja.
Ein Sachverständiger, den die Versicherung beauftragt, arbeitet in ihrem Auftrag, und sein Gutachten geht an sie. Mit einem eigenen Gutachter liegt das Dokument, auf das sich die Regulierung stützt, bei Ihnen: Schadenbild, Reparaturkosten und Reparaturdauer, belegt mit Fotos.
Dass die Versicherung einen Sachverständigen angeboten hat, ändert nichts daran, wer Ihren Gutachter bezahlt. Bei fremder Schuld gehören die Kosten der Schadenfeststellung zu dem Schaden, den die Haftpflichtversicherung des Verursachers ersetzt (§ 249 BGB). Was bei Mitschuld oder Abtretung gilt, steht in Kfz-Gutachten nach dem Unfall: bei fremder Schuld zahlt die Gegenseite.
Hat der Sachverständige der Versicherung Ihr Auto vorher besichtigt, dürfen Sie trotzdem einen eigenen beauftragen. Ob die Versicherung dessen Kosten trägt, wenn ein Gutachten in ihrem Auftrag vorliegt, hängt vom Einzelfall ab. Die Zahlen eines vorhandenen Gutachtens lassen sich mit einer Gutachtenprüfung einordnen.
Auskunft und Belege schulden Sie der Versicherung, eine Besichtigung nicht
Ihren Schaden können Sie direkt bei der Haftpflichtversicherung des Verursachers einfordern. Das Versicherungsvertragsgesetz gibt Ihnen dafür einen eigenen Anspruch gegen sie (§ 115 VVG). Was Sie ihr im Gegenzug schulden, regelt § 119 VVG. Den Unfall zeigen Sie ihr innerhalb von zwei Wochen, nachdem Sie davon erfahren haben, in Textform an, also etwa per Brief oder E-Mail. Die Versicherung kann Auskunft verlangen, soweit sie nötig ist, um Unfall und Schadenhöhe festzustellen. Belege kann sie verlangen, soweit es Ihnen billigerweise zuzumuten ist, sie zu beschaffen.
Eine Pflicht, das Auto vorzuführen, steht dort nicht. Das OLG Celle hat im Urteil vom 1. Dezember 2021 (14 U 83/21) entschieden, dass sich aus § 119 Abs. 3 VVG kein Anspruch der Versicherung auf eine eigene Fahrzeugbesichtigung ergibt. Mit dem Gutachten, das Sie für Ihren Anspruch vorlegen, sind Schadenbild und Schadenhöhe belegt.
Verletzen Sie die Pflicht zu Auskunft oder Belegen schuldhaft, kann die Versicherung ihre Leistung auf den Betrag begrenzen, den sie bei ordentlicher Mitwirkung hätte zahlen müssen. Das gilt nach § 120 VVG nur, wenn sie Sie vorher ausdrücklich und in Textform auf diese Folge hingewiesen hat.
Bei begründeten Zweifeln kann eine Nachbesichtigung verlangt werden
Eine Nachbesichtigung, also ein zweiter Termin, bei dem ein Sachverständiger der Versicherung Ihr Auto ansieht, ist nicht ganz ausgeschlossen. Mit dem Direktanspruch entsteht zwischen Ihnen und der Versicherung ein gesetzliches Schuldverhältnis. Daraus folgen nach dem OLG Celle in Grenzen Pflichten zur Rücksichtnahme, wenn die Versicherung den Schaden feststellt. Bringt sie begründete Zweifel an Ihrem Gutachten vor, kann eine Weigerung ohne berechtigten Grund gegen diese Pflicht verstoßen.
Wie das ausgehen kann, zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 18. Dezember 2012 (36 C 1991/12). Das Gutachten der Geschädigten nannte selbst Anhaltspunkte für Vorschäden, deren Reparaturzustand der Sachverständige nicht feststellen konnte. Die Versicherung bat mit mehreren Schreiben um eine Nachbesichtigung, die Klägerin ließ sie nicht zu. Das Gericht entschied, dass die Versicherung die Zahlung verweigern durfte, solange ihr die Nachbesichtigung nicht ermöglicht wurde. Die Kosten des Prozesses trug die Klägerin.
Der Anlass für die Zweifel stand dort im eigenen Gutachten. Vorschäden, die bei der Besichtigung auffallen, gehören deshalb mit Fotos ins Gutachten und getrennt vom Unfallschaden aufgeführt. Ob Zweifel im Einzelfall begründet sind, entscheidet im Streit ein Gericht.
Nachbesichtigen lässt sich ein Auto nur, solange es unrepariert ist. Mit der Reparatur verschwindet das Schadenbild. Danach stützen sich Versicherung und Gericht auf das, was das Gutachten vorher dokumentiert hat.
Wir liefern die Technik und die Zahlen; ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, klärt ein Anwalt für Verkehrsrecht, den bei einem Haftpflichtschaden in der Regel die gegnerische Versicherung bezahlt.
Auf eine Reparaturfreigabe der Versicherung müssen Sie nicht warten
Weil die Versicherung grundsätzlich kein Recht auf eine eigene Besichtigung hat, muss sie Ihre Reparatur auch nicht freigeben. Im Fall vor dem OLG Celle lagen die Gutachten zu Zugfahrzeug und Auflieger am 1. November 2019 vor und wiesen eindeutige Reparaturfälle aus. Die Klägerin wartete danach auf eine Freigabe der Gegenseite, obwohl diese weder eine Besichtigung verlangt noch Einwände gegen die Gutachten erhoben hatte. Ersatz für die zusätzliche Wartezeit bekam sie nicht. Nach dem Urteil hätte sie den Reparaturauftrag nach Erhalt der Gutachten schnellstmöglich erteilen müssen.
Anders liegt es, wenn die Versicherung eine Nachbesichtigung verlangt und Sie diese ermöglichen. Dann soll Ihnen das Warten auf ihre Freigabe nach dem OLG Celle keinen Nachteil bringen. Was Ihnen für die Tage ohne Auto zusteht, steht in Nutzungsausfall oder Mietwagen: was sich für Sie lohnt.
Bei der eigenen Kasko gelten die Bedingungen Ihres Vertrags
Anders ist es beim Kaskoschaden, also einem Schaden, den Ihre eigene Versicherung reguliert. Hier zählt Ihr Vertrag, nicht das Schadensrecht gegenüber einem Verursacher. In den Musterbedingungen des Versichererverbands GDV (AKB 2015) müssen Sie der Versicherung Untersuchungen zum Schadenereignis ermöglichen, soweit es Ihnen zumutbar ist (Ziffer E.1.1.3). Vor Reparatur oder Verwertung des Fahrzeugs holen Sie ihre Weisungen ein, soweit die Umstände das erlauben (Ziffer E.1.3.2).
Die Kosten eines Sachverständigen erstattet die Kasko nach den Musterbedingungen nur, wenn sie seine Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt hat (Ziffer A.2.5.3). Ihr Vertrag kann davon abweichen. Was wir beim Kaskoschaden übernehmen, beschreibt die Seite Gutachten beim Kaskoschaden.
So reagieren Sie, wenn die Versicherung ihren Gutachter schicken will
Teilen Sie der Versicherung mit, dass Sie einen eigenen Kfz-Gutachter beauftragen.
Melden Sie den Unfall in Textform und beantworten Sie Fragen zum Hergang.
Schicken Sie das Gutachten, sobald es vorliegt.
Fragen Sie bei einer Bitte um Nachbesichtigung nach dem konkreten Zweifel, solange das Auto noch unrepariert ist.
Wenn die gegnerische Versicherung Ihnen ihren Gutachter schicken will: Unter 069 34876746 erreichen Sie unser Notfalltelefon rund um die Uhr. Sie schildern den Schaden, wir klären den Ablauf und machen den Termin. In 24 Stunden sind wir bei Ihnen, in Frankfurt und im ganzen Rhein-Main-Gebiet. Auf Wunsch vermitteln wir den Kontakt zu einem Anwalt für Verkehrsrecht.