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Sachverständigenbüro Vollwinkel · Kfz-Gutachten im Rhein-Main-Gebiet
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Nutzungsausfall berechnen: Tagessatz der Fahrzeuggruppe mal Ausfalltage

Woher der Tagessatz kommt, warum ältere Autos tiefer eingestuft werden und welche Tage zählen: der Nutzungsausfall in einem Rechenbeispiel.

DBDavide Balsamello · Kfz-Sachverständiger, Ingenieur Fahrzeugtechnik07. Oktober 2026Nutzungsausfall, Haftpflichtschaden, Reparaturdauer

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Nutzungsausfall berechnen: Tagessatz der Fahrzeuggruppe mal Ausfalltage

Nutzungsausfall ist der Tagessatz Ihrer Fahrzeuggruppe mal die Zahl der Ausfalltage. Den Tagessatz liefert eine Tabelle, die jedes Modell einer Gruppe zuordnet; ältere Autos werden dort oft niedriger eingestuft. Die Tage reichen vom Unfall über das Gutachten und eine Überlegungszeit bis zum Ende der Reparatur oder Ersatzbeschaffung, solange das Auto wirklich steht.

BausteinWoher die Zahl kommtBeispiel
Schadenfeststellungvom Unfall, bis das schriftliche Gutachten vorliegt3 Tage
ÜberlegungszeitZeit für die Entscheidung zwischen Reparatur und Ersatzkauf2 Tage
ReparaturdauerReparaturdauer laut Gutachten, Wochenende eingerechnet8 Tage
AusfalltageSumme der drei Abschnitte13 Tage
TagessatzGruppe des Modells in der Nutzungsausfalltabelle, bei älteren Autos eventuell abgestuft59 Euro
Nutzungsausfall13 Tage × 59 Euro767 Euro

Die Werte sind ein Beispiel. Die 59 Euro sind der Tagessatz, den eine Versicherung in einem vom BGH entschiedenen Fall für Unfalltage im Winter 2009/2010 zahlte; die Tabelle wird regelmäßig neu herausgegeben.

Fundstellen: § 249 BGB, § 251 BGB, § 254 Abs. 2 BGB, § 287 ZPO; BGH VI ZR 357/03, BGH VI ZR 363/11; Nutzungsausfalltabellen nach Sanden/Danner/Küppersbusch · Rechtsstand: Oktober 2026

Der Tagessatz hängt am Modell, nicht an Ihrem Kaufpreis

Nutzungsausfall, also die Entschädigung für die Tage ohne Auto, ist kein Mietwagenpreis. Die Tabellen von Sanden, Danner und Küppersbusch gehen von durchschnittlichen Mietsätzen aus. Abgezogen wird alles, was nur ein Vermieter hat: Gewinn, Verwaltung, Provisionen, höhere Abnutzung und Versicherung. Übrig bleiben nach der Darstellung des BGH 35 bis 40 Prozent der üblichen Miete.

Der BGH hat diese Tabellen als geeignete Grundlage für die Schätzung anerkannt. Gesetzlich vorgeschrieben sind sie nicht: Die Höhe schätzt im Streitfall das Gericht nach § 287 ZPO. Es darf dabei aber mit den in der Praxis anerkannten Tabellen arbeiten, auch wenn ein Modell dort nicht mehr aufgeführt ist.

Jedes Modell steht dort in einer Gruppe, gekennzeichnet mit einem Buchstaben, und jeder Gruppe ist ein fester Tagessatz zugeordnet. Wer die Abrechnung der Versicherung prüft, vergleicht deshalb zwei Dinge: die angesetzte Gruppe und die Zahl der Tage. Maßgeblich sind Hersteller, Modell und Motorisierung. Diese Daten nehmen wir bei der Besichtigung auf, und sie stehen im Unfallgutachten.

Kfz-Sachverständiger fotografiert von unten den eingedrückten Heckstoßfänger eines weißen Kastenwagens auf der Hebebühne.
Hersteller, Modell und Ausstattung nehmen wir bei der Besichtigung auf; daran hängt die Gruppe in der Tabelle. Foto: Sachverständigenbüro Vollwinkel

Ältere Autos rutschen oft eine oder zwei Gruppen tiefer

Die Tabellen bewerten Neufahrzeuge, mit Airbag, ABS, ESP, geringerem Verbrauch und mehr Komfort. Ein 15 Jahre altes Auto bietet diesen Nutzen nicht im selben Maß. Der BGH hat deshalb 2004 gebilligt, dass ein Gericht ältere Autos in der Tabelle herabstuft (VI ZR 357/03).

Im entschiedenen Fall ging es um einen 16 Jahre alten Mercedes 200 D mit rund 164.000 Kilometern in gutem Pflegezustand. Die Versicherung hatte nur 25 Euro am Tag gezahlt, also die reinen Vorhaltekosten. Das Landgericht stufte das Auto von Gruppe E auf Gruppe C herab und kam auf 34 Euro am Tag. Beides hielt der BGH für vertretbar: die Tabelle statt der Vorhaltekosten, und die Herabstufung um zwei Gruppen.

Die Bearbeiter der Tabelle schlagen selbst vor, ab fünf Jahren eine Gruppe und ab zehn Jahren eine weitere Gruppe tiefer zu gehen. Ab welchem Alter und um wie viele Stufen das zu geschehen hat, ließ das Gericht ausdrücklich offen. Für ein gepflegtes zehn Jahre altes Auto ist die Abstufung also eine Frage des Einzelfalls, keine feste Regel.

Vorhaltekosten sind nicht dasselbe wie Nutzungsausfall

Vorhaltekosten sind das, was ein Auto kostet, während es steht: Steuer, Versicherung, Wertverlust, Kapitalbindung. Der Tabellenwert liegt nach der Darstellung des BGH beim Zwei- bis Vierfachen davon. Nur Vorhaltekosten anzusetzen, hat der BGH für ein gepflegtes älteres Auto nicht verlangt. Anders lag ein früherer Fall mit einem Fahrzeug voller erheblicher Mängel.

Die Tage zählen vom Unfall bis zum Ende der Reparatur

Der BGH hat 2013 beschrieben, für welche Zeit Nutzungsausfall in Betracht kommt (VI ZR 363/11): für die notwendige Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer, dazu die Zeit für die Schadenfeststellung und gegebenenfalls eine angemessene Überlegungszeit. Das sind die drei Abschnitte aus dem Rechenbeispiel.

Im entschiedenen Fall hatte die Versicherung für 16 Tage je 59 Euro gezahlt. Das Gericht sprach zehn weitere Tage zu. Der Unfall lag kurz vor Weihnachten, das schriftliche Gutachten kam erst Anfang Januar, und Feiertage und Wochenenden lagen dazwischen. Die mündliche Einschätzung des Sachverständigen am 23. Dezember musste der Geschädigte nicht als Entscheidungsgrundlage nehmen.

Eine feste Zahl von Tagen für die Überlegungszeit nennt das Urteil nicht. Es spricht von einer angemessenen Zeit, und was angemessen ist, hängt von der Lage ab: Ob repariert wird oder ein Ersatzauto her muss, lässt sich bei einem Blechschaden schneller sagen als bei einem Schaden knapp unter dem Wiederbeschaffungswert. Ihr Zeitraum endet, sobald das reparierte oder ein anderes Auto wieder bereitsteht.

Für die Reparatur nennt das Gutachten die Zeit, die eine Fachwerkstatt für die kalkulierten Arbeiten braucht. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden tritt an ihre Stelle die Wiederbeschaffungsdauer, also die Zeit, die die Suche nach einem gleichwertigen Fahrzeug realistisch dauert.

Kfz-Sachverständiger zeigt einem Kunden auf dem Kameradisplay die Aufnahme eines Schadens, beide von hinten zu sehen.
Erst mit dem schriftlichen Gutachten in der Hand entscheiden Sie über Reparatur oder Ersatzkauf; diese Zeit zählt mit. Foto: Sachverständigenbüro Vollwinkel

Wie schnell der erste Abschnitt vorbei ist, hängt vor allem am Gutachter. Bei uns liegt das Gutachten einen Tag nach der Besichtigung vor; wie die Abschnitte bis dahin aussehen, steht im Ratgeber Wie lange dauert ein Kfz-Gutachten?

Gezahlt wird nur für Tage, an denen das Auto wirklich steht

Die Rechnung oben setzt voraus, dass Sie in dieser Zeit fahren wollten und nicht konnten. Wer nicht reparieren lässt und auf Gutachtenbasis abrechnet, bekommt Nutzungsausfall nur für die Zeit eines tatsächlichen Ausfalls. Das Landgericht im Fall von 2013 hat das so formuliert, der BGH hat das Urteil bestätigt. Fährt das Auto nach dem Unfall noch, fehlt für diese Tage die Grundlage. Wie die fiktive Abrechnung sonst funktioniert, steht in einem eigenen Ratgeber.

Beim Zweitwagen unterscheidet der BGH genau. Wer selbst ein zweites, gerade ungenutztes Auto hat, dessen Einsatz ihm zuzumuten ist, kann keinen Nutzungsausfall verlangen. Leiht Ihnen dagegen ein Angehöriger kostenfrei sein Auto, entlastet das den Schädiger nicht: Im Fall von 2013 nutzte der Kläger das Auto seines Vaters, und der Anspruch blieb.

Ob Sie statt des Geldes besser einen Mietwagen nehmen, ist eine andere Frage; sie beantwortet der Ratgeber Nutzungsausfall oder Mietwagen. Wir liefern die Technik und die Zahlen; ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, klärt ein Anwalt für Verkehrsrecht, den bei einem Haftpflichtschaden in der Regel die gegnerische Versicherung bezahlt.

Vier Fehler, die Ausfalltage kosten

  • Mit dem Auto weiterfahren und für dieselben Tage Nutzungsausfall verlangen.

  • Die Entscheidung über Reparatur oder Ersatzkauf ohne Grund lange hinausschieben: Das Gesetz verlangt, den Schaden gering zu halten (§ 254 Abs. 2 BGB).

  • Ein eigenes, ungenutztes Zweitauto im Haushalt nicht angeben.

  • Ohne Gutachten abrechnen: Dann fehlt der Beleg für die Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer.

Diese Daten brauchen Sie für die Rechnung

  • Datum des Unfalls

  • Datum, an dem das schriftliche Gutachten bei Ihnen ankam

  • Datum des Reparaturauftrags oder des Kaufvertrags für das Ersatzauto

  • Datum, an dem Sie das reparierte oder neue Auto abgeholt haben

  • Hersteller, Modell, Motorisierung und Erstzulassung Ihres Autos

Wie viele Tage am Ende in die Rechnung eingehen, entscheidet sich in der ersten Woche nach dem Unfall. Unter 069 34876746 erreichen Sie unser Notfalltelefon rund um die Uhr, und die telefonische Erstberatung zum Schaden und zum Ablauf ist kostenlos. In 24 Stunden sind wir bei Ihnen, in Frankfurt und im ganzen Rhein-Main-Gebiet. So stehen Reparaturdauer und Fahrzeugdaten früh im Gutachten. Auf Wunsch vermitteln wir den Kontakt zu einem Anwalt für Verkehrsrecht.

Was Sie jetzt tun können

Auch außerhalb der Bürozeiten geht jemand ans Telefon, nimmt den Schaden auf und macht den Termin.

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