Vom Anruf bis zum fertigen Kfz-Gutachten sind es bei uns zwei Schritte. In 24 Stunden sind wir bei Ihnen, in Frankfurt und im ganzen Rhein-Main-Gebiet. Einen Tag nach der Besichtigung ist Ihr Gutachten fertig. Länger dauert danach oft die Regulierung: Die Versicherung des Unfallgegners muss spätestens nach drei Monaten antworten.
| Abschnitt | Wie lange | Was ihn verlängert |
|---|---|---|
| Anruf und Termin | ein Telefonat, rund um die Uhr | unklar, wo das Fahrzeug steht |
| Weg zum Fahrzeug | In 24 Stunden sind wir bei Ihnen. | Fahrzeug außerhalb des Rhein-Main-Gebiets, dann über das Partnernetz |
| Besichtigung | der kürzeste Abschnitt | verdeckte Schäden, für die Teile ausgebaut werden müssen |
| Gutachten schreiben | einen Tag nach der Besichtigung | fehlende Fahrzeugpapiere, Nachbesichtigung nach dem Ausbau |
| Regulierung Haftpflichtschaden | unverzüglich, spätestens drei Monate nach Eingang Ihres Anspruchs | Streit über die Haftung, Schaden nicht vollständig beziffert |
| Regulierung Kaskoschaden | fällig, sobald die Versicherung ihre Prüfung beendet hat; nach einem Monat ist ein Abschlag möglich | Verzögerungen, die Sie selbst verschulden |
Fundstellen: § 3a PflVG, § 14 VVG, § 254 Abs. 2 BGB · Rechtsstand: Oktober 2026
Der Termin steht nach dem ersten Telefonat
Unser Notfalltelefon ist rund um die Uhr erreichbar. Sie schildern den Schaden, wir klären den Ablauf und machen den Termin. Wir kommen dorthin, wo Ihr Fahrzeug steht, im ganzen Rhein-Main-Gebiet und über unser Partnernetz auch darüber hinaus. Den Auftrag bringen wir ausgefüllt zum Termin mit; Sie unterschreiben vor Ort.
Am Telefon hilft uns zweierlei: wo das Auto steht und ob es noch fährt. Die fünf Schritte vom Anruf bis zum fertigen Gutachten zeigt die Seite Ablauf eines Unfallgutachtens. Wen Sie beauftragen, entscheiden Sie selbst, wenn ein anderer den Unfall verursacht hat: Darf ich meinen Kfz-Gutachter selbst aussuchen?
Die Besichtigung ist der kürzeste Abschnitt
Vor Ort fotografieren wir das Fahrzeug von allen Seiten und jede Schadenstelle aus der Nähe, auf der Hebebühne auch von unten. Wir nehmen Kilometerstand, Ausstattung und ältere Schäden auf, weil sie den Wert des Autos bestimmen. Wo Lack beschädigt ist, messen wir die Lackschichtdicke.
Länger wird es, wenn der Schaden verdeckt ist. An modernen Stoßfängern sitzt der teure Schaden oft hinter der Kunststoffhaut. Dann baut die Werkstatt die Teile ab, und wir sehen uns das Fahrzeug ein zweites Mal an. Das Gutachten verschiebt sich um die Zeit, die der Ausbau braucht.
Einen Tag nach der Besichtigung ist Ihr Gutachten fertig
Am Schreibtisch wird aus Fotos und Notizen der Bericht: Schaden, Kalkulation, Fotos und die Wertminderung, also der Verlust an Marktwert trotz Reparatur. Die Reparaturkosten rechnen wir auf SilverDAT, der Kalkulationsbasis, mit der auch Versicherer rechnen. Jedes Gutachten durchläuft ein Vier-Augen-Prinzip: Ein zweiter Sachverständiger prüft die Aufnahme.
Bei einem großen Schaden kommen zwei Werte dazu. Der Wiederbeschaffungswert, also der Preis für ein gleichwertiges Fahrzeug, und der Restwert, also das, was Ihr beschädigtes Fahrzeug noch wert ist. Aus beiden ergibt sich, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.
Das Gutachten nennt auch die Dauer der Reparatur oder der Ersatzbeschaffung. Danach richtet sich, für wie viele Tage Nutzungsausfall, also die Entschädigung für die Tage ohne Auto, oder ein Mietwagen in Betracht kommt. Was sich für Sie lohnt, steht im Ratgeber Nutzungsausfall oder Mietwagen.
Was ein Gutachten aufhält
Die Zulassungsbescheinigung Teil I fehlt beim Termin, und die Fahrzeugdaten müssen nachgereicht werden.
Das Auto steht nach dem Abschleppen auf einem Hof, der zum Termin geschlossen ist.
Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners sind nicht notiert. Das Gutachten ist dann fertig, aber es fehlt die Stelle, an die der Anspruch geht.
Nach dem Gutachten bestimmt die Versicherung das Tempo
Bei einem Haftpflichtschaden, also einem Unfall, den ein anderer verursacht hat, gilt § 3a PflVG. Die Versicherung des Unfallgegners muss unverzüglich reagieren, spätestens drei Monate nachdem Ihr Anspruch bei ihr eingegangen ist. Steht ihre Haftung fest und ist der Schaden beziffert, legt sie ein begründetes Angebot vor. Andernfalls schuldet sie eine begründete Antwort. Kommt das Angebot nicht binnen drei Monaten, ist der Anspruch zu verzinsen. Die Zahlen, mit denen der Schaden beziffert ist, liefert das Gutachten.
Bei einem Kaskoschaden, also einem Schaden, den Ihre eigene Versicherung reguliert, wird die Zahlung fällig, wenn die Versicherung den Schaden und ihre Leistung festgestellt hat. Dauert das länger als einen Monat ab Ihrer Schadenmeldung, kann der Versicherungsnehmer einen Abschlag in der Höhe verlangen, die die Versicherung voraussichtlich mindestens zahlen muss (§ 14 Abs. 2 VVG).
Wer mit der Begutachtung lange wartet, verlängert vor allem die Zeit ohne Auto. Das Gesetz verlangt vom Geschädigten, den Schaden abzuwenden oder zu mindern (§ 254 Abs. 2 BGB).
Wir liefern die Technik und die Zahlen; ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, klärt ein Anwalt für Verkehrsrecht, den bei einem Haftpflichtschaden in der Regel die gegnerische Versicherung bezahlt.
So liegt das Gutachten am schnellsten vor
Rufen Sie an, bevor Sie einen Reparaturauftrag unterschreiben.
Legen Sie Zulassungsbescheinigung Teil I und Fahrzeugschlüssel bereit.
Notieren Sie Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners und, falls vorhanden, die Schadennummer.
Sagen Sie am Telefon, wo das Auto steht und ob es noch fährt.
Was vor dem Anruf beim Gutachter zu tun ist, steht im Ratgeber Unfall ohne eigene Schuld: was Sie in den ersten Stunden tun.
Häufige Fragen zur Dauer des Kfz-Gutachtens
Muss ich bei der Besichtigung dabei sein?
Für die Unterschrift ja. Den Auftrag bringen wir ausgefüllt zum Termin mit; Sie unterschreiben vor Ort.
Reicht bei einem kleinen Schaden ein Kostenvoranschlag?
Bei einem Bagatellschaden, also einem kleinen Schaden, bei dem ein Kostenvoranschlag reicht, kann das so sein. Wo die Grenze liegt, erklärt der Ratgeber Kostenvoranschlag oder Gutachten: die Schadenhöhe entscheidet.
Wie schnell Ihr Gutachten vorliegt, hängt vor allem davon ab, wann der erste Anruf kommt. Unter 069 34876746 erreichen Sie unser Notfalltelefon rund um die Uhr: Sie schildern den Schaden, wir klären den Ablauf und machen den Termin. In 24 Stunden sind wir bei Ihnen, in Frankfurt und im ganzen Rhein-Main-Gebiet. Auf Wunsch vermitteln wir den Kontakt zu einem Anwalt für Verkehrsrecht.