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Sachverständigenbüro Vollwinkel · Kfz-Gutachten im Rhein-Main-Gebiet
Kosten und Versicherung

Sachverständigenverfahren in der Kasko: Bei Streit um die Schadenhöhe entscheiden zwei Gutachter und ein Obmann

Bewertet Ihre Kasko den Schaden niedriger als Ihr Gutachter, können Sie vor einer Klage einen Sachverständigenausschuss verlangen. Ablauf, Fristen und wer die Kosten trägt.

DBDavide Balsamello · Kfz-Sachverständiger, Ingenieur Fahrzeugtechnik21. Oktober 2026Sachverständigenverfahren, Kaskoschaden, Vollkasko

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Sachverständigenverfahren in der Kasko: Bei Streit um die Schadenhöhe entscheiden zwei Gutachter und ein Obmann

Setzt Ihre Kaskoversicherung den Schaden niedriger an als Ihr Gutachter, können Sie vor einer Klage ein Sachverständigenverfahren verlangen. Sie und die Versicherung benennen je einen Kfz-Sachverständigen. Einigen sich die beiden nicht, entscheidet ein Obmann, und zwar innerhalb der beiden Schätzungen. Die Kosten tragen beide Seiten im Verhältnis von Gewinnen und Verlieren.

RechenbeispielBetrag
Reparaturkosten laut Versicherung6.000 Euro
Reparaturkosten laut Ihrem Sachverständigen8.000 Euro
Streitiger Betrag2.000 Euro
Entscheidung des Obmanns7.400 Euro
Sie bekommen mehr als angeboten1.400 Euro, also 70 % des Streits
Kosten des Verfahrens, angenommen3.000 Euro
Ihr Anteil an den Kosten (30 %)900 Euro
Anteil der Versicherung (70 %)2.100 Euro
Ihr Plus nach Kosten1.400 − 900 = 500 Euro

Die Zahlen sind ein erfundenes Beispiel. Selbstbeteiligung, Abzug „neu für alt“ und Steuer sind nicht berücksichtigt. Das Beispiel zeigt nur, wie die Kosten dem Ergebnis folgen.

Fundstellen: § 84 VVG, § 87 VVG, § 15 VVG · GDV-Musterbedingungen AKB 2015, Stand 30.04.2025, Ziffern A.2.6, A.2.7 und E.1.3.2 · Verfahrensordnung des Versicherungsombudsmanns, Stand 23.11.2016 · Rechtsstand: Oktober 2026

Das Verfahren gibt es in der Kasko, und es beginnt auf Ihren Wunsch

Gemeint ist ein Kaskoschaden, also ein Schaden, den Ihre eigene Versicherung reguliert, ob über die Teilkasko oder die Vollkasko. Die Musterbedingungen des GDV regeln das Verfahren in Ziffer A.2.6. Danach kann bei Meinungsverschiedenheiten über die Schadenhöhe auf Ihren Wunsch vor einer Klage ein Sachverständigenausschuss entscheiden.

Zur Schadenhöhe zählen ausdrücklich der Wiederbeschaffungswert, also der Preis für ein gleichwertiges Fahrzeug, und der Umfang der nötigen Reparatur. Ob die Versicherung überhaupt zahlen muss, klärt der Ausschuss nicht; er rechnet nur. Ihr eigener Vertrag kann von den Musterbedingungen abweichen. Maßgeblich sind die Bedingungen, die Sie mit dem Versicherungsschein bekommen haben.

Nach einem Haftpflichtschaden, also einem Unfall, den ein anderer verursacht hat, gibt es keinen solchen Ausschuss. Dort prüft ein zweiter Gutachter oder am Ende ein Gericht, wie im Ratgeber Gutachten zu niedrig beschrieben. Schickt die gegnerische Versicherung ihren eigenen Gutachter, hilft der Ratgeber zum Gutachter der gegnerischen Versicherung.

Für die Benennung Ihres Sachverständigen bleiben zwei Wochen

So läuft das Sachverständigenverfahren nach den Musterbedingungen

Sie teilen der Versicherung mit, dass Sie ihre Schadenhöhe nicht annehmen und den Ausschuss wünschen. Schreiben Sie das, damit das Datum feststeht.

Sie und die Versicherung benennen je einen Kfz-Sachverständigen. Wer das nicht innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung tut, dem nimmt die andere Seite die Wahl ab (A.2.6.2).

Die beiden Sachverständigen wählen vor Beginn einen dritten als Obmann. Einigen sie sich nicht auf eine Person, benennt ihn das zuständige Amtsgericht (A.2.6.3).

Einigen sich die beiden Sachverständigen, gilt ihr Ergebnis. Sonst entscheidet der Obmann, und sein Betrag muss zwischen den beiden Schätzungen liegen.

Steht die Höhe fest, zahlt die Versicherung nach den Musterbedingungen spätestens innerhalb von zwei Wochen (A.2.7.1).

Die Grenze für den Obmann hat eine Folge, die man vorher kennen sollte: Er kann nicht über die Schätzung Ihres Sachverständigen hinausgehen. Was Ihr Sachverständiger übersieht, fehlt am Ende im Ergebnis.

Demontierter Heckabschluss eines weißen Kastenwagens mit roten und gelben Pfeilmarkierungen am verformten Blech, daneben eine Hand im schwarzen Handschuh mit einem blauen Markierungsaufkleber.
Markierte Verformungen am Blech zeigen dem Ausschuss, welche Teile die Reparatur umfasst. Foto: Sachverständigenbüro Vollwinkel

Ihr Sachverständiger braucht das Auto, solange es unrepariert ist

Bevor Sie reparieren oder das Auto verkaufen, holen Sie nach den Musterbedingungen die Weisung der Versicherung ein, soweit die Umstände das zulassen (E.1.3.2). Für das Sachverständigenverfahren ist das doppelt wichtig. Der Streit geht meist darum, welche Teile ersetzt werden müssen und was ein gleichwertiges Fahrzeug kostet. Beides lässt sich am unreparierten Auto belegen, nach der Reparatur oft nur noch anhand von Fotos.

An modernen Fahrzeugen sitzt der teure Teil eines Schadens häufig hinter der Kunststoffhaut: Stoßfängerträger, Halter, Sensoren, Blech. Ein Sachverständiger, der den Stoßfänger abnehmen lässt und die Verformungen markiert, liefert dem Ausschuss Befunde statt Einschätzungen. Wir kalkulieren auf SilverDAT, der Kalkulationsbasis, mit der auch Versicherer rechnen. So lassen sich beide Kalkulationen Position für Position nebeneinanderlegen.

Wie ein Wiederbeschaffungswert zustande kommt und warum er nicht der Preis im Inserat ist, erklärt der Ratgeber zum Wiederbeschaffungswert.

Vier Fehler, die im Sachverständigenverfahren Geld kosten

  • Das Auto reparieren oder verkaufen, bevor Ihr Sachverständiger es gesehen hat.

  • Die zwei Wochen für die Benennung verstreichen lassen; dann bestimmt die Versicherung auch Ihren Sachverständigen.

  • Eine Abfindungserklärung unterschreiben, bevor der Streit über die Höhe geklärt ist.

  • Das Verfahren bei kleinem Abstand verlangen, ohne die eigenen Kosten gegenzurechnen.

Das Ergebnis bindet, außer es weicht offenbar erheblich ab

Das Versicherungsvertragsgesetz setzt dem Ausschuss eine Grenze. Weicht seine Feststellung offenbar und erheblich von der wirklichen Sachlage ab, ist sie nicht verbindlich, und ein Gericht entscheidet (§ 84 Abs. 1 VVG). Dasselbe gilt, wenn die Sachverständigen nicht entscheiden können, nicht wollen oder die Entscheidung verzögern.

Ein Vertrag darf diese Regel nicht zu Ihrem Nachteil ändern (§ 87 VVG). Eine Klausel, nach der das Ergebnis auch bei einem offenbaren Fehler gilt, wäre insoweit unwirksam. Den Weg zum Gericht können Sie nach den Musterbedingungen auch ohne Ausschuss gehen; das Verfahren ist ein Angebot, keine Pflicht.

Wir liefern die Technik und die Zahlen; ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, klärt ein Anwalt für Verkehrsrecht, den bei einem Haftpflichtschaden in der Regel die gegnerische Versicherung bezahlt.

Die Kosten folgen dem Ergebnis, deshalb zählt der Abstand

Die Kosten des Verfahrens tragen Sie und die Versicherung im Verhältnis von Gewinnen und Verlieren (A.2.6.4). Wie das Rechenbeispiel oben zeigt, kann ein Teil des Mehrbetrags so wieder an die Kosten gehen. Liegen die beiden Schätzungen nah beieinander, bleibt wenig übrig.

Es gibt deshalb zwei Fragen, bevor Sie das Verfahren verlangen. Wie groß ist der Abstand zwischen beiden Kalkulationen? Und lässt sich der Abstand am Fahrzeug oder mit Belegen begründen? Ein Gutachten, das jede Position mit Fotos stützt, gibt darauf eine Antwort.

Ein Kfz-Sachverständiger mit Brille und Kamera kniet in einer Werkstatt und blickt auf das Heck eines weißen Kastenwagens auf der Hebebühne, der Stoßfänger ist abgenommen.
Solange das Auto unrepariert ist, kann jeder Sachverständige im Ausschuss den Schaden selbst ansehen. Foto: Sachverständigenbüro Vollwinkel

Der Versicherungsombudsmann prüft ohne Kosten, verweist aber auf den Ausschuss

Neben Ausschuss und Gericht gibt es die Schlichtungsstelle der Versicherer. Die Beschwerde beim Versicherungsombudsmann ist für Sie kostenfrei, bis auf eigene Ausgaben. Bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 Euro ist seine Entscheidung für die Versicherung bindend, darüber bis 100.000 Euro gibt er eine Empfehlung. Sie selbst können danach weiter vor Gericht gehen.

Zwei Regeln der Verfahrensordnung betreffen den Streit um die Schadenhöhe direkt. Der Ombudsmann kann die Beschwerde ablehnen, wenn Ihr Vertrag für die Klärung ein geeignetes Verfahren vorsieht, das Sie noch nicht genutzt haben (§ 9 Abs. 4 VomVO). Das kann das Sachverständigenverfahren sein. Ablehnen kann er auch, wenn komplexe Tatsachen nur mit einer Beweisaufnahme zu klären sind. Vorher müssen Sie den Anspruch bei der Versicherung geltend gemacht haben (§ 2 Abs. 3 VomVO).

Zur Verjährung: Ein bei der Versicherung angemeldeter Anspruch verjährt nicht, bis Ihnen ihre Entscheidung in Textform zugeht (§ 15 VVG). Während einer Beschwerde beim Ombudsmann ist die Verjährung ebenfalls gehemmt (§ 12 VomVO).

Häufige Fragen zum Sachverständigenverfahren in der Kasko

Kann die Versicherung das Sachverständigenverfahren von sich aus verlangen?

Nach den Musterbedingungen nicht. Dort entscheidet der Ausschuss „auf Ihren Wunsch“. Ihr Vertrag kann eine andere Regel enthalten; das steht in Ihren Versicherungsbedingungen.

Darf der Gutachter, der mein Auto schon begutachtet hat, im Ausschuss sitzen?

Die Musterbedingungen verlangen nur, dass beide Seiten je einen Kraftfahrzeugsachverständigen benennen. Eine Einschränkung, wer das sein darf, enthalten sie nicht. Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag dazu etwas sagt.

Wer zahlt meinen Gutachter, wenn ich ihn vor dem Verfahren beauftragt habe?

Die Musterbedingungen erstatten die Kosten eines Sachverständigen nur, wenn die Versicherung seine Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt hat (A.2.5.3). Was davon im Verfahren als Kosten zählt, regelt die Kostenquote aus A.2.6.4.

Ob sich ein Sachverständigenverfahren lohnt, hängt am Abstand zwischen zwei Kalkulationen. Wir rechnen eine vorliegende Kalkulation Position für Position nach; wie das abläuft, steht auf der Seite Zweitgutachten, was wir beim Kaskoschaden übernehmen, auf der Seite Kaskoschaden. Unter 069 34876746 erreichen Sie unser Notfalltelefon rund um die Uhr: Sie schildern den Schaden, wir klären den Ablauf und machen den Termin. Auf Wunsch vermitteln wir den Kontakt zu einem Anwalt für Verkehrsrecht.

Was Sie jetzt tun können

Auch außerhalb der Bürozeiten geht jemand ans Telefon, nimmt den Schaden auf und macht den Termin.

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