Ein Gutachten ist zu niedrig, wenn beschädigte Teile in der Kalkulation fehlen, der Restwert über dem regionalen Markt liegt, die Wertminderung fehlt oder die Ausfalltage zu knapp sind. Nachprüfen kann das ein zweiter, unabhängiger Kfz-Gutachter anhand von Gutachten, Fotos und Fahrzeug. Solange das Auto unrepariert ist, lässt sich jeder Befund noch belegen.
| Anzeichen | Wo im Gutachten | So prüfen Sie es vor |
|---|---|---|
| Sichtbar beschädigte Teile tauchen nicht auf | Schadenbeschreibung, Ersatzteilliste | Jede Delle, jeden Riss am Auto mit der Teileliste abgleichen |
| Nur „instand setzen“, wo Teile verformt oder gerissen sind | Kalkulation, Reparaturweg | Fotos ansehen: Ist der Riss oder Knick im Bild? |
| Niedrige Stundensätze ohne benannte Werkstatt | Kalkulation, Lohnkosten | Stundensatz einer Markenwerkstatt in Ihrer Nähe erfragen |
| Wiederbeschaffungswert unter vergleichbaren Händlerangeboten | Bewertungsteil | Ausstattung und Laufleistung in den Fahrzeugdaten prüfen |
| Restwert ohne drei benannte Angebote aus der Region | Bewertungsteil | Herkunft der Angebote lesen: Ort, Händler, Datum |
| Keine Wertminderung, ohne Begründung | Bewertungsteil | Alter, Laufleistung und Art des Schadens notieren |
| Wenige Reparaturtage oder eine niedrige Fahrzeuggruppe | Reparaturdauer, Nutzungsausfall | Tage mit dem Werkstattplan vergleichen |
Fundstellen: § 249 BGB, § 287 ZPO, § 84 VVG, § 36 GewO · BGH, Urteile vom 29. April 2003, VI ZR 398/02, und vom 13. Oktober 2009, VI ZR 318/08 · AKB 2015, Ziffer A.2.6 · Rechtsstand: Oktober 2026
Ein Gutachten kann an drei Stellen zu niedrig ausfallen
Die erste Stelle ist der Schadenumfang. An modernen Autos sitzt der teure Teil des Schadens oft hinter der Kunststoffhaut: Stoßfängerträger, Halter, Sensoren, Blech. Wer nur von außen schaut, sieht davon wenig. Fehlt ein Teil in der Ersatzteilliste, fehlen auch Arbeitszeit und Lack dafür.
Die zweite Stelle ist die Kalkulation. Dort entscheidet sich, ob ein Teil getauscht oder instand gesetzt wird und mit welchem Stundensatz gerechnet ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 29. April 2003 (VI ZR 398/02) entschieden, dass der Geschädigte die Sätze einer markengebundenen Fachwerkstatt ansetzen darf, auch ohne Reparatur.
Die dritte Stelle ist der Bewertungsteil: Wiederbeschaffungswert, also der Preis für ein gleichwertiges Fahrzeug, Restwert, Wertminderung und Ausfalldauer. Welche Position wofür steht, erklärt der Ratgeber Was steht in einem Kfz-Gutachten.
Beim Totalschaden kostet ein zu hoher Restwert Geld
Beim Totalschaden zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts, also dessen, was Ihr beschädigtes Fahrzeug noch wert ist. Ein Restwert, der 1.000 Euro zu hoch liegt, senkt die Auszahlung deshalb um 1.000 Euro. Das ist ein Rechenbeispiel, kein Durchschnittswert.
Für den Restwert hat der BGH am 13. Oktober 2009 (VI ZR 318/08) den Maßstab gesetzt: Der Sachverständige des Geschädigten ermittelt im Regelfall drei Angebote auf dem maßgeblichen regionalen Markt und benennt sie im Gutachten konkret. Stammen die Angebote von weit entfernten Restwertaufkäufern oder fehlen Namen und Orte, ist das ein Prüfpunkt. Was gilt, wenn die Versicherung selbst ein höheres Angebot schickt, steht im Ratgeber zum Restwertangebot der Versicherung.
Fehlende Wertminderung und knappe Ausfalltage summieren sich
Ein Gutachten ohne Wertminderung, also ohne den Verlust an Marktwert trotz Reparatur, muss begründen, warum keine anfällt. Steht dort nur eine Null, lohnt die Nachfrage. Wann ein Minderwert entsteht, erklärt der Ratgeber zur merkantilen Wertminderung.
Ähnlich bei der Reparaturdauer. Jeder Tag, der im Gutachten fehlt, fehlt beim Nutzungsausfall, also der Entschädigung für die Tage ohne Auto. Eine zu niedrige Fahrzeuggruppe senkt zusätzlich den Tagessatz. Wie beides zusammen gerechnet wird, steht im Ratgeber Nutzungsausfall berechnen.
Vier Fehler, die eine Nachprüfung verhindern
Das Auto wird repariert oder verkauft, bevor jemand nachgeprüft hat.
Sie geben nur die Gesamtsumme weiter, nicht das vollständige Gutachten mit Fotos.
Sie unterschreiben eine Abfindungserklärung, bevor die Zweifel geklärt sind.
Sie warten ab, bis die Versicherung bereits abgerechnet hat.
Nachprüfen kann der Verfasser, ein zweiter Gutachter oder ein Gericht
Der erste Weg ist der Verfasser des Gutachtens. Hat er einen Schaden übersehen, der erst bei der Reparatur sichtbar wird, ergänzt er das Gutachten mit einem Nachtrag, wenn er das Auto noch einmal sehen kann.
Der zweite Weg ist ein unabhängiger Kfz-Gutachter, der das Gutachten Position für Position nachrechnet. Er braucht das vollständige Gutachten mit Fotos und, wo Befunde am Auto nötig sind, das Fahrzeug selbst. Eine besondere Stellung haben öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Nach § 36 GewO müssen sie besondere Sachkunde nachweisen und arbeiten unabhängig, weisungsfrei und unparteiisch.
Stammt das zu niedrige Gutachten vom Gutachter der gegnerischen Versicherung, dürfen Sie nach einem Haftpflichtschaden, also einem Unfall, den ein anderer verursacht hat, einen eigenen Gutachter wählen. Wie Sie reagieren, steht im Ratgeber zum Gutachter der gegnerischen Versicherung. Ob die Gegenseite auch eine Zweitprüfung Ihres eigenen Gutachtens bezahlt, hängt vom Einzelfall ab.
Der dritte Weg ist das Gericht. Bleibt die Höhe streitig, schätzt es den Schaden nach § 287 ZPO, meist mit einem eigenen Sachverständigen. Kürzt umgekehrt die Versicherung Ihr Gutachten mit einem Prüfbericht, ist das ein anderer Fall; ihn beschreibt der Ratgeber Gutachten anfechten.
Wir liefern die Technik und die Zahlen; ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, klärt ein Anwalt für Verkehrsrecht, den bei einem Haftpflichtschaden in der Regel die gegnerische Versicherung bezahlt.
In der Kasko entscheidet auf Wunsch ein Sachverständigenausschuss
Hält Ihre eigene Versicherung bei einem Kaskoschaden, also einem Schaden, den Ihre eigene Versicherung reguliert, ein zu niedriges Gutachten für richtig, gilt Ihr Vertrag. Die Musterbedingungen des GDV (AKB 2015, Ziffer A.2.6) sehen vor, dass auf Ihren Wunsch vor einer Klage ein Ausschuss aus zwei Kfz-Sachverständigen entscheidet, je einer von jeder Seite. Einigen sie sich nicht, entscheidet ein Obmann innerhalb der beiden Schätzungen.
An dieses Ergebnis sind Sie nach § 84 VVG nicht gebunden, wenn es offenbar erheblich von der wirklichen Sachlage abweicht; dann entscheidet ein Gericht. Ihr Vertrag kann von den Musterbedingungen abweichen. Mehr zur Kasko steht auf der Seite Kaskoschaden.
Unterlagen für die Nachprüfung
das vollständige Gutachten mit allen Seiten und Fotos
Fahrzeugschein, Serviceheft, Rechnungen über Sonderausstattung
eigene Fotos vom Unfallort und vom Schaden
Schreiben und Abrechnung der Versicherung, falls vorhanden
Kostenvoranschlag oder Rechnung der Werkstatt, falls vorhanden
Häufige Fragen zum zu niedrigen Gutachten
Kann ich ein Gutachten nachprüfen lassen, wenn das Auto bereits repariert ist?
Das geht, aber nur noch anhand der Unterlagen. Der Prüfer vergleicht Fotos, Kalkulation und Werkstattrechnung. Schäden, die auf keinem Foto zu sehen sind, lassen sich nach der Reparatur kaum noch belegen.
Muss mein eigener Gutachter einen Fehler kostenfrei korrigieren?
Einen Rechenfehler oder eine fehlende Position korrigiert er in einem Nachtrag. Was das kostet, regelt Ihr Auftrag mit ihm. Fragen Sie vorher nach.
Ob ein Gutachten zu niedrig ist, lässt sich an Fotos, Kalkulation und Fahrzeug prüfen. Wir rechnen auf SilverDAT nach, der Kalkulationsbasis, mit der auch Versicherer rechnen, und beschreiben die Abweichungen schriftlich; wie das abläuft, steht auf der Seite Zweitgutachten. Unter 069 34876746 erreichen Sie unser Notfalltelefon rund um die Uhr: Sie schildern den Schaden, wir klären den Ablauf und machen den Termin. Auf Wunsch vermitteln wir den Kontakt zu einem Anwalt für Verkehrsrecht.