Wer Sie beim Ein- oder Ausparken angefahren hat, muss Ihnen auf Verlangen Namen und Anschrift nennen, Führerschein und Fahrzeugschein zeigen und Angaben zu seiner Haftpflichtversicherung machen. Fotografieren Sie dazu die Stellung beider Autos, bevor jemand weiterrangiert. Auf dem Parkplatz hängt die Haftung oft daran, wer im Moment des Anstoßes stand.
| Was Sie vor Ort festhalten | Woher Sie es bekommen | Wofür es später zählt |
|---|---|---|
| Name und Anschrift des Fahrers | er muss sie auf Verlangen nennen | Ansprechpartner für den Schaden |
| Führerschein | zeigen lassen, Namen abgleichen | bestätigt, wer gefahren ist |
| Fahrzeugschein und Kennzeichen | zeigen lassen, Kennzeichen fotografieren | nennt den Halter, der nicht der Fahrer sein muss |
| Haftpflichtversicherung | Angabe des Fahrers; fehlt sie, über das Kennzeichen | die Stelle, die bei fremder Schuld zahlt |
| Stellung beider Autos | Fotos aus mehreren Richtungen vor dem Wegfahren | zeigt, wer stand und wer fuhr |
| Zeugen | Namen und Telefonnummer notieren | stützen Ihre Schilderung, wenn der andere sie bestreitet |
Fundstellen: § 34 StVO, § 1, § 9 Abs. 5 und § 10 StVO, §§ 7, 17 StVG, § 115 VVG, § 142 StGB · BGH, Urteil vom 15.12.2015, VI ZR 6/15 · Rechtsstand: Oktober 2026
Der andere muss Name, Anschrift und Versicherung nennen, wenn Sie fragen
Die Pflichten stehen in § 34 StVO. Wer an einem Unfall beteiligt ist, muss anhalten, angeben, dass er beteiligt war, und auf Verlangen Name und Anschrift nennen, Führerschein und Fahrzeugschein vorzeigen und nach bestem Wissen Angaben zur Haftpflichtversicherung machen. Fragen Sie deshalb ausdrücklich danach und fotografieren Sie die Dokumente, wenn er einverstanden ist.
Fahrer und Halter sind oft verschiedene Personen, etwa beim Firmenwagen oder beim geliehenen Auto. Für den Schaden haftet der Halter des Fahrzeugs (§ 7 StVG), und Sie können Ihren Anspruch direkt bei dessen Haftpflichtversicherung anmelden (§ 115 VVG). Kennt der Fahrer die Versicherung nicht, ermittelt sie der Zentralruf der Autoversicherer anhand des Kennzeichens.
Fährt der andere weg, ohne diese Feststellungen zu ermöglichen, macht er sich strafbar (§ 142 StGB). Notieren Sie dann Kennzeichen, Farbe und Typ seines Autos und rufen Sie die Polizei.
Auf dem Parkplatz entscheidet oft, welches Auto im Moment des Anstoßes stand
Auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz gilt die Straßenverkehrsordnung grundsätzlich auch. Der Bundesgerichtshof hat dazu 2015 einen Fall entschieden, in dem zwei Autos rückwärts aus gegenüberliegenden Parkbuchten fuhren. Weil auf Parkplätzen ständig rangiert wird, muss jeder dort langsam und bremsbereit fahren und jederzeit anhalten können (§ 1 StVO). Wer rückwärts fährt, muss nach dem Gedanken des § 9 Abs. 5 StVO besonders vorsichtig sein.
Kommt es beim Rückwärtsfahren zum Zusammenstoß, spricht zunächst der Anschein gegen den Rückwärtsfahrenden. Das heißt: Das Gericht geht von seinem Verschulden aus, solange nichts dagegen spricht. Kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass sein Auto schon stand, als der andere hineinfuhr, gilt dieser Anschein nicht (BGH, VI ZR 6/15). Im entschiedenen Fall hatte die Versicherung zuvor nur die Hälfte bezahlt. Der BGH hob das Urteil auf und schickte die Sache an das Landgericht zurück.
Wie die Anteile am Ende verteilt werden, wägt das Gericht nach den Umständen ab (§ 17 StVG). Deshalb zählen Fotos, auf denen Ihr Auto steht. Wir liefern die Technik und die Zahlen; ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, klärt ein Anwalt für Verkehrsrecht, den bei einem Haftpflichtschaden in der Regel die gegnerische Versicherung bezahlt.
Wer vom Fahrbahnrand ausparkt, muss jede Gefährdung ausschließen
Am Straßenrand gilt eine strengere Regel als im fließenden Verkehr. Wer vom Fahrbahnrand anfährt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist (§ 10 StVO). Dasselbe verlangt § 9 Abs. 5 StVO von jedem, der rückwärts fährt, zum Beispiel beim Einparken in eine Lücke. Wenn nötig, muss er sich einweisen lassen.
Schob sich ein Auto aus der Parklücke in Ihre Spur, während Sie vorbeifuhren, halten Sie fest, wo genau es stand und wo der Anstoß an Ihrem Fahrzeug sitzt.
Fotos der Endstellung zählen mehr als jede Einigung am Auto
Bei geringem Schaden verlangt § 34 StVO, unverzüglich zur Seite zu fahren, damit der Verkehr nicht blockiert. Fotografieren Sie deshalb zuerst, dann wird umgeparkt. Ein Bild aus jeder Richtung genügt, auf dem beide Autos, die Parkbuchten und die Fahrgasse zu sehen sind. Dazu Nahaufnahmen der Anstoßstellen an beiden Fahrzeugen.
Bietet der andere an, den Schaden bar oder „privat“ zu regeln, kennt zu diesem Zeitpunkt niemand die Höhe. Moderne Stoßfänger federn zurück. Dahinter können Halter gebrochen, Parksensoren verschoben oder Träger verformt sein. Das sieht man erst, wenn jemand den Stoßfänger abnimmt.
Wann die Polizei kommen sollte und warum Sie am Unfallort keine Schuld anerkennen, steht im Ratgeber Unfall ohne eigene Schuld: was Sie in den ersten Stunden tun.
Vier Fehler, die nach dem Rangierunfall Geld kosten
Umparken, bevor die Stellung beider Autos fotografiert ist.
Sich mit dem Namen des Fahrers begnügen, ohne Kennzeichen und Versicherung.
Vor Ort eine Summe annehmen, bevor der Schaden ermittelt ist.
Zeugen gehen lassen, ohne Namen und Telefonnummer zu notieren.
Mit Name und Versicherung zahlt die Haftpflicht des Verursachers
Steht fest, dass der andere den Schaden verursacht hat, ist es ein Haftpflichtschaden, also ein Unfall, den ein anderer verursacht hat. Dann wählen Sie den Kfz-Gutachter selbst, siehe Darf ich meinen Kfz-Gutachter selbst aussuchen? Wie ein Unfallgutachten bei uns abläuft, steht auf der Seite Unfallgutachten.
Bestreitet der andere später den Hergang, helfen die Spuren am unreparierten Auto: Höhe, Richtung und Form der Verformung passen zu einem stehenden oder zu einem fahrenden Fahrzeug. Was dann außerdem zählt, erklärt der Ratgeber Unfallgegner bestreitet die Schuld.
Häufige Fragen zum Unfall beim Ein- oder Ausparken
Der Fahrer hat keinen Führerschein dabei. Was notiere ich?
Notieren Sie Namen und Anschrift, die er nennt, und fotografieren Sie das Kennzeichen. Über das Kennzeichen lassen sich Halter und Versicherung ermitteln, auch wenn der Fahrer keine Papiere zeigen kann. Bleiben Zweifel an seinen Angaben, rufen Sie die Polizei.
Ob hinter dem Kratzer mehr steckt, sehen wir bei der Besichtigung, bevor die Werkstatt anfängt. Unter 069 34876746 erreichen Sie unser Notfalltelefon rund um die Uhr: Sie schildern den Schaden, wir klären den Ablauf und machen den Termin. In 24 Stunden sind wir bei Ihnen, in Frankfurt und im ganzen Rhein-Main-Gebiet. Auf Wunsch vermitteln wir den Kontakt zu einem Anwalt für Verkehrsrecht.