„Kfz-Gutachter“ und „Kfz-Sachverständiger“ sind in Deutschland keine geschützten Bezeichnungen, jeder darf sie führen. Geschützt ist „öffentlich bestellter Sachverständiger“: Diesen Titel vergibt eine Kammer wie die IHK erst nach einer Prüfung der besonderen Sachkunde und einem Eid. Wer ihn unbefugt führt, macht sich strafbar. Zertifikate, amtliche Anerkennung und Netzwerke bedeuten jeweils etwas anderes.
| Bezeichnung | Wer sie vergibt | Was dahintersteht | In § 132a StGB geschützt | Wo Sie es prüfen |
|---|---|---|---|---|
| Kfz-Gutachter, Kfz-Sachverständiger | niemand | keine vorgeschriebene Prüfung | nein | im Gutachten selbst und durch Nachfragen |
| öffentlich bestellt und vereidigt | IHK oder eine andere nach Landesrecht zuständige Stelle (§ 36 GewO) | besondere Sachkunde und persönliche Eignung geprüft, Eid auf unabhängige und unparteiische Gutachten | ja | IHK-Sachverständigenverzeichnis |
| zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 | eine Zertifizierungsstelle für Personen | Prüfung nach dem Programm dieser Stelle | nein | Zertifikat und Name der Zertifizierungsstelle |
| amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr | Anerkennung nach dem Kraftfahrsachverständigengesetz | Aufgaben der Fahrzeugüberwachung, etwa Hauptuntersuchung und Gutachten für Betriebserlaubnisse | nein | bei der Prüfstelle |
| Netzwerk oder Verband, zum Beispiel DAT Expert Partner | das Netzwerk oder der Verband | Aufnahmebedingungen des Netzwerks | nein | beim Netzwerk |
Fundstellen: § 36 GewO, § 132a Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 404 Abs. 3 ZPO, § 1 KfSachvG · Rechtsstand: Oktober 2026
„Kfz-Gutachter“ darf sich jeder nennen
Die IHK Berlin schreibt es ohne Einschränkung: Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Dasselbe gilt für „Kfz-Gutachter“. Wer sich so nennt, muss dafür weder ein Studium noch eine Prüfung vorweisen.
Für Sie heißt das: Der Titel auf der Visitenkarte sagt nichts darüber, ob jemand Schäden an Karosserie, Fahrwerk oder Elektronik beurteilen kann. Das zeigen die Ausbildung, die er nennt, und vor allem das Gutachten, das er abliefert.
„Öffentlich bestellt“ führt nur, wen eine Kammer geprüft und vereidigt hat
Die öffentliche Bestellung regelt § 36 der Gewerbeordnung. Zuständig sind die Stellen, die das Landesrecht bestimmt, in Hessen und Rheinland-Pfalz zum Beispiel die Industrie- und Handelskammern. Bestellt wird nur, wer eine besondere Sachkunde nachweist und gegen dessen Eignung keine Bedenken bestehen. Die Kammer kann die Bestellung auf ein Sachgebiet begrenzen, befristen und mit Auflagen versehen.
Bei der Vereidigung verpflichtet sich der Sachverständige, seine Gutachten unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch zu erstatten. Nach Angaben der IHK Berlin prüfen die Kammern Sachkunde und Eignung vor der Bestellung in einem aufwändigen Verfahren und danach fortlaufend.
Die Bestellung gilt für das Sachgebiet, für das die Kammer die Sachkunde geprüft hat. Ein Sachverständiger, der für Bauschäden bestellt ist, trägt den Titel zu Recht, ist damit aber nicht für Unfallschäden am Auto geprüft. Achten Sie deshalb darauf, dass das Sachgebiet Kraftfahrzeuge und deren Schäden oder Bewertung umfasst. Weil die Kammer die Bestellung befristen kann, lohnt auch die Frage, bis wann sie gilt.
Der Titel ist strafrechtlich geschützt. Wer unbefugt die Bezeichnung „öffentlich bestellter Sachverständiger“ führt, wird nach § 132a Abs. 1 Nr. 3 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Ein äußeres Zeichen nennt die IHK Pfalz: Nur der öffentlich bestellte Sachverständige darf einen Rundstempel führen, im Original 43 Millimeter im Durchmesser.
Ob jemand bestellt ist, prüfen Sie im bundesweiten IHK-Sachverständigenverzeichnis der DIHK. Es enthält rund 8.000 Einträge von Sachverständigen, die Industrie- und Handelskammern, Architekten-, Ingenieur- und Landwirtschaftskammern oder Landesregierungen öffentlich bestellt und vereidigt haben. Finden Sie den Namen dort nicht, fragen Sie nach der Kammer, die bestellt hat, und nach dem Sachgebiet.
Vor Gericht sollen öffentlich bestellte Sachverständige den Vorrang haben
Der Titel spielt vor allem im Prozess eine Rolle. § 404 Abs. 3 ZPO bestimmt: Sind für eine Art von Gutachten Sachverständige öffentlich bestellt, sollen andere Personen nur gewählt werden, wenn besondere Umstände es erfordern. Die Vorschrift richtet sich an das Gericht, das im Streit einen Sachverständigen auswählt.
Für Ihr Unfallgutachten nach einem Haftpflichtschaden, also einem Unfall, den ein anderer verursacht hat, wählen Sie den Kfz-Gutachter selbst. Wie das Wahlrecht aussieht, erklärt der Ratgeber Darf ich meinen Kfz-Gutachter selbst aussuchen? Welche Folgen ein Gutachten im Streit mit der Versicherung hat und wann ein Gericht ein eigenes einholt, ist eine Rechtsfrage. Wir liefern die Technik und die Zahlen; ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, klärt ein Anwalt für Verkehrsrecht, den bei einem Haftpflichtschaden in der Regel die gegnerische Versicherung bezahlt.
Ein Zertifikat zeigt, wer geprüft hat, und diese Stelle muss selbst geprüft sein
„Zertifizierter Sachverständiger“ heißt: Eine Zertifizierungsstelle für Personen hat den Sachverständigen nach ihrem eigenen Prüfprogramm geprüft. Was das wert ist, hängt an der Stelle. Die Anforderungen an solche Stellen legt die Norm DIN EN ISO/IEC 17024 fest. In Deutschland akkreditiert sie die DAkkS, die nationale Akkreditierungsbehörde, auf Grundlage dieser Norm.
Fragen Sie deshalb nach dem Namen der Zertifizierungsstelle und ob sie für Personenzertifizierung akkreditiert ist. Ein Zertifikat ohne erkennbare Stelle dahinter belegt wenig. In § 132a StGB taucht die Bezeichnung „zertifiziert“ nicht auf. Die IHK Pfalz hält fest, dass auch die Anerkennung durch private Sachverständigenvereinigungen die öffentliche Bestellung nicht ersetzt.
Amtlich anerkannt heißt: zuständig für die Fahrzeugüberwachung
Der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr ist eine eigene Rolle. Wer seine Aufgaben wahrnimmt, braucht nach § 1 des Kraftfahrsachverständigengesetzes die Anerkennung. Dazu gehören die Hauptuntersuchung und Gutachten für Betriebserlaubnisse. Das Gesetz kennt daneben Prüfer und Anerkennungen mit Teilbefugnissen, die nur einen Teil dieser Aufgaben übernehmen dürfen.
Mit der Bewertung eines Unfallschadens hat diese Anerkennung unmittelbar nichts zu tun. Sie belegt, dass jemand Fahrzeuge auf Verkehrssicherheit prüfen darf, nicht, dass er Reparaturkosten, Wertminderung und Wiederbeschaffungswert kalkuliert.
Netzwerke und Verbände nennen ihre eigenen Bedingungen
Viele Kfz-Gutachter gehören einem Netzwerk oder Verband an. Wir sind DAT Expert Partner, das Sachverständigen-Netzwerk der Deutschen Automobil Treuhand, und kalkulieren auf SilverDAT, der Kalkulationsbasis, mit der auch Versicherer rechnen. Eine solche Mitgliedschaft ist kein staatlicher Titel. Sie sagt, mit welchen Daten und Werkzeugen ein Büro arbeitet und welche Bedingungen das Netzwerk an seine Partner stellt.
Fragen Sie bei jeder Mitgliedschaft, was das Netzwerk von seinen Partnern verlangt.
Woran Sie die Sachkunde im Gutachten selbst erkennen
Welcher Titel auch auf dem Briefkopf steht, die Sachkunde lässt sich am Gutachten selbst prüfen. Ein nachvollziehbares Unfallgutachten nennt das Fahrzeug mit Fahrzeug-Identifizierungsnummer, zeigt den Schaden auf Fotos und rechnet die Reparatur Position für Position. Dazu kommen Wiederbeschaffungswert, also der Preis für ein gleichwertiges Fahrzeug, und bei Bedarf Restwert und Wertminderung. Was davon über die Auszahlung bestimmt, steht im Ratgeber Was steht in einem Kfz-Gutachten?
Fehlen Fotos, steht nur eine Gesamtsumme statt einzelner Positionen oder ist kein Kalkulationssystem genannt, lässt sich das Ergebnis kaum nachprüfen. Dann hilft ein zweiter Blick von außen. Wie Sie ein Gutachten Position für Position prüfen lassen, beschreibt der Ratgeber Gutachten zu niedrig; was ein Zweitgutachten leistet, steht auf unserer Leistungsseite.
Bietet Ihnen die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Gutachter an, ist dessen Titel nicht der Punkt. Wichtiger ist, für wen er arbeitet. Das erklärt der Ratgeber Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?
Vier Fragen an jeden Kfz-Gutachter
Wer besichtigt mein Auto, und welche Ausbildung hat diese Person?
Sind Sie öffentlich bestellt, und für welches Sachgebiet? Dann steht der Name im IHK-Sachverständigenverzeichnis.
Wenn zertifiziert: Welche Stelle hat das Zertifikat ausgestellt, und ist sie akkreditiert?
Mit welchem System wird die Reparatur kalkuliert?
Drei Verwechslungen, die bei der Auswahl passieren
„Kfz-Sachverständiger“ für einen geprüften Titel halten.
Die amtliche Anerkennung für die Hauptuntersuchung als Nachweis für die Schadenkalkulation lesen.
Ein Verbandslogo mit der öffentlichen Bestellung gleichsetzen.
Wer Ihr Gutachten bei uns macht
Unser Team besteht ausschließlich aus Fachkräften im Bereich Fahrzeugwesen. Die ingenieurtechnische Expertise liegt bei unserem Geschäftsführer Davide Balsamello: Maschinenbaustudium mit Schwerpunkt Fahrzeugtechnik, Fachgebiet Karosserieentwicklung, Kfz-Sachverständiger seit über 10 Jahren. Jedes Gutachten durchläuft ein Vier-Augen-Prinzip: Ein zweiter Sachverständiger prüft die Aufnahme. Wie ein Unfallgutachten bei uns abläuft, steht auf der Seite Unfallgutachten.
Wenn Sie wissen wollen, wer Ihr Auto begutachtet, fragen Sie uns direkt. Unter 069 34876746 erreichen Sie unser Notfalltelefon rund um die Uhr: Sie schildern den Schaden, wir klären den Ablauf und machen den Termin. In 24 Stunden sind wir bei Ihnen, in Frankfurt und im ganzen Rhein-Main-Gebiet. Auf Wunsch vermitteln wir den Kontakt zu einem Anwalt für Verkehrsrecht.
Quellen
§ 132a StGB, Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
IHK Berlin, Allgemeine Informationen über die Bezeichnung „Sachverständiger“
IHK Pfalz, Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
IHK Gießen-Friedberg, Was ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?
DAkkS, Regel zur Akkreditierung von Zertifizierungsstellen für Personen nach DIN EN ISO/IEC 17024