Ein Unfallgutachten enthält Fahrzeugdaten, Schadenbeschreibung mit Fotos, die Kalkulation der Reparaturkosten, die Reparaturdauer, die Wertminderung, den Wiederbeschaffungswert und den Restwert. Über die Art der Abrechnung entscheiden drei Zahlen: Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert. Die übrigen Positionen kommen hinzu oder belegen den Schaden.
| Position im Gutachten | Was dort steht | Was sie für Ihr Geld bedeutet |
|---|---|---|
| Fahrzeugdaten | Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Erstzulassung, Laufleistung, Ausstattung, Wartungsnachweise | Grundlage für Wiederbeschaffungswert und Nutzungsausfall-Gruppe |
| Vorschäden | reparierte und unreparierte Altschäden, abgegrenzt vom Unfallschaden | trennt, was die Gegenseite zahlt und was nicht |
| Schadenbeschreibung und Fotos | jede beschädigte Stelle, Spuren, Messwerte | Beweis, auch nach der Reparatur |
| Reparaturkosten | Ersatzteile, Arbeitslohn, Lackierung, Nebenkosten, netto und brutto | Hauptbetrag beim Reparaturschaden |
| Reparaturdauer | Arbeitstage in der Werkstatt, beim Totalschaden die Wiederbeschaffungsdauer | Zahl der Tage für Nutzungsausfall oder Mietwagen |
| Wertminderung | Minderwert trotz fachgerechter Reparatur | kommt zu den Reparaturkosten hinzu |
| Wiederbeschaffungswert | Preis eines gleichwertigen Fahrzeugs am regionalen Markt | Obergrenze und Vergleichsmaßstab |
| Restwert | Wert des beschädigten Fahrzeugs, belegt mit Angeboten | wird beim Totalschaden abgezogen |
Fundstellen: § 249 BGB, § 251 BGB · BGH VI ZR 398/02 vom 29. April 2003, VI ZR 192/05 vom 23. Mai 2006, VI ZR 318/08 vom 13. Oktober 2009, VI ZR 363/11 vom 5. Februar 2013, VI ZR 280/22 vom 12. März 2024, VI ZR 188/22 vom 16. Juli 2024 · Rechtsstand: Oktober 2026
Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert legen die Abrechnung fest
Der Wiederbeschaffungswert, also der Preis für ein gleichwertiges Fahrzeug, ist der Maßstab. Zieht man den Restwert ab, also das, was Ihr beschädigtes Fahrzeug noch wert ist, ergibt sich der Wiederbeschaffungsaufwand. Liegen die Reparaturkosten darunter, wird die Reparatur bezahlt. Liegen sie deutlich darüber, rechnet die Versicherung auf Totalschadenbasis ab.
Wie stark das Verhältnis der drei Zahlen wirkt, zeigt ein Beispiel mit erfundenen Werten: ein Auto mit 12.000 Euro Wiederbeschaffungswert und 4.000 Euro Restwert, bei vier verschiedenen Reparaturkosten.
| Reparaturkosten laut Gutachten | Abrechnung |
|---|---|
| 6.500 € | Reparaturkosten, egal ob Sie reparieren lassen |
| 9.500 € | Reparaturkosten nur, wenn Sie das Auto weiter nutzen; bei Verkauf vor sechs Monaten 8.000 € (12.000 minus 4.000) |
| 14.000 € | Reparaturkosten bis 15.600 € nur bei vollständiger und fachgerechter Reparatur und Weiternutzung, sonst 8.000 € |
| 16.500 € | wirtschaftlicher Totalschaden, 8.000 € |
Die Frist von sechs Monaten geht auf den Bundesgerichtshof (BGH) zurück, Urteil vom 23. Mai 2006 (VI ZR 192/05). Die Grenze bei 15.600 Euro ist die 130-Prozent-Regel, also die Grenze, bis zu der eine Reparatur über dem Wiederbeschaffungswert noch bezahlt wird. Was beim Totalschaden genau ausgezahlt wird, steht im Ratgeber Wirtschaftlicher Totalschaden.
Den Restwert belegt der Kfz-Gutachter im Regelfall mit drei Angeboten vom regionalen Markt, die er im Gutachten benennt (BGH, 13. Oktober 2009, VI ZR 318/08). Fehlen sie, kann ein Gericht einen höheren Restwert schätzen. Wann ein höheres Angebot der Versicherung zählt, erklärt der Artikel zum Restwertangebot der Versicherung.
Wir liefern die Technik und die Zahlen; ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, klärt ein Anwalt für Verkehrsrecht, den bei einem Haftpflichtschaden in der Regel die gegnerische Versicherung bezahlt.
Die Kalkulation steht netto und brutto, weil die Umsatzsteuer erst mit der Reparatur fließt
Die Reparaturkosten setzen sich aus Ersatzteilen, Arbeitszeit, Lackierung und Nebenkosten zusammen. Wir kalkulieren mit SilverDAT, der Kalkulationsbasis, mit der auch Versicherer rechnen. Die Arbeitszeit steht in Arbeitswerten, multipliziert mit dem Stundensatz der Werkstatt. Bei der Lackierung kommen Material und Lackierzeit dazu.
Welcher Stundensatz gilt, hat der BGH am 29. April 2003 entschieden (VI ZR 398/02). Der Geschädigte darf die Sätze einer markengebundenen Fachwerkstatt ansetzen, auch wenn er nicht reparieren lässt. Mittelwerte aller Werkstätten der Region muss er nicht hinnehmen. Unter Bedingungen kann die Versicherung auf eine günstigere Werkstatt verweisen; das erklärt der Ratgeber zur fiktiven Abrechnung.
Am Ende der Kalkulation stehen zwei Summen. Den Unterschied regelt § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB: Bei einer beschädigten Sache gehört die Umsatzsteuer nur zum Schaden, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist. Wer nach Gutachten abrechnet und nicht reparieren lässt, bekommt den Nettobetrag.
Zu den Nebenkosten gehören etwa der Transport zur Lackiererei und Aufschläge auf die Preisempfehlung des Herstellers für Ersatzteile. Ob sie bei Abrechnung nach Gutachten bezahlt werden, hängt davon ab, was markengebundene Werkstätten in Ihrer Region berechnen. Einzelheiten stehen im Ratgeber zu Verbringungskosten und Ersatzteilaufschlägen.
Die Reparaturdauer bestimmt, für wie viele Tage Nutzungsausfall gezahlt wird
Das Gutachten nennt, wie viele Arbeitstage eine Werkstatt für die Reparatur braucht. Beim Totalschaden steht dort stattdessen die Wiederbeschaffungsdauer, also die Zeit, um ein gleichwertiges Auto zu finden. Diese Zahl ist die Grundlage für den Nutzungsausfall, also die Entschädigung für die Tage ohne Auto, oder für die Dauer eines Mietwagens.
Der BGH hat 2013 beschrieben, welche Zeit zählt (VI ZR 363/11): die notwendige Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer, die Zeit für die Schadenfeststellung und gegebenenfalls eine angemessene Überlegungszeit. Wie hoch der Tagessatz ist, ergibt sich aus der Fahrzeuggruppe, die wiederum aus den Fahrzeugdaten folgt. Die Rechnung Schritt für Schritt steht im Ratgeber Nutzungsausfall berechnen.
Die Wertminderung kommt zu den Reparaturkosten hinzu
Ein reparierter Unfallwagen erzielt beim Verkauf weniger als ein unfallfreier. Diesen Verlust nennt das Gutachten Wertminderung, also der Verlust an Marktwert trotz Reparatur. Weil keine Werkstatt ihn beseitigen kann, wird er nach § 251 Abs. 1 BGB in Geld ersetzt, zusätzlich zu den Reparaturkosten.
Für die Schätzung hat der BGH am 16. Juli 2024 entschieden (VI ZR 188/22): Grundlage sind Netto-, nicht Bruttoverkaufspreise. Wurde mit Bruttopreisen geschätzt, wird der Umsatzsteueranteil abgezogen. Eine gesetzlich festgelegte Rechenmethode gibt es nicht. Manche Gutachten weisen daneben eine technische Wertminderung aus, wenn auch nach fachgerechter Reparatur eine Beeinträchtigung bleibt, etwa an tragenden Teilen. Wann ein Minderwert anfällt, beschreibt der Ratgeber zur merkantilen Wertminderung.
Vier Lücken im Gutachten, die Geld kosten
Sonderausstattung fehlt in den Fahrzeugdaten: Der Wiederbeschaffungswert fällt zu niedrig aus.
Der Restwert steht ohne benannte Angebote im Gutachten: Im Streit schätzt das Gericht.
Die Reparaturdauer fehlt: Für den Nutzungsausfall gibt es keine belegte Zahl an Tagen.
Vorschäden sind nicht abgegrenzt: Die Gegenseite zweifelt den ganzen Schaden an.
Fotos und Schadenbeschreibung sind nach der Reparatur der einzige Beweis
Mit der Reparatur verschwindet das Schadenbild. Was dann noch zählt, sind die Fotos und die Beschreibung im Gutachten: welche Teile beschädigt sind, wie tief der Schaden reicht, welche Spuren zum Unfallhergang passen. Bestreitet die Gegenseite später einzelne Schäden, stützen sich Versicherung und Gericht auf diese Dokumentation.
Deshalb gehört zu einem Gutachten auch die Abgrenzung von Vorschäden. Eine alte Delle am Kotflügel ist kein Unfallschaden. Steht sie unkommentiert neben dem neuen Schaden, bietet sie Anlass, die ganze Position anzuzweifeln. Bei uns prüft ein zweiter Sachverständiger jede Aufnahme, bevor das Gutachten rausgeht.
Wie Spuren am Fahrzeug den Hergang belegen, wenn der Unfallgegner die Schuld bestreitet, steht im Ratgeber Unfallgegner bestreitet die Schuld.
Die Rechnung des Gutachters ist selbst Teil des Schadens
Am Ende des Vorgangs steht die Honorarrechnung des Kfz-Gutachters. Bei einem Haftpflichtschaden, also einem Unfall, den ein anderer verursacht hat, trägt die Versicherung des Verursachers die Kosten des Gutachtens (§ 249 BGB). Trifft Sie eine Mitschuld, werden sie anteilig übernommen. Wer in welchem Fall zahlt, beantwortet der Ratgeber Wer zahlt das Kfz-Gutachten.
Hält die Versicherung einzelne Posten der Rechnung für überhöht, kommt es darauf an, wer den Anspruch geltend macht. Der BGH hat am 12. März 2024 entschieden (VI ZR 280/22): Hat der Geschädigte den Anspruch an den Sachverständigen abgetreten, muss der Sachverständige belegen, dass ein Posten erforderlich war. Im entschiedenen Fall ging es um eine Pauschale von 20 Euro für Corona-Schutzmaßnahmen.
So lesen Sie Ihr Gutachten in fünf Minuten
Stimmen Erstzulassung, Laufleistung und Ausstattung?
Liegen die Reparaturkosten unter Wiederbeschaffungswert minus Restwert?
Ist der Restwert mit konkreten Angeboten belegt?
Steht eine Zahl an Arbeitstagen für die Reparatur im Gutachten?
Ist eine Wertminderung beziffert oder begründet, warum keine anfällt?
Ein Kostenvoranschlag enthält von all dem nur die Reparaturkosten. Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung und Beweisfotos fehlen darin. Ab wann das nicht mehr reicht, erklärt der Ratgeber Kostenvoranschlag oder Gutachten.
Was im Gutachten fehlt, lässt sich nach der Reparatur nicht mehr nachholen. Unter 069 34876746 erreichen Sie unser Notfalltelefon rund um die Uhr: Sie schildern den Schaden, wir klären den Ablauf und machen den Termin. In 24 Stunden sind wir bei Ihnen, in Frankfurt und im ganzen Rhein-Main-Gebiet. Was zu einem Unfallgutachten bei uns gehört, beschreibt die Leistungsseite. Auf Wunsch vermitteln wir den Kontakt zu einem Anwalt für Verkehrsrecht.