Zum Inhalt springen
Sachverständigenbüro Vollwinkel · Kfz-Gutachten im Rhein-Main-Gebiet
Ihre Rechte

Anwalt nach unverschuldetem Unfall: Er lohnt sich, weil bei fremder Schuld in der Regel die Gegenseite zahlt

Bei fremder Schuld gehören die Anwaltskosten zum Schaden. Wann der BGH den Anwalt für erforderlich hält und wann Sie einen Teil oder alles selbst zahlen.

DBDavide Balsamello · Kfz-Sachverständiger, Ingenieur Fahrzeugtechnik08. Oktober 2026Anwaltskosten, Haftpflichtschaden, Verkehrsrecht

Unfall gehabt?

Rund um die Uhr erreichbar

069 34876746
Anwalt nach unverschuldetem Unfall: Er lohnt sich, weil bei fremder Schuld in der Regel die Gegenseite zahlt

Meistens ja. Hat ein anderer den Unfall verursacht, gehören die Kosten eines Anwalts für Verkehrsrecht zum Schaden, den seine Haftpflichtversicherung ersetzt. Der Bundesgerichtshof hält den Anwalt bei einem Unfall mit zwei Fahrzeugen in der Regel für erforderlich, weil über die Schadenhöhe oft gestritten wird. Selbst zahlen Sie bei eigener Schuld und anteilig bei Mitschuld.

Ihre LageWer trägt die Anwaltskosten?Fundstelle
Ein anderer hat den Unfall allein verursacht, zwei Fahrzeuge waren beteiligtin der Regel die Haftpflichtversicherung des Verursachers§ 249 BGB, BGH VI ZR 45/19
Haftung und Höhe sind von Anfang an so klar, dass niemand an der Zahlung zweifeln kannfür die erste Anmeldung des Schadens oft Sie selbst, außer Sie können ihn etwa wegen Krankheit nicht selbst meldenBGH VI ZR 45/19
Sie tragen eine Mitschulddie Versicherung des anderen nach der Haftungsquote, den Rest Sie oder Ihre Rechtsschutzversicherung§ 254 BGB
Sie fordern mehr, als Ihnen am Ende zustehtdie Gegenseite nur Gebühren aus dem berechtigten BetragBGH VI ZR 45/19
Sie haben den Unfall selbst verursacht oder melden einen Kaskoschaden ohne UnfallgegnerSie selbst, oder Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung nach Ihrem VertragVerbraucherzentrale

Fundstellen: § 249 Abs. 2 BGB, § 254 BGB, RVG Anlage 1 Nr. 2300 und 7002 · BGH, Urteil vom 29. Oktober 2019, VI ZR 45/19 · Rechtsstand: Oktober 2026

Bei fremder Schuld gehören die Anwaltskosten zum Schaden

Nach einem Haftpflichtschaden, also einem Unfall, den ein anderer verursacht hat, sind Sie so zu stellen, als wäre er nicht passiert (§ 249 BGB). Dazu zählen die Kosten, um Ihre Rechte durchzusetzen, soweit sie aus Ihrer Sicht erforderlich und zweckmäßig waren. Welche Rechte Sie sonst haben, von der Gutachterwahl bis zur Werkstatt, steht in Unverschuldeter Unfall: Gutachter, Werkstatt und Anwalt wählen Sie selbst.

Das Urteil von 2019 betraf einen großen Autovermieter. Sein Gesamtschaden lag bei 2.066,26 Euro, darin Reparaturkosten, Gutachterkosten, Wertminderung und eine Auslagenpauschale. Die Versicherung wollte die Anwaltskosten von 281,30 Euro nicht zahlen: Der Fall sei einfach und das Unternehmen erfahren genug, um selbst abzurechnen. Das Gericht sah das anders. Auch ein geschäftsgewandter Geschädigter durfte schon für die erste Anmeldung einen Anwalt beauftragen und musste nicht abwarten, wie die Versicherung reagiert.

Maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem Sie den Anwalt beauftragen. Ob die Versicherung später ohne Abzüge zahlt, ändert an der Erforderlichkeit nichts.

Ein einfach gelagerter Fall ist bei Fahrzeugschäden die Ausnahme

Einen Anwalt braucht es nach dem Urteil nur dann nicht, wenn die Haftung von vornherein nach Grund und Höhe so klar ist, dass kein vernünftiger Zweifel an der Zahlung besteht. In so einem Fall können Sie den Schaden zunächst selbst anmelden. Anders ist es, wenn Sie den Schaden etwa wegen Krankheit oder Abwesenheit nicht selbst melden können oder Ihnen die geschäftliche Erfahrung dafür fehlt.

Das Gericht hat begründet, warum diese Klarheit nach einem Unfall mit zwei Fahrzeugen selten vorliegt. Fast jede Schadenposition ist in der Rechtsprechung umstritten, und die Versicherer haben spezialisierte Rechtsabteilungen. Gestritten wird um einzelne Beträge, bis in die letzte Instanz. Das gilt auch, wenn die Schuldfrage eindeutig ist.

Rote und gelbe Pfeilmarkierungen an einem verformten weißen Heckblech, daneben eine Hand im schwarzen Handschuh mit einem blauen Aufkleber.
Um einzelne Schadenpositionen wie diese wird nach einem Unfall oft gestritten, deshalb gilt ein Fahrzeugschaden selten als einfacher Fall. Foto: Sachverständigenbüro Vollwinkel

Typische Streitpunkte sind die Reparaturkosten bei fiktiver Abrechnung, Aufschläge auf Ersatzteile, das Gutachterhonorar, Nutzungsausfall und Mietwagen. Im Fall von 2019 kürzte die Versicherung 125,67 Euro für Ersatzteilaufschläge, Kleinteile und Lackmaterial. Wann solche Kürzungen nicht zulässig sind, steht in Verbringungskosten und Ersatzteilaufschläge: wann die Versicherung sie nicht streichen darf.

Bei Mitschuld und überhöhten Forderungen zahlen Sie einen Teil selbst

Trifft Sie eine Mitschuld, wird der Schaden nach der Haftungsquote geteilt (§ 254 BGB). Die Anwaltskosten folgen dieser Quote. Den Anteil, den die Gegenseite nicht trägt, zahlen Sie oder Ihre Rechtsschutzversicherung.

Die Höhe der Gebühren hängt am Gegenstandswert. Gegenüber dem Verursacher zählt nach dem Urteil von 2019 der Betrag, der Ihnen am Ende zusteht oder unstreitig wird, nicht der Betrag, den Sie gefordert haben. Wer zu viel verlangt, trägt die Gebühren für den Überschuss selbst.

Für die außergerichtliche Arbeit rechnet der Anwalt eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 des Vergütungsverzeichnisses im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Der Rahmen reicht vom 0,5- bis zum 2,5-fachen Satz. Einen höheren Satz als 1,3 darf er nur verlangen, wenn die Sache umfangreich oder schwierig war. Für Post und Telefon kommt eine Pauschale von 20 Prozent der Gebühren hinzu, höchstens 20 Euro.

Wir liefern die Technik und die Zahlen; ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, klärt ein Anwalt für Verkehrsrecht, den bei einem Haftpflichtschaden in der Regel die gegnerische Versicherung bezahlt.

Ohne Unfallgegner ersetzt niemand Ihre Anwaltskosten

Haben Sie den Unfall selbst verursacht, gibt es niemanden, der Ihnen nach § 249 BGB etwas ersetzt. Dasselbe gilt beim Kaskoschaden, also einem Schaden, den Ihre eigene Versicherung reguliert, etwa nach Hagel oder Wildunfall. Den Anwalt bezahlen Sie in diesen Fällen selbst.

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt nach der Übersicht der Verbraucherzentrale Anwalts- und Gerichtskosten bei Streit rund um die Teilnahme am Straßenverkehr. Die übliche Wartezeit von drei Monaten gilt für den Verkehrsrechtsschutz nicht. Was Ihr Vertrag im Einzelnen abdeckt und welche Selbstbeteiligung gilt, steht in Ihren Versicherungsbedingungen. Wie das Gutachten beim Kaskoschaden läuft, beschreibt die Seite Gutachten beim Kaskoschaden.

Der Kfz-Gutachter liefert die Zahlen, der Anwalt fordert sie ein

Den Anwalt wählen Sie selbst, so wie den Kfz-Gutachter. Die Aufgaben sind getrennt. Der Kfz-Gutachter, auch Kfz-Sachverständiger genannt, nimmt den Schaden auf und belegt Reparaturkosten, Wertminderung und Ausfalldauer mit Fotos und Kalkulation. Der Anwalt fordert den Schaden bei der Versicherung ein, bis das Geld auf Ihrem Konto ist. Er antwortet auch, wenn die Versicherung kürzt oder einen eigenen Prüfbericht schickt.

Ein Kfz-Sachverständiger zeigt einem Kunden auf dem Kameradisplay ein Schadenfoto mit gelber Pfeilmarkierung.
Fotos und Zahlen aus dem Gutachten sind die Grundlage, mit der ein Anwalt den Schaden einfordert. Foto: Sachverständigenbüro Vollwinkel

Will die Versicherung des Verursachers Ihnen ihren eigenen Gutachter schicken, müssen Sie das nicht annehmen. Wie Sie darauf reagieren, steht in Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren? Wer das Gutachten bei fremder Schuld bezahlt, steht in Kfz-Gutachten nach dem Unfall: bei fremder Schuld zahlt die Gegenseite.

Was Sie zum ersten Gespräch mit dem Anwalt mitnehmen

  • Schadennummer und Name der gegnerischen Versicherung

  • Unfallbericht oder Aktenzeichen der Polizei, Namen der Zeugen

  • Ihr Gutachten mit den Fotos

  • alle Schreiben der Versicherung, auch Abrechnungen und Prüfberichte

  • Ihre Rechtsschutzpolice, falls Sie eine haben

Häufige Fragen zum Anwalt nach dem Unfall

Kann ich den Anwalt auch später noch einschalten?

Ja. Die Erforderlichkeit wird zum Zeitpunkt der Beauftragung beurteilt. Haben Sie den Schaden zuerst selbst angemeldet und die Versicherung kürzt oder zögert, bestehen genau die Zweifel an der Zahlung, an denen das Gericht die Erforderlichkeit misst.

Gilt das auch für Firmenfahrzeuge und Flotten?

Ja. Im Urteil von 2019 klagte ein großes, international tätiges Autovermietungsunternehmen. Auch ihm stand der Anwalt schon für die erste Anmeldung zu, weil der Fall nicht einfach gelagert war.

Unter 069 34876746 erreichen Sie unser Notfalltelefon rund um die Uhr. Sie schildern den Schaden, wir klären den Ablauf und machen den Termin. In 24 Stunden sind wir bei Ihnen, in Frankfurt und im ganzen Rhein-Main-Gebiet. Auf Wunsch vermitteln wir den Kontakt zu einem Anwalt für Verkehrsrecht. Wer bei einem Unfall ohne eigene Schuld wofür zuständig ist, steht auch auf der Seite Ihre Rechte nach einem unverschuldeten Unfall.

Was Sie jetzt tun können

Auch außerhalb der Bürozeiten geht jemand ans Telefon, nimmt den Schaden auf und macht den Termin.

Teilen:WhatsAppFacebookX

Jetzt anrufenTermin buchen