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Sachverständigenbüro Vollwinkel · Kfz-Gutachten im Rhein-Main-Gebiet
Kosten und Versicherung

Anhänger beschädigt: Bei fremder Schuld zahlt die Gegenseite, sonst nur die Kasko des Anhängers

Fährt ein anderer auf Ihr Gespann auf, wird der Anhänger wie ein Auto reguliert. Haben Sie den Unfall selbst verursacht, zahlt Ihre Kfz-Haftpflicht für den eigenen Anhänger nichts.

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Anhänger beschädigt: Bei fremder Schuld zahlt die Gegenseite, sonst nur die Kasko des Anhängers

Ob die Versicherung den Schaden an Ihrem Anhänger oder Wohnwagen bezahlt, hängt davon ab, wer den Unfall verursacht hat. Bei fremder Schuld zahlt die Haftpflicht des Unfallgegners, und der Anhänger wird reguliert wie ein Auto. Haben Sie den Unfall selbst verursacht, zahlt Ihre eigene Kfz-Haftpflicht nichts für den Anhänger. Dann hilft nur eine Kasko, die für den Anhänger selbst abgeschlossen ist.

LageWer zahlt den Schaden am AnhängerGrundlage
Ein anderer fährt auf Ihr Gespann oder Ihren abgestellten Anhänger aufdie Haftpflichtversicherung des Unfallgegners§ 7 StVG, § 249 BGB, § 115 VVG
Beide Seiten tragen einen Teil der Schulddie Haftpflicht des Gegners, gekürzt nach der Haftungsquote§ 19 Abs. 3 StVG, § 254 BGB
Sie haben den Unfall allein verursachtnicht Ihre Kfz-Haftpflicht; nur eine Kasko für den AnhängerAKB 2015 Ziffer A.1.5.4
Zugfahrzeug und Anhänger beschädigen sich beim Rangieren gegenseitignach den Musterbedingungen auch die Vollkasko nichtAKB 2015 Ziffer A.2.2.2.2
Sturm oder Hagel trifft den abgestellten Wohnwagendie Teilkasko des Wohnwagens, falls vorhandenAKB 2015 Ziffer A.2.2.1

Fundstellen: §§ 7, 19 StVG; §§ 249, 254 BGB; § 115 VVG; BGH, Urteil vom 10. Juni 2008 – VI ZR 248/07; AKB 2015 Ziffern A.1.1.5, A.1.5.4, A.2.2.1, A.2.2.2.2 · Rechtsstand: November 2026

Bei fremder Schuld wird der Anhänger reguliert wie ein Auto

Wer mit seinem Auto einen anderen schädigt, haftet als Halter für jede Sache, die dabei beschädigt wird (§ 7 StVG). Ihr Anhänger oder Wohnwagen ist eine solche Sache, ebenso die Ladung darauf. Den Anspruch richten Sie direkt an die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners (§ 115 VVG).

Ersetzt wird, was nötig ist, um den Zustand vor dem Unfall wiederherzustellen (§ 249 BGB). Beim Anhänger sind das dieselben Posten wie beim Auto: die Reparaturkosten oder bei einem Totalschaden der Wiederbeschaffungswert, also der Preis für ein gleichwertiges Fahrzeug. Dazu kommen das Gutachten und, bei jüngeren Fahrzeugen, die Wertminderung, also der Verlust an Marktwert trotz Reparatur. Wann sie anfällt, erklärt der Ratgeber Merkantile Wertminderung.

Den Kfz-Gutachter wählen Sie bei einem Haftpflichtschaden, also einem Unfall, den ein anderer verursacht hat, selbst. Wer das Gutachten bezahlt, steht im Ratgeber Kfz-Gutachten nach dem Unfall: bei fremder Schuld zahlt die Gegenseite. Trifft Sie eine Mitschuld, kürzt die Quote jeden Posten, auch den am Anhänger. Wie sie zustande kommt, zeigt der Ratgeber Mitschuld am Unfall.

Kfz-Sachverständiger fotografiert von unten den eingedrückten Heckstoßfänger eines weißen Kastenwagens auf der Hebebühne.
Ob Kastenwagen oder Anhänger: Der Schaden wird auch von unten aufgenommen, weil dort Rahmen und Deichsel sitzen. Foto: Sachverständigenbüro Vollwinkel

Beim Anhänger liegt der teure Schaden oft nicht an der Stelle, die man sieht. Ein Auffahrunfall drückt die Kraft über Rahmen und Deichsel bis in die Kupplung. Beim Wohnwagen reißt außerdem leicht die Außenhaut des Aufbaus an Fenstern und Kanten. Durch solche Risse kann später Feuchtigkeit in die Wand ziehen. Bei der Besichtigung prüfen wir deshalb Rahmen, Achse, Deichsel und Aufbau, nicht nur die Beule.

Bei einem Gespann haften Zugfahrzeug und Anhänger gemeinsam

Der Halter eines Anhängers haftet nach § 19 Abs. 1 StVG wie ein Kfz-Halter für Schäden durch dessen Betrieb. Richtet ein Gespann einen Schaden an, haften die Halter von Zugfahrzeug und Anhänger nach Absatz 2 gemeinsam als Gesamtschuldner. Wer von einem fremden Gespann geschädigt wurde, kann sich also an beide halten.

Untereinander trägt den Schaden nach Absatz 4 in der Regel allein der Halter des Zugfahrzeugs. Etwas anderes gilt nur, wenn sich durch den Anhänger eine höhere Gefahr verwirklicht hat als durch das Zugfahrzeug. Dass der Anhänger gezogen wird, reicht dafür nach dem Gesetz nicht.

Löst sich ein Anhänger während der Fahrt und beschädigt ein anderes Auto, bleibt das ein Fall für die Kfz-Haftpflicht des Zugfahrzeugs. Die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Versicherer erstrecken den Schutz ausdrücklich auf den verbundenen Anhänger, auch wenn er sich gelöst hat und noch rollt (AKB 2015, Ziffer A.1.1.5).

Den eigenen Anhänger zahlt die eigene Kfz-Haftpflicht nicht

Haben Sie den Unfall allein verursacht, gibt es keinen Gegner, der zahlt. Ihre eigene Kfz-Haftpflicht deckt Schäden, die Sie anderen zufügen. Für einen Anhänger, der mit Ihrem Auto verbunden ist, schließen die Musterbedingungen den Schutz ausdrücklich aus (AKB 2015, Ziffer A.1.5.4). Nach dem Wortlaut gilt das für jeden verbundenen Anhänger, also auch für einen geliehenen oder gemieteten. Wer dessen Schaden dann trägt, regeln der Mietvertrag und die Versicherung des Anhängers.

Bleibt eine Kasko, die für den Anhänger selbst besteht. Das ist ein Kaskoschaden, also ein Schaden, den Ihre eigene Versicherung reguliert. Nach den Musterbedingungen zahlt die Teilkasko bei Ereignissen wie Sturm, Hagel, Brand oder Diebstahl. Die Vollkasko zahlt zusätzlich bei einem selbst verursachten Unfall. Ob und wann die Kasko ein Gutachten übernimmt, erklärt der Ratgeber Kaskoschaden.

Abgestellte Wohnwagen auf einem Campingplatz hinter Dünen, davor ein Holzsteg durch Strandgras, im Hintergrund Häuser mit roten Dächern.
Sturm oder Hagel am abgestellten Wohnwagen trägt keine Haftpflicht, sondern nur die Teilkasko des Wohnwagens. Foto: W. Bulach / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0

Eine Lücke bleibt auch mit Vollkasko. Schäden zwischen Zugfahrzeug und Anhänger ohne Einwirkung von außen gelten nach den Musterbedingungen nicht als Unfall. Das Beispiel dort ist der Rangierschaden am Zugfahrzeug durch den Anhänger (AKB 2015, Ziffer A.2.2.2.2). Die Musterbedingungen sind eine unverbindliche Empfehlung des Verbands. Was in Ihrem Vertrag steht, kann davon abweichen.

Wir liefern die Technik und die Zahlen; ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, klärt ein Anwalt für Verkehrsrecht, den bei einem Haftpflichtschaden in der Regel die gegnerische Versicherung bezahlt.

Für einen Wohnwagen in der Werkstatt gibt es keinen Nutzungsausfall

Beim Auto bekommen Sie bei fremder Schuld Nutzungsausfall, also die Entschädigung für die Tage ohne Auto. Beim Wohnwagen nicht. Der Bundesgerichtshof hat 2008 für ein Wohnmobil entschieden, dass der zeitweise Verlust eines reinen Freizeitfahrzeugs keinen Anspruch auf abstrakte Nutzungsentschädigung begründet (Urteil vom 10. Juni 2008, VI ZR 248/07). Für den Wohnanhänger hatte er das schon früher so gesehen. Das Urteil nennt die ältere Entscheidung BGHZ 86, 128 ausdrücklich (Randnummer 9).

Offen gelassen hat das Gericht, ob es anders ist, wenn jemand mangels Pkw ein Wohnmobil für den Alltag nutzt (Randnummer 12). Ein Wohnanhänger dient nach dem Urteil, anders als ein Wohnmobil, nicht der Beförderung von Personen (Randnummer 11). Im entschiedenen Fall fehlten außerdem Angaben zu konkreten Kosten, die durch den Ausfall entstanden waren. Wie Nutzungsausfall und Mietwagen beim Auto funktionieren, steht im Ratgeber Nutzungsausfall oder Mietwagen.

Wo beim Anhängerschaden Geld verloren geht

  • Der Anhänger wird vor der Besichtigung repariert. Danach fehlt der Beweis für Schäden an Rahmen und Deichsel.

  • Der Riss in der Wohnwagenwand wird nur abgedichtet. Zieht später Feuchtigkeit ein, lässt sie sich dem Unfall schwer zuordnen.

  • Die Ladung fehlt in der Aufstellung. Auch sie ist eine beschädigte Sache und ein eigener Posten.

  • Nach einem selbst verursachten Unfall wird der Schaden der eigenen Kfz-Haftpflicht gemeldet. Für den eigenen Anhänger ist sie nicht zuständig.

Häufige Fragen zum Schaden am Anhänger

Brauche ich für einen kleinen Anhänger ein Gutachten?

Nicht in jedem Fall. Bei einem kleinen Schaden kann ein Kostenvoranschlag reichen. Wo die Grenze liegt, erklärt der Ratgeber Bagatellschaden: wann ein Kostenvoranschlag reicht. Ist die Deichsel verbogen oder der Rahmen betroffen, lässt sich der Schaden von außen kaum schätzen.

Wer zahlt, wenn das Gespann eines anderen meinen Anhänger beschädigt?

Die Halter von Zugfahrzeug und Anhänger des Gegners haften Ihnen gemeinsam (§ 19 Abs. 2 StVG). In der Praxis meldet man den Schaden bei der Haftpflicht des Zugfahrzeugs, die nach den Musterbedingungen auch für den verbundenen Anhänger einsteht.

Gilt das auch für einen Pferde- oder Bootsanhänger?

Ja. Die Regeln knüpfen an den Anhänger als Fahrzeug an, nicht an seinen Zweck. Bei einem Bootsanhänger ist das Boot darauf eine eigene beschädigte Sache.

Das gehört nach dem Unfall mit Anhänger in die Unterlagen

  • Fotos vom ganzen Gespann, von der Kupplung und von der Deichsel, bevor getrennt wird

  • Zulassungsbescheinigung des Anhängers, falls er ein eigenes Kennzeichen hat

  • Versicherungsschein des Anhängers mit der Angabe, ob eine Kasko besteht

  • eine Liste der Ladung mit Kaufbelegen, soweit vorhanden

Wie wir Wohnmobile, Wohnwagen und Anhänger begutachten, steht auf der Seite Wohnmobil und Lkw. Den Ablauf nach einem fremdverschuldeten Unfall beschreibt die Seite Unfallgutachten, den Kaskofall die Seite Kaskoschaden.

Ist Ihr Anhänger oder Wohnwagen bei einem Unfall beschädigt worden, rufen Sie uns an. Unter 069 34876746 erreichen Sie unser Notfalltelefon rund um die Uhr: Sie schildern den Schaden, wir klären den Ablauf und machen den Termin. In 24 Stunden sind wir bei Ihnen, in Frankfurt und im ganzen Rhein-Main-Gebiet. Die telefonische Erstberatung zum Schaden und zum Ablauf ist kostenlos. Auf Wunsch vermitteln wir den Kontakt zu einem Anwalt für Verkehrsrecht.

Was Sie jetzt tun können

Auch außerhalb der Bürozeiten geht jemand ans Telefon, nimmt den Schaden auf und macht den Termin.

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