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Sachverständigenbüro Vollwinkel · Kfz-Gutachten im Rhein-Main-Gebiet
Kosten und Versicherung

Mitschuld am Unfall: Die Haftungsquote kürzt jeden Posten, auch das Gutachten

Trifft Sie eine Mitschuld, zahlt die Gegenseite Reparatur, Wertminderung, Nutzungsausfall und Gutachten nur nach der Quote. Mit Vollkasko lässt sich ein Teil des Rests zurückholen.

DBDavide Balsamello · Kfz-Sachverständiger, Ingenieur Fahrzeugtechnik23. Oktober 2026Mitschuld, Haftungsquote, Mitverschulden

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Mitschuld am Unfall: Die Haftungsquote kürzt jeden Posten, auch das Gutachten

Trifft Sie eine Mitschuld am Unfall, zahlt die Versicherung des anderen jeden Posten Ihres Schadens nur zu dem Anteil, den die Haftungsquote ihr zuweist: Reparatur, Wertminderung, Nutzungsausfall und auch das Gutachten. Bei einer Quote von 70 zu 30 zu Ihren Gunsten bekommen Sie also 70 Prozent. Haben Sie eine Vollkasko, können Sie einen Teil des Rests zurückholen.

Posten (Beispielzahlen)Ihr SchadenGegenseite zahlt bei 70 %Bleibt bei Ihnen
Reparaturkosten laut Gutachten6.000 €4.200 €1.800 €
Merkantile Wertminderung500 €350 €150 €
Nutzungsausfall500 €350 €150 €
Abschleppen300 €210 €90 €
Gutachten900 €630 €270 €
Summe8.200 €5.740 €2.460 €

Fundstellen: § 254 BGB · § 17 Abs. 1 bis 3 StVG · § 86 Abs. 1 VVG · BGH, Urteil vom 07.02.2012, VI ZR 133/11 · BGH, Urteil vom 11.07.2017, VI ZR 90/17 · Rechtsstand: Oktober 2026

Die Quote gilt für alle Posten, nicht nur für die Reparatur

Ein Unfall zwischen zwei Autos wird nach § 17 Abs. 1 und 2 StVG abgewogen: Wie viel hat jede Seite zum Schaden beigetragen? Für Unfälle mit anderen Beteiligten gilt dasselbe nach § 254 BGB. Abgewogen werden nur Umstände, die feststehen oder bewiesen sind und sich auf den Unfall ausgewirkt haben. In erster Linie zählt, wie stark jede Seite den Unfall verursacht hat; das Verschulden ist nach der Rechtsprechung des BGH nur ein Faktor unter mehreren. Heraus kommt eine Haftungsquote, etwa 70 zu 30. Mit dieser Quote wird jeder Posten Ihres Schadens multipliziert, Posten für Posten.

Lange war umstritten, ob das auch für das Gutachten gilt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte die Gutachterkosten voll zugesprochen, weil der Geschädigte den Schaden in jedem Fall ganz ermitteln lassen muss. Der Bundesgerichtshof hat das 2012 anders entschieden (Urteil vom 07.02.2012, VI ZR 133/11). Die Kosten des Gutachtens gehören zum Sachschaden, also werden sie wie Reparatur und Wertminderung nur im Umfang der Haftungsquote ersetzt. Wie das Honorar bei voller Haftung der Gegenseite läuft, steht im Ratgeber Kfz-Gutachten nach dem Unfall: bei fremder Schuld zahlt die Gegenseite.

Beim Anwalt rechnet die Gegenseite anders. Dort wird nicht die Rechnung geteilt, sondern der Betrag, nach dem die Gebühren berechnet werden: Maßgeblich ist, was die Gegenseite tatsächlich schuldet. Mehr dazu im Ratgeber Anwalt nach unverschuldetem Unfall.

Mitschuld entsteht auch ohne Fehler am Steuer

Eine Quote zu Ihren Lasten setzt keinen Verkehrsverstoß voraus. Wer ein Auto hält, haftet für die Gefahr, die von seinem Betrieb ausgeht, die sogenannte Betriebsgefahr. Deshalb landen viele Unfälle zunächst bei einer Teilung, obwohl einem Fahrer kein Fehler nachgewiesen ist.

Ganz zurücktreten kann diese Betriebsgefahr nur, wenn der Unfall für Sie ein unabwendbares Ereignis war. Das heißt nach § 17 Abs. 3 StVG: Sie als Halter und Ihr Fahrer haben jede nach den Umständen gebotene Sorgfalt beachtet. Das muss belegt werden, mit Fotos, Zeugen und Fahrzeugspuren. Was Sie dafür am Unfallort sichern, steht im Ratgeber Unfallgegner bestreitet die Schuld.

Ein Kfz-Gutachter betrachtet aus nächster Nähe den freigelegten Heckabschluss eines weißen Transporters, rote und gelbe Pfeile markieren die Schadenstellen.
Aufgenommen wird der ganze Schaden, geteilt wird erst bei der Regulierung. Foto: Sachverständigenbüro Vollwinkel

Die Quote bestimmen Versicherung oder Gericht, das Gutachten liefert die Beträge

Der Kfz-Gutachter legt keine Quote fest. Er ermittelt den Schaden in voller Höhe: Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und die Dauer, die das Auto ausfällt. Die Quote bestimmt die Versicherung oder, wenn man sich nicht einigt, das Gericht. Bis dahin ist das Gutachten die Grundlage, auf die jede spätere Quote angewendet wird.

Wie sehr sich eine Quote noch bewegen kann, zeigt derselbe BGH-Fall. Ein Linksabbieger war mit einem Auto zusammengestoßen, das bei länger dauerndem Gelb in die Kreuzung eingefahren war. Das Oberlandesgericht teilte den Schaden zur Hälfte. Der BGH hob die Teilung auf: Wer links abbiegt und den Gegenverkehr nicht durchfahren lässt, haftet in der Regel ganz oder zum größten Teil.

Zur Teilung gehört eine zweite Rechnung, die oft übersehen wird. Ihre eigene Haftpflichtversicherung zahlt dem anderen seinen Schaden zu Ihrer Quote, im Beispiel also 30 Prozent.

Wir liefern die Technik und die Zahlen; ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, klärt ein Anwalt für Verkehrsrecht, den bei einem Haftpflichtschaden in der Regel die gegnerische Versicherung bezahlt.

Drei Fehler, die bei Mitschuld Geld kosten

  • Auf das Gutachten verzichten, weil ohnehin geteilt wird. Ohne belegte Schadenhöhe gibt es nichts, wovon ein Anteil berechnet werden kann.

  • Einen Quotenvorschlag der Gegenseite annehmen, bevor die Belege zum Unfallhergang gesichtet sind.

  • Reparieren lassen, bevor der Schaden dokumentiert ist. Danach lassen sich Anstoßstellen und Spuren nicht mehr prüfen.

Mit Vollkasko holen Sie einen Teil des Rests über das Quotenvorrecht zurück

Haben Sie eine Vollkasko, können Sie Ihren Schaden auch dort melden. Zahlt die Kasko, geht Ihr Anspruch gegen die Gegenseite in dieser Höhe auf Ihre Versicherung über (§ 86 Abs. 1 Satz 1 VVG). Satz 2 setzt dem eine Grenze: Der Übergang darf nicht zu Ihrem Nachteil geltend gemacht werden. Daraus folgt das Quotenvorrecht. Aus dem Anteil, den die Gegenseite zahlt, bekommen Sie zuerst den Teil Ihres Schadens ersetzt, den die Kasko nicht übernommen hat, etwa die Selbstbeteiligung. Erst was danach übrig bleibt, steht Ihrer Kaskoversicherung zu.

Der Bundesgerichtshof hat 2017 einen solchen Fall entschieden (Urteil vom 11.07.2017, VI ZR 90/17). Die Gegenseite haftete zur Hälfte und hatte 4.255 Euro für den Fahrzeugschaden von 8.510 Euro gezahlt. Die Kasko zahlte den Rest abzüglich 300 Euro Selbstbeteiligung und später auch diese 300 Euro. In ihre Abrechnung nahm sie neben der Reparatur die Abschlepp- und Gutachterkosten auf.

Für Posten, die Ihre Kasko nicht übernimmt, hilft das Quotenvorrecht nicht; dort bleibt es bei der Quote. Welche Leistungen Ihr Vertrag umfasst, steht in Ihren Versicherungsbedingungen. Was die Kasko beim Gutachten verlangt, beschreibt der Ratgeber Kaskoschaden: wann die Versicherung das Gutachten zahlt.

Ein Gutachter mit schwarzen Handschuhen zeigt einem Kunden die Schadenaufnahme auf dem Display seiner Kamera.
Die Positionen des Gutachtens sind die Grundlage, auf der Gegenseite und Kasko später rechnen. Foto: Sachverständigenbüro Vollwinkel

Häufige Fragen zur Haftungsquote

Bekomme ich bei einer Quote von 50 zu 50 noch Nutzungsausfall?

Ja, aber nur die Hälfte. Der Nutzungsausfall wird wie jeder andere Posten nach der Quote gekürzt. Wie sich der volle Betrag berechnet, steht im Ratgeber Nutzungsausfall berechnen.

Was gilt, wenn die Quote erst vor Gericht feststeht?

Dann steht erst mit dem Urteil fest, welcher Anteil jedes Postens gezahlt wird. Legt das Gericht eine andere Quote fest als die Versicherung, wird jeder Posten neu berechnet. Das Gutachten bleibt die Grundlage, nur der Prozentsatz ändert sich.

Wird die Wertminderung auch geteilt?

Ja. Die merkantile Wertminderung ist ein Teil des Sachschadens und folgt derselben Quote. Wann sie anfällt, steht im Ratgeber Merkantile Wertminderung.

Ob nach einem Unfall mit möglicher Mitschuld ein Gutachten nötig ist oder ein Kostenvoranschlag reicht, klären wir mit Ihnen am Telefon, bevor ein Auftrag entsteht. Unter 069 34876746 erreichen Sie unser Notfalltelefon rund um die Uhr: Sie schildern den Schaden, wir klären den Ablauf und machen den Termin. In 24 Stunden sind wir bei Ihnen, in Frankfurt und im ganzen Rhein-Main-Gebiet. Was ein Gutachten kostet und wer es trägt, steht auf der Seite Kosten des Unfallgutachtens. Auf Wunsch vermitteln wir den Kontakt zu einem Anwalt für Verkehrsrecht.

Was Sie jetzt tun können

Auch außerhalb der Bürozeiten geht jemand ans Telefon, nimmt den Schaden auf und macht den Termin.

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