Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung darf Ihren Schaden prüfen, bevor sie zahlt. Gerichte billigen ihr dafür bei einem durchschnittlichen Unfall in der Regel vier bis sechs Wochen zu. Spätestens drei Monate nach Eingang Ihrer Forderung schuldet sie ein begründetes Angebot oder eine begründete Antwort. Wer vor Ablauf der Prüffrist klagt, kann auf den Prozesskosten sitzen bleiben.
| Zeitpunkt | Was gilt | Grundlage |
|---|---|---|
| Ihre Forderung geht bei der Versicherung ein | Die Versicherung prüft Haftung und Höhe. Eine Klage in dieser Zeit gilt als nicht veranlasst. | § 93 ZPO |
| nach vier bis sechs Wochen | Bei einem durchschnittlichen Unfall ist die Prüffrist in der Regel abgelaufen. Großer Schaden, Feiertage oder fehlende Angaben verlängern sie. | OLG Celle, 14 U 180/18 |
| nach Ablauf und Mahnung | Mit einer Mahnung nach Fälligkeit gerät der Schuldner in Verzug, die Geldschuld ist dann zu verzinsen. | § 286 Abs. 1, § 288 Abs. 1 BGB |
| spätestens nach drei Monaten | Ein begründetes Angebot oder eine begründete Antwort ist Pflicht. Fehlt das Angebot, ist der Anspruch zu verzinsen. | § 3a PflVG |
Fundstellen: § 3a PflVG, § 115 VVG, § 14 VVG, § 286 BGB, § 288 BGB, § 93 ZPO · OLG Celle, Urteil vom 23. Juli 2019, 14 U 180/18 · Rechtsstand: Oktober 2026
Die Versicherung darf prüfen, bevor sie zahlt
Nach einem Haftpflichtschaden, also einem Unfall, den ein anderer verursacht hat, fordern Sie den Schaden direkt bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners an (§ 115 VVG). Sie muss klären, ob ihr Versicherungsnehmer haftet und ob die geforderte Summe stimmt. Dazu fragt sie bei ihrem Kunden nach, liest Ihr Unfallgutachten und lässt es oft prüfen.
Eine feste Frist dafür steht in keinem Gesetz. Die Gerichte sprechen von einer angemessenen Prüfungsfrist. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat sie im Urteil vom 23. Juli 2019 (14 U 180/18) für den üblichen Fall auf vier bis sechs Wochen beziffert. Die Versicherung darf nach diesem Urteil auch in einfachen Fällen die polizeiliche Ermittlungsakte einsehen, bevor sie entscheidet.
Sechs Wochen statt vier, wenn der Fall mehr Prüfung braucht
Im Fall des OLG Celle ging die Unfallanzeige Mitte April 2018 bei der Versicherung ein. Das Gericht rechnete sechs Wochen bis zum 30. Mai 2018 und begründete die längere Frist mit drei Gründen: Der Schaden am Fahrzeug war erheblich, in den Zeitraum fielen drei Feiertage, und das Aktenzeichen der Polizei fehlte, so dass die Versicherung selbst ermitteln musste.
Für Sie heißt das: Wie lange die Prüfung dauern darf, hängt auch an Ihren Unterlagen. Fehlt das Gutachten, ist die Forderung nicht beziffert oder bleibt unklar, welche Polizeidienststelle den Unfall aufgenommen hat, verlängert sich die Zeit, die ein Gericht der Versicherung zugesteht.
Was die Versicherung zum Prüfen braucht
Unfallgutachten mit Fotos und Kalkulation
bezifferte Aufstellung aller Posten, auch Nutzungsausfall und Nebenkosten
Aktenzeichen oder Tagebuchnummer der Polizei, falls sie vor Ort war
Name und Kennzeichen des Unfallgegners, Schadennummer der Versicherung
Bankverbindung für die Zahlung
Eine Klage vor Ablauf der Frist kann Sie die Prozesskosten kosten
Die Prüffrist hat eine handfeste Folge vor Gericht. Nach § 93 ZPO trägt der Kläger die Prozesskosten, wenn der Beklagte keinen Anlass zur Klage gegeben hat und den Anspruch gleich zu Beginn des Verfahrens anerkennt. Genau das ist im Fall des OLG Celle geschehen: Die Versicherung erkannte einen Teil der Forderung kurz nach Zustellung der Klage an. Weil die Klage vor Ablauf der Prüffrist kam, galt sie insoweit als nicht veranlasst.
Wer zu früh klagt, gewinnt keine Zeit. Er riskiert, für den anerkannten Teil die Kosten des Verfahrens selbst zu tragen.
Nach drei Monaten muss die Versicherung begründet antworten
Für die äußere Grenze gibt es eine gesetzliche Regel. § 3a PflVG verpflichtet die Kfz-Haftpflichtversicherung, unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Monaten ab Zugang Ihres Antrags, eines von zwei Dingen zu liefern:
ein begründetes Schadensersatzangebot, wenn die Haftung unstreitig und der Schaden beziffert ist
eine begründete Antwort auf Ihre Darlegungen, wenn sie die Haftung bestreitet, die Haftung unklar ist oder der Schaden nicht vollständig beziffert wurde
Legt die Versicherung binnen drei Monaten kein Angebot vor, ist Ihr Anspruch nach § 3a Abs. 2 PflVG zu verzinsen, mit dem Satz aus § 288 Abs. 1 BGB: fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Weitergehende Ansprüche bleiben davon unberührt. Kommt statt Geld ein Prüfbericht mit Kürzungen, zählt jede einzelne Begründung. Wie man darauf antwortet, steht im Ratgeber Gutachten anfechten.
Nach Ablauf der Prüffrist setzt eine Mahnung die Versicherung in Verzug
Zwischen sechs Wochen und drei Monaten liegt die Zeit, in der Nachhaken sinnvoll wird. Nach § 286 Abs. 1 BGB gerät ein Schuldner in Verzug, wenn er nach Fälligkeit auf eine Mahnung nicht leistet. Ab dann ist die Geldschuld zu verzinsen (§ 288 Abs. 1 BGB), und ein weiterer Schaden durch die Verzögerung kann hinzukommen. Ab wann eine Forderung im Einzelfall fällig ist, beurteilt im Streit das Gericht.
Mahnung, Fristsetzung und Klage sind Schritte gegenüber der Versicherung, die ein Anwalt für Verkehrsrecht übernimmt. Bestreitet die Gegenseite schon die Schuld am Unfall, dauert die Prüfung meist länger; was dann zählt, steht im Ratgeber Unfallgegner bestreitet die Schuld. Warum sich ein Anwalt bei fremder Schuld in der Regel lohnt, erklärt der Ratgeber Anwalt nach unverschuldetem Unfall.
Wir liefern die Technik und die Zahlen; ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, klärt ein Anwalt für Verkehrsrecht, den bei einem Haftpflichtschaden in der Regel die gegnerische Versicherung bezahlt.
In der Kasko gilt Ihr eigener Vertrag und ein Monat bis zum Abschlag
Zahlt Ihre eigene Versicherung, gelten andere Regeln. Bei einem Kaskoschaden, also einem Schaden, den Ihre eigene Versicherung reguliert, ist die Leistung nach § 14 Abs. 1 VVG fällig, sobald die Versicherung die nötigen Erhebungen zu Versicherungsfall und Höhe abgeschlossen hat. Einen Monat nach der Schadenanzeige können Sie nach § 14 Abs. 2 VVG eine Abschlagszahlung in Höhe des Betrags verlangen, der voraussichtlich mindestens geschuldet ist. Die Frist ist gehemmt, solange die Erhebungen durch Ihr Verschulden nicht abgeschlossen werden können.
Streiten Sie mit der eigenen Versicherung über die Höhe, sieht der Kaskovertrag meist ein Sachverständigenverfahren vor. Was ein Kaskogutachten leistet, steht auf der Seite Kaskoschaden.
Häufige Fragen zur Prüffrist der Versicherung
Muss die gegnerische Versicherung einen Teil vorab zahlen, wenn die Prüfung länger dauert?
Einen gesetzlichen Anspruch auf Abschlagszahlungen, wie ihn § 14 Abs. 2 VVG in der Kasko vorsieht, enthält § 3a PflVG nicht. Ist ein Teil des Schadens unstreitig, kann die Versicherung ihn trotzdem vorab zahlen; ob sie das tut, entscheidet sie.
Wer bezahlt den Anwalt, wenn ich wegen der Wartezeit einen einschalte?
Bei einem Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch die Kosten eines Anwalts für Verkehrsrecht, soweit seine Einschaltung erforderlich war. Trifft Sie eine Mitschuld, gilt das nur anteilig. Welche Rechte Sie nach einem fremdverschuldeten Unfall sonst haben, steht auf der Seite Ihre Rechte.
Wie schnell eine Versicherung prüfen kann, hängt auch daran, wie vollständig das Gutachten ist. Wir kalkulieren auf SilverDAT, der Kalkulationsbasis, mit der auch Versicherer rechnen, und reichen Nachträge nach, wenn die Versicherung Fragen zu einzelnen Positionen hat. Unter 069 34876746 erreichen Sie unser Notfalltelefon rund um die Uhr: Sie schildern den Schaden, wir klären den Ablauf und machen den Termin. Auf Wunsch vermitteln wir den Kontakt zu einem Anwalt für Verkehrsrecht.
Quellen