Neuer Lack sieht neben dem gealterten Originallack selten genau gleich aus, vor allem bei Metallic- und Perleffektlacken. Damit an der Fuge kein Farbsprung bleibt, lackiert die Werkstatt das angrenzende Teil mit. Diese Beilackierung setzt der Gutachter an, wenn sie technisch nötig ist. Bei einem Haftpflichtschaden gehört sie dann zum Schaden, auch wenn Sie nicht reparieren lassen.
| Ihre Lage | Wird die Beilackierung ersetzt? | Grund |
|---|---|---|
| Abrechnung nach Gutachten, der Gutachter begründet die Beilackierung mit Lack und Lage der Teile | in der Regel ja | Es genügt, dass sie bei einer Reparatur überwiegend wahrscheinlich anfällt |
| Die Versicherung streicht sie, weil sich die Notwendigkeit erst nach der Reparatur zeige | Dieses Argument trägt allein nicht | Der BGH verlangt keine Gewissheit, die eine fiktive Abrechnung nicht bieten kann |
| Das Gutachten nennt die Beilackierung ohne Begründung | Streit ist wahrscheinlich | Sie müssen darlegen, dass sie nötig ist; vor Gericht kann ein Sachverständiger das prüfen |
| Repariert, die Werkstatt hat beilackiert | ja, als Teil der Reparaturkosten | Ersetzt wird, was zur Wiederherstellung erforderlich ist |
| Kaskoschaden, also ein Schaden, den Ihre eigene Versicherung reguliert | Ihr Vertrag entscheidet | Es gelten die Versicherungsbedingungen, ein Abzug „neu für alt“ auf die Lackierung ist möglich |
Fundstellen: § 249 Abs. 2 BGB, § 287 Abs. 1 ZPO · BGH, Urteil vom 17. September 2019, VI ZR 396/18 · Rechtsstand: Oktober 2026
Neuer Lack trifft auf gealterten Lack
Der Farbcode des Herstellers beschreibt den Lack im Neuzustand. Auf dem Auto hat der Originallack seitdem Sonne, Streusalz und Waschanlagen abbekommen. Die Werkstatt mischt den neuen Lack nach dem Code und gleicht ihn am Fahrzeug ab, ganz deckungsgleich wird er selten.
Bei Unilacken, also Lacken mit einer einzigen Farbschicht ohne Effektpigmente, fällt ein kleiner Unterschied oft kaum auf. Bei Metallic- und Perleffektlacken hängt der Farbeindruck davon ab, wie die Pigmente im Lack liegen. Das ändert sich mit der Spritztechnik und mit dem Blickwinkel. Eine neu lackierte Tür kann deshalb neben dem alten Kotflügel heller oder dunkler wirken, obwohl beide denselben Farbcode tragen.
Beim Beilackieren läuft die neue Farbe auf dem Nachbarteil flach aus. Das Auge findet dann keine Kante an der Fuge, an der sich zwei Farbtöne treffen. Das Nachbarteil selbst hat keinen Schaden. Es wird lackiert, damit das reparierte Teil nach der Reparatur wieder aussieht wie vor dem Unfall.
Beilackieren und Einlackieren meinen dasselbe
In Gutachten, Werkstattrechnungen und Urteilen steht „Beilackierung“, „Einlackierung“ oder „Farbtonangleichung“. Gemeint ist in allen drei Fällen das Lackieren eines unbeschädigten Nachbarteils, damit der Farbton am reparierten Teil nicht absetzt.
Der Gutachter setzt sie an, wenn ein Farbsprung zu sehen wäre
Eine Beilackierung gehört nicht pauschal in jede Kalkulation. Wir prüfen bei der Besichtigung drei Dinge. Zuerst den Lack: Effektlacke brauchen die Angleichung eher als ein einfarbiger Unilack. Dann die Lage: Das Nachbarteil muss direkt an das reparierte Teil anstoßen und mit ihm in einer Fläche liegen, wie Vordertür und Kotflügel auf derselben Seite. Zuletzt die Sichtbarkeit: Ein Übergang an einer gut sichtbaren Stelle der Flanke fällt auf, einer unter einer Zierleiste oder an einem abgesetzten Kunststoffteil oft nicht.
Lassen Sie reparieren, gleicht der Lackierer den gemischten Lack vorher mit einem Farbmuster am Auto ab. Passt der Ton so genau, dass kein Übergang zu sehen wäre, kann die Beilackierung entfallen; dann steht sie auch nicht auf der Rechnung. Das Gutachten muss diese Entscheidung vorher treffen, ohne Musterblech, nach Lack, Lage und Zustand der Teile.
Im Gutachten steht die Beilackierung bei den Lackierkosten, mit dem Teil, das beilackiert wird. Wir kalkulieren auf SilverDAT, der Kalkulationsbasis, mit der auch Versicherer rechnen. Wo die Lackierung sonst im Gutachten auftaucht, erklärt der Ratgeber Was steht in einem Kfz-Gutachten?.
Auch ohne Reparatur gehört die Beilackierung zum Schaden
Nach einem Haftpflichtschaden, also einem Unfall, den ein anderer verursacht hat, können Sie statt der Reparatur den dafür erforderlichen Geldbetrag verlangen (§ 249 Abs. 2 BGB). Sie dürfen nach Gutachten abrechnen und das Auto unrepariert lassen. Wie das funktioniert, steht im Ratgeber zur fiktiven Abrechnung.
Manche Versicherer streichen bei dieser Abrechnung die Beilackierung. Ihr Argument: Ob der Farbton abweicht, zeige sich erst nach der Reparatur. Das Landgericht Aachen war dieser Linie gefolgt. Es hatte einem Fahrer mit dem Lack „phantomschwarz Perleffekt“ 424,26 Euro für die Beilackierung der vorderen rechten Tür und angrenzender Leisten verweigert. Nach dem Landgericht hätte der Fahrer konkret nach Reparatur abrechnen oder feststellen lassen sollen, dass die Versicherung spätere Beilackierungskosten trägt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil am 17. September 2019 auf (VI ZR 396/18). Das Gericht muss die Schadenshöhe nach § 287 ZPO schätzen. Dafür reicht eine überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass die Kosten bei einer Reparatur anfallen. Eine Unsicherheit bleibt bei jeder fiktiven Abrechnung, auch bei anderen Positionen. Mit diesem Hinweis darf sich ein Gericht der Schätzung nicht entziehen. Der BGH hielt außerdem fest: Ist die Beilackierung nötig, um den Zustand vor dem Unfall wiederherzustellen, gehört sie genauso zur Schadensbeseitigung wie der Ersatz eines beschädigten Teils.
Die Begründung im Gutachten trägt den Streit
Dass die Beilackierung nötig ist, müssen Sie darlegen und notfalls beweisen. So sieht es auch der BGH, denn es geht um die Höhe des Schadens. Im Aachener Fall hatte das Landgericht den Vortrag des Klägers für zu pauschal gehalten. Der BGH sah das anders. Der Kläger hatte vorgetragen und unter Beweis gestellt, dass sein Farbton das Einlackieren der angrenzenden Teile technisch erfordert, und sein Gutachter hatte das genauso beurteilt. Mehr Einzelheiten musste er nicht liefern, das Gericht hätte den Beweis erheben müssen.
Der BGH verwies die Sache an das Landgericht zurück. Wie es danach entschieden hat, haben wir nicht gefunden.
Für Sie folgt daraus: Ein Gutachten, das Lackart, Farbton und die Lage der Teile nennt und mit Fotos belegt, macht die Beilackierung nachvollziehbar. Kürzt die Versicherung trotzdem, prüft ein Zweitgutachten, ob die Kürzung technisch begründet ist. Was Sie bei einem gekürzten Gutachten tun können, steht im Ratgeber Gutachten zu niedrig.
Wir liefern die Technik und die Zahlen; ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, klärt ein Anwalt für Verkehrsrecht, den bei einem Haftpflichtschaden in der Regel die gegnerische Versicherung bezahlt.
In der Kasko gelten die Bedingungen Ihres Vertrags
Bei einem Kaskoschaden zahlt Ihre eigene Versicherung nach Ihrem Vertrag. Die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Versicherer (AKB 2015, Ziffer A.2.5.2.1) sehen „die für die Reparatur erforderlichen Kosten“ vor. Eine Beilackierung nennen sie nicht eigens.
Nach Ziffer A.2.5.2.3 kann der Versicherer von den Kosten der Lackierung einen Betrag für Alter und Abnutzung abziehen, den Abzug „neu für alt“. In den ersten Jahren nach der Erstzulassung ist er nach den Musterbedingungen eingeschränkt; wie viele Jahre das sind, legt Ihr Vertrag fest. Ob und wann die Kasko ein Gutachten bezahlt, erklärt der Ratgeber Kaskoschaden.
So finden Sie die Beilackierung in Ihrem Gutachten
Bei den Lackierkosten steht das Nachbarteil, das beilackiert wird, als eigene Position.
Das Gutachten nennt die Lackart, etwa Metallic oder Perleffekt.
Text oder Fotos zeigen, dass das Nachbarteil direkt an das reparierte Teil anstößt.
Lassen Sie reparieren, steht die Beilackierung auch auf der Werkstattrechnung.
Wann die Gegenseite Posten wie die Verbringung zur Lackiererei ersetzt, steht im Ratgeber Verbringungskosten und Ersatzteilaufschläge.
Ob an Ihrem Auto eine Beilackierung nötig ist, sehen wir bei der Besichtigung am Lack und an der Lage der Teile, und genau so steht es dann im Unfallgutachten. Unter 069 34876746 erreichen Sie unser Notfalltelefon rund um die Uhr: Sie schildern den Schaden, wir klären den Ablauf und machen den Termin. In 24 Stunden sind wir bei Ihnen, in Frankfurt und im ganzen Rhein-Main-Gebiet. Auf Wunsch vermitteln wir den Kontakt zu einem Anwalt für Verkehrsrecht.