Ob ein beschädigtes Teil instand gesetzt oder ersetzt wird, legt der Kfz-Gutachter im Gutachten fest, nach Schadenbild, Material und Vorgabe des Herstellers. Dieser Reparaturweg bestimmt, welche Teile, Arbeitsstunden und Lackflächen in die Kalkulation kommen. Damit bestimmt er auch die Summe, die Sie nach einem Haftpflichtschaden von der Gegenseite verlangen können.
| Was der Gutachter am Teil sieht | spricht eher für | Warum |
|---|---|---|
| Delle ohne Knick, Blech nicht gerissen, von innen erreichbar | Instandsetzen | Das Blech lässt sich zurückdrücken und spachteln, die Form bleibt erhalten |
| Knick, Riss oder gestauchte Kante, verformte Sicke | Austauschen | Gestauchtes oder gerissenes Material bekommt seine Form und Festigkeit nicht zurück |
| Verschraubtes Teil wie Kotflügel, Tür oder Haube | Vergleich der Kosten | Der Tausch ist schnell gemacht, das Neuteil muss aber bezahlt und lackiert werden |
| Eingeschweißtes Teil wie Seitenwand oder Heckabschluss | eher Instandsetzen, soweit technisch zulässig | Für den Tausch muss die Werkstatt trennen und schweißen, das kostet viele Stunden |
| Kunststoff-Stoßfänger mit Kratzern oder kleiner Delle | Instandsetzen | Kunststoff lässt sich ausbessern und lackieren |
| Stoßfänger mit abgerissenen Halterungen oder Riss im Sensorbereich | Austauschen | Halt und Sensorfunktion lassen sich durch Ausbessern oft nicht sicher herstellen |
| Der Hersteller schreibt für das Teil den Austausch vor | Austauschen | Das Gutachten folgt der Reparaturvorgabe des Herstellers |
Fundstellen: § 249 Abs. 2 BGB, § 287 Abs. 1 ZPO · BGH, Urteil vom 16. Januar 2024, VI ZR 253/22 · BGH, Urteil vom 17. September 2019, VI ZR 396/18 · Rechtsstand: Oktober 2026
Der Gutachter wählt den Weg, der den Zustand vor dem Unfall herstellt
Nach einem Haftpflichtschaden, also einem Unfall, den ein anderer verursacht hat, steht Ihnen der Geldbetrag zu, der für die Reparatur erforderlich ist (§ 249 Abs. 2 BGB). Erforderlich ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), was ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in Ihrer Lage für zweckmäßig und notwendig hält. Gibt es zwei gleichwertige Wege, zählt der günstigere.
Für den Gutachter heißt das zweierlei. Der Weg muss das Auto technisch und optisch so herstellen, wie es vor dem Unfall war. Und unter den Wegen, die das leisten, nimmt er den wirtschaftlichen. Eine Instandsetzung, die eine Schwachstelle im Blech oder einen sichtbaren Übergang hinterlässt, ist kein gleichwertiger Weg. Ein Neuteil, wo Richten dasselbe Ergebnis bringt, ist es auch nicht, weil es mehr kostet.
Am Teil selbst fällt die Entscheidung
Bei der Besichtigung prüfen wir jedes beschädigte Teil einzeln. Zuerst das Schadenbild: Eine weiche Delle in der Fläche ist etwas anderes als ein Knick an einer Kante oder eine gestauchte Sicke. Gestauchtes Blech ist dünner und härter geworden, es federt nach dem Richten zurück oder reißt. Dann das Material: Stahl, Aluminium und Kunststoff lassen sich unterschiedlich gut bearbeiten, und für Aluminium braucht die Werkstatt eigenes Werkzeug.
Zuletzt prüfen wir, wie das Teil am Auto sitzt. Ein Kotflügel ist angeschraubt und schnell getauscht. Eine Seitenwand oder ein Heckabschluss ist eingeschweißt. Wer sie ersetzt, trennt die alten Schweißpunkte heraus, setzt das Neuteil ein, schweißt und versiegelt. Bei solchen Teilen lohnt das Richten oft auch bei einem größeren Schaden, solange der Hersteller es erlaubt.
Die Hersteller geben für viele Teile Reparaturanleitungen heraus. Darin steht, wo gerichtet, wo getrennt und wo nur getauscht werden darf. Das betrifft vor allem tragende Teile aus hochfestem Stahl und Bereiche, in denen Sensoren für Abstandsradar oder Einparkhilfe sitzen. Wo eine solche Vorgabe den Austausch verlangt, steht er im Gutachten, auch wenn Richten billiger wäre.
Instandsetzen heißt im Gutachten richten, ausbeulen oder ausbessern
Im Gutachten steht bei jedem Teil eine Arbeitsart. „Erneuern“ bedeutet Neuteil, „Instandsetzen“ bedeutet, dass das vorhandene Teil bearbeitet wird, mit einer Zahl an Arbeitsstunden dahinter. „Aus- und Einbauen“ heißt, dass ein Teil nur abgenommen wird, um an ein anderes heranzukommen. Wir kalkulieren auf SilverDAT, der Kalkulationsbasis, mit der auch Versicherer rechnen. Wo diese Positionen im Gutachten stehen, erklärt der Ratgeber Was steht in einem Kfz-Gutachten?.
Der Weg verschiebt Teilepreis, Arbeitszeit und Lackfläche
Beim Austausch kommt der Preis des Neuteils in die Kalkulation, dazu Aus- und Einbau und die Lackierung des ganzen Teils. Bei der Instandsetzung fällt der Teilepreis weg. Dafür stehen mehr Stunden für Richten, Spachteln und Schleifen in der Rechnung. Lackiert wird dann oft nur die bearbeitete Fläche, die Innenseite bleibt im Originallack.
Welcher Weg billiger ist, hängt vom Teil ab. Das folgende Beispiel zeigt nur die Rechenlogik, die Zahlen sind erfunden und keine Preisangabe:
| Kotflügel mit Delle, Beispielzahlen | Instandsetzen | Austauschen |
|---|---|---|
| Neuteil | entfällt | 300 Euro |
| Arbeitszeit Karosserie | 3 Stunden, 450 Euro | 1 Stunde, 150 Euro |
| Lackierung | Außenseite, 400 Euro | Neuteil innen und außen, 550 Euro |
| Summe netto | 850 Euro | 1.000 Euro |
Bei einem Teil, das nur angeschraubt ist und wenig kostet, kann die Rechnung genauso gut andersherum ausgehen. Deshalb rechnet der Gutachter beide Wege, wenn beide technisch zulässig sind. Lackierte Nachbarteile kommen in beiden Fällen dazu, wenn ein Farbsprung droht; das erklärt der Ratgeber zur Beilackierung.
Der Weg wirkt über die Reparaturkosten hinaus
Der Reparaturweg ändert mehr als eine Zeile in der Kalkulation. Er bestimmt, wie lange das Auto in der Werkstatt steht. Die Reparaturdauer aus dem Gutachten ist die Grundlage für den Nutzungsausfall, also die Entschädigung für die Tage ohne Auto; wie der berechnet wird, steht im Ratgeber Nutzungsausfall berechnen.
Bei älteren Autos kann der Weg über die Abrechnungsart entscheiden. Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, also dem Preis für ein gleichwertiges Fahrzeug, gilt das Auto als wirtschaftlicher Totalschaden. Ob ein großes Teil gerichtet oder ersetzt wird, kann diese Grenze verschieben. Was dann ausgezahlt wird, erklärt der Ratgeber zum wirtschaftlichen Totalschaden.
Wenn Versicherung oder Werkstatt einen anderen Weg wählen
Häufiger Streitpunkt ist ein Prüfbericht der gegnerischen Versicherung, der „instand setzen statt erneuern“ ansetzt und die Summe kürzt. Rechnen Sie nach Gutachten ab, ohne reparieren zu lassen, ist jeder Reparaturweg eine Prognose. Der BGH hat dazu 2019 entschieden (VI ZR 396/18): Ein Gericht schätzt die Schadenhöhe nach § 287 ZPO, und dafür genügt, dass die Kosten bei einer Reparatur überwiegend wahrscheinlich anfallen. Ein Gutachten, das Knick, Riss oder Herstellervorgabe mit Fotos belegt, trägt diese Prognose.
Wie Sie auf einen Prüfbericht reagieren, steht im Ratgeber Gutachten anfechten; wie die fiktive Abrechnung funktioniert, in einem eigenen Ratgeber.
Lassen Sie reparieren, kann die Werkstatt nach dem Zerlegen einen anderen Weg gehen als das Gutachten, etwa weil sich hinter dem Stoßfänger ein gerissener Halter zeigt. Für solche Abweichungen gilt das Werkstattrisiko. Der BGH hat am 16. Januar 2024 in fünf Urteilen bestätigt (unter anderem VI ZR 253/22): Haben Sie die Werkstatt ohne eigenes Verschulden beauftragt, trägt der Unfallverursacher auch Kosten aus einer unwirtschaftlichen Arbeitsweise der Werkstatt. Das gilt sogar für Arbeiten, die berechnet, aber nicht ausgeführt wurden.
Zwei Grenzen nennt der BGH. Haben Sie die Rechnung noch nicht bezahlt, können Sie sich nur auf das Werkstattrisiko berufen, wenn Sie Zahlung an die Werkstatt verlangen. Haben Sie Ihren Anspruch an die Werkstatt abgetreten, trägt die Werkstatt dieses Risiko selbst. Arbeiten, die nur bei Gelegenheit der Unfallreparatur mit erledigt wurden, fallen nicht darunter.
Wir liefern die Technik und die Zahlen; ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, klärt ein Anwalt für Verkehrsrecht, den bei einem Haftpflichtschaden in der Regel die gegnerische Versicherung bezahlt.
Drei Fehler, die beim Reparaturweg Geld kosten
Sie reparieren, bevor das Gutachten die Arbeitsart je Teil festhält. Danach lässt sich ein Knick oder Riss nicht mehr zeigen.
Sie akzeptieren einen Prüfbericht, der „instand setzen“ ansetzt, ohne dass jemand die Fotos gegen den Bericht gehalten hat.
Sie treten den Anspruch an die Werkstatt ab und erwarten, dass die Gegenseite eine teurere Abweichung trotzdem zahlt.
In der Kasko gelten die Bedingungen Ihres Vertrags
Bei einem Kaskoschaden, also einem Schaden, den Ihre eigene Versicherung reguliert, zahlt der Versicherer nach Ihrem Vertrag. Die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Versicherer (AKB 2015, Ziffer A.2.5.2.1) sehen die für die Reparatur erforderlichen Kosten vor. Werden alte Teile gegen Neuteile getauscht, kann der Versicherer nach Ziffer A.2.5.2.3 von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung einen Betrag für Alter und Abnutzung abziehen, den Abzug „neu für alt“. In den ersten Jahren nach der Erstzulassung ist er nach den Musterbedingungen eingeschränkt; wie viele Jahre das sind, legt Ihr Vertrag fest. In der Kasko kann der Reparaturweg deshalb auch Ihren Eigenanteil verschieben. Ob die Kasko das Gutachten bezahlt, erklärt der Ratgeber Kaskoschaden.
Hält Ihre Versicherung einen anderen Reparaturweg für ausreichend als Ihr Gutachter, prüft ein Zweitgutachten, ob die Kürzung technisch begründet ist.
Welcher Reparaturweg an Ihrem Auto der richtige ist, sehen wir bei der Besichtigung am Teil, und mit Fotos und Begründung steht er dann im Unfallgutachten. Unter 069 34876746 erreichen Sie unser Notfalltelefon rund um die Uhr: Sie schildern den Schaden, wir klären den Ablauf und machen den Termin. In 24 Stunden sind wir bei Ihnen, in Frankfurt und im ganzen Rhein-Main-Gebiet. Auf Wunsch vermitteln wir den Kontakt zu einem Anwalt für Verkehrsrecht.